Häufige Fragen: Was soll ich tun?

Was ist bei Unfällen und anderen Vorfällen zu tun?

Asian BYU Students

Aktivitätenbeauftragte benachrichtigen bitte unverzüglich den Bischof und den Pfahlpräsidenten, wenn auf einem Grundstück der Kirche oder während einer von der Kirche geförderten Aktivität ein Unfall geschieht, wenn sich jemand verletzt oder wenn jemand im Zusammenhang mit einer Aktivität erkrankt. Der Bischof, der Pfahlpräsident oder ein beauftragtes Mitglied, das Kenntnis von dem Vorfall hat, meldet diesen umgehend online über das weltweite Meldenetz GIR (Global Incident Reporting) unter incidents.ChurchofJesusChrist.org.

Die wichtigsten Grundsätze, wie man einen solchen Vorfall meldet oder darauf reagiert, sind im Allgemeinen Handbuch: Wie man in der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage dient, 20.6.20.3, ChurchofJesusChrist.org zu finden.

Was ist bei Verletzungen zu tun?

Visiting Teaching

In den Vereinigten Staaten und Kanada bietet die Kirche eine Krankenzusatzversicherung an (CAMA), die Zuzahlungen leistet, wenn jemand bei einer von der Kirche geförderten Aktivität verletzt wurde. Diese Zusatzversicherung ist jedoch kein Ersatz für eine eigene Krankenversicherung (siehe Allgemeines Handbuch, 20.6.9.3). Die Priestertumsführer können bei bestimmten Ausgaben für medizinische Versorgung oder Beerdigungen Versicherungsleistungen beantragen. Die Zusatzversicherung wird im Auftrag der Kirche von der DMBA-Versicherung (Deseret Mutual Benefit Administrators) verwaltet. Näheres über die Leistungen der CAMA ist im aktuellen DMBA-Handbuch zu finden (siehe dmba.com/churchactivity oder Allgemeines Handbuch, 20.6.9.3).

Außerhalb der Vereinigten Staaten und Kanadas holen die Priestertumsführer beim Gebietsbüro Rat ein.

Muss man auf Notfälle vorbereitet sein?

Helicopters

Führungsverantwortliche müssen auf eventuelle Notfälle vorbereitet sein. Wo es angebracht ist, gehen Sie mit den Aktivitätenbeauftragten die Notfallmaßnahmen durch.

  • Wenn eine Aktivität weit entfernt von einem Rettungsdienst stattfindet, überlegen Sie, ob jemand, der in Erster Hilfe oder Wiederbelebungsmaßnahmen geschult ist, die Gruppe begleiten muss.
Storm Damage
  • Legen Sie fest, wie bei schwierigen Witterungsbedingungen oder anderen Notlagen, die in dem betreffenden Gebiet öfters vorkommen, zu verfahren ist. Falls eine Aktivität vom Wetter abhängt, müssen Sie möglicherweise auf einen anderen Plan ausweichen.
Thayne Wyoming Ambulance

  • Finden Sie heraus, wie Sie die Rettungskräfte in der Nähe des Ortes, wo die Aktivität stattfindet, erreichen können (Polizei, Feuerwehr, nächste medizinische Einrichtung oder Krankenwagen). Geben Sie diese Informationen den Aktivitätenbeauftragten, damit diese jederzeit darauf zugreifen können.
  • Informieren Sie sich, wie Sie in Gebieten mit eingeschränkten Kommunikationsmöglichkeiten mit den Rettungsdiensten in Verbindung bleiben können.

Näheres dazu, wie man einen Vorfall meldet, steht oben unter „Was ist bei Unfällen und anderen Vorfällen zu tun?“ und im Allgemeinen Handbuch, 20.6.20.

Wie gewährleistet man die Sicherheit während einer Aktivität?

Youth Activity

Beginnen Sie jede Aktivität mit einer gründlichen Planung, damit Evangeliumsziele erreicht werden und die Teilnehmer bekommen, was sie brauchen.

  • Planen Sie Aktivitäten, die für die jeweilige Altersgruppe geeignet sind.
  • Planen Sie Veranstaltungen und Aktivitäten, für die die Führungsverantwortlichen und die Jugendlichen die entsprechende körperliche Fitness mitbringen. Berücksichtigen Sie gesundheitliche Risikofaktoren jedes einzelnen Teilnehmers.
  • Vor Beginn einer Aktivität klären die Führungsverantwortlichen alle Teilnehmer über spezifische Sicherheitsvorkehrungen für die Aktivität auf.
  • Genau wie die Jugendlichen machen sich die Führungsverantwortlichen mit allen Gesetzen und Sicherheitsbestimmungen in Zusammenhang mit der Aktivität und dem Gelände vertraut und halten sich daran.

Bei Aktivitäten, die besondere Überlegungen*, eine Übernachtung oder das Verlassen der näheren Umgebung erfordern, verwenden die Führungsverantwortlichen den Veranstaltungs- und Aktivitätenplan der Kirche sowie das Formular „Einwilligung der Erziehungsberechtigten und ärztliche Freigabe“.

Rafting

* Besondere Überlegungen erfordern Aktivitäten, die außergewöhnliche Anforderungen mit sich bringen, sodass eventuell zusätzlicher Planungsaufwand erforderlich ist, um Verletzungsgefahren zu minimieren – wie etwa ein Adventure-Parcours, die Benutzung einer Seilrutsche, Wildwasser-Rafting, Klettern, Abseilen, Schwimmen oder Schießübungen.

Um die Gefahr von Verletzungen oder Erkrankungen zu minimieren, müssen Sie bei der Planung und der Durchführung einer Aktivität möglicherweise professionelle Führer oder geschulte und qualifizierte Fachleute hinzuziehen. Vielleicht müssen auch die Teilnehmer schon vor der Aktivität vorbereitet und geschult werden. Priestertumsführer und Aktivitätenbeauftragte gehen bitte regelmäßig die Sicherheitsrichtlinien in Kapitel 20 im Allgemeinen Handbuch durch. Weitere Sicherheitsrichtlinien sind unter safety.ChurchofJesusChrist.org zu finden.

Wie geht man mit möglichen Gefährdungen um?

Stunt Driving

Bei der Planung von Aktivitäten informieren Sie sich bitte und fragen Sie sich, ob sich die Teilnehmer, Eltern und Führungsverantwortlichen der möglichen Gefahren bei dieser Aktivität bewusst sind, bereit sind, das Risiko einzugehen, und wirklich daran teilnehmen möchten.

Was die persönliche Haftung anbelangt, rät die Kirche zur Vernunft: Handeln Sie eigenständig und übernehmen Sie Verantwortung für Ihr Handeln! Wo es möglich ist, haben Mitglieder, die für eine Aktivität verantwortlich sind, eine ausreichende Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Dabei kann es sich um eine Gebäudehaftpflichtversicherung oder eine andere Versicherung handeln (siehe auch Allgemeines Handbuch, 20.6.9.4).

Was bedeutet das? Wenn sich jemand während einer von der Kirche geförderten Aktivität verletzt und eine Klage wegen Fahrlässigkeit einreicht, muss möglicherweise jeder, der an der Aktivität beteiligt war, zuerst seine eigene Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen. Das kann eine Gebäude-, Mieter-, Kfz- oder sonstige Haftpflichtversicherung sein. Sind die Haftungsgrenzen der Versicherung ausgeschöpft, tritt die Kirche ein und schützt ehrenamtlich Tätige, die im Rahmen ihres Ehrenamts tätig waren – es sei denn, sie haben in krimineller Absicht oder vorsätzlich gehandelt.

Worauf ist bei Aktivitäten mit längerer Anfahrt zu achten?

Cusco, Peru: Young men in a car

Die Führungsverantwortlichen halten sich an die Reiserichtlinien im Allgemeinen Handbuch, 20.6.24, unter anderem:

  • Weite Fahrten für Aktivitäten der Kirche sind nicht erwünscht.
  • Die Betriebssicherheit der genutzten Fahrzeuge muss gewährleistet sein.
  • Fahren Teilnehmer mit einem privaten PKW, muss für jeden Einzelnen ein Sicherheitsgurt vorhanden sein, und dieser ist anzulegen.
  • Die Fahrer müssen verantwortungsbewusste Erwachsene mit Fahrerlaubnis sein, und jedes Fahrzeug muss ausreichend versichert sein.
  • Wird die nähere Umgebung verlassen, sind entsprechende Formulare auszufüllen (wie vom Pfahlpräsidenten oder den zuständigen Koordinierungsräten festgelegt, siehe Allgemeines Handbuch, 20.6.24).

Außerdem gilt:

  • Die Fahrer müssen alle Gesetze befolgen.
  • Sie dürfen nicht fahren, wenn sie übermüdet sind, während der Fahrt kein Mobiltelefon benutzen und auch sonst nichts tun, was vom Verkehrsgeschehen ablenkt.
  • Wann immer möglich, ist ein Erwachsener nicht mit einem Jugendlichen allein.

Mitglieder, die wegen einer von der Kirche geförderten Aktivität eine Fahrt unternehmen, sind gehalten, bei der Planung den Veranstaltungs- und Aktivitätenplan zu verwenden.

Wie hält man die Richtlinien für den Schutz von Kindern und Jugendlichen ein?

Youth Protection Program

Aktivitäten bieten Kindern und Jugendlichen Gelegenheiten, die Liebe des Erretters und den Einfluss des Heiligen Geistes zu verspüren. Die Kinder und Jugendlichen müssen sich dabei sicher und beschützt fühlen. Führungsverantwortliche und Lehrkräfte sollen dem Beispiel des Erretters folgen, wenn sie sich liebevoll um Kinder kümmern. Das folgende Material verdeutlicht Kindern, Jugendlichen und Führungsverantwortlichen, wie sie im Fall von Missbrauch oder Misshandlung reagieren sollen und welche Meldepflichten bestehen:

Braucht man Begleitpersonen?

Social Interaction

  • Bei allen von der Kirche geförderten Aktivitäten für Kinder, Jugendliche oder junge Alleinstehende müssen mindestens zwei erwachsene Aufsichtspersonen zugegen sein (siehe Allgemeines Handbuch, 20.6.2).

Was ist bei Aktivitäten mit Übernachtung zu beachten?

Girls Camp, campers around a campfire.
  • Aktivitäten mit Übernachtung müssen vom Bischof oder Pfahlpräsidenten genehmigt werden.
  • Bei allen von der Kirche geförderten Aktivitäten mit Übernachtung müssen mindestens zwei erwachsene Führungsverantwortliche anwesend sein.
  • Diese sorgen dafür, dass männliche und weibliche Teilnehmer nicht in unmittelbarer Nähe übernachten.
  • Männliche und weibliche Führungsverantwortliche müssen ebenfalls getrennt untergebracht sein.
  • Ein Kind oder Jugendlicher darf sich nicht mit einem Erwachsenen im selben Zelt oder Raum aufhalten, wenn es sich nicht 1.) bei dem Erwachsenen um einen seiner Erziehungsberechtigten handelt oder sich 2.) in dem Zelt oder Raum mindestens zwei Erwachsene aufhalten, die das gleiche Geschlecht haben wie das Kind oder der Jugendliche.
  • Wenn erwachsene Führungsverantwortliche und Kinder oder Jugendliche in den gleichen Räumlichkeiten übernachten, etwa in einer Hütte, müssen dort mindestens zwei Erwachsene untergebracht sein, die das gleiche Geschlecht haben wie die Kinder oder Jugendlichen.

Was ist, wenn jemand auf sein Recht auf Teilnahme beharrt?

Youth Conferences

Führungsverantwortlichen, Eltern, Jugendlichen und Kindern muss bewusst sein, dass die Teilnahme an einer Aktivität kein Recht, sondern ein Vorzug ist, der aberkannt werden kann, wenn ein Teilnehmer sich unangemessen verhält oder für sich selbst oder andere ein Risiko darstellt. Die Führungsverantwortlichen machen den Eltern und den Teilnehmern diese Erwartungen klar. (Siehe Schreiben der Ersten Präsidentschaft vom 6. Mai 2019.)