Häufig gestellte Fragen


Musik, die für die Abend­mahls­versammlung geeignet ist

Gibt es in der Kirche eine Richtlinie, die besagt, dass nur Lieder aus dem Gesangbuch in der Abendmahls­versammlung erlaubt sind?
„Die Kirchenlieder bilden die Grundlage für die Musik im Gottesdienst und gelten als Standard für den Gemeindegesang. Darüber hinaus können für das Vor- und das Nachspiel, den Chorgesang oder besondere Musikdarbietungen andere passende Musikstücke verwendet werden. Wenn bei der Musikauswahl von den Kirchenliedern abgewichen wird, müssen die Musikstücke im Einklang mit dem Geist sein, der den Kirchenliedern innewohnt. Die Liedtexte müssen der Lehre nach korrekt sein.“ (Handbuch 2: Die Kirche führen und verwalten, Abschnitt 14.4.2; siehe auch „Lieder für den Gemeindegesang“, Gesangbuch, Seite 276ff.)

Wer hat das letzte Wort, was die Musik in Versammlungen der Kirche betrifft?
„Die Musik soll für die Gottesverehrung passend und im Einklang mit dem Geist sein, der in der Versammlung herrscht. Die Priestertumsführer entscheiden, was geeignet ist. … Die Bischofschaft genehmigt die Musik für die Abendmahlsversammlung. … Die bei der Pfahlkonferenz präsidierende Autorität geht in einem frühen Planungsstadium die gesamte für die Konferenz vorgesehene Musikauswahl durch.“ (Handbuch 2, Abschnitt 14.4, 14.4.4, 14.6.1.)

Dürfen nur Lieder aus dem Gesangbuch gesungen werden, die der Gemeinde bekannt sind?
„Den Mitgliedern wird ans Herz gelegt, sich zusätzlich zu den Liedern, die jeder bereits gut kennt und schätzt, mit neuen oder weniger bekannten Kirchenliedern vertraut zu machen. Die Musikbeauftragten streben ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den vertrauten Lieblingsliedern und den weniger geläufigen Kirchenliedern an.“ (Handbuch 2, Abschnitt 14.4.4; siehe auch Gesangbuch, Seite 277.)

Dürfen als Abendmahlslieder nur solche ausgewählt werden, die unter der Rubrik „Abendmahl“ im Inhaltsverzeichnis des Gesangbuchs stehen?
Es dürfen auch andere Lieder aus dem Gesangbuch als Abendmahlslieder verwendet werden, solange sie folgender Richtlinie entsprechen: Das Abendmahlslied muss sich auf das Abendmahl selbst oder auf das Opfer des Erretters beziehen (siehe Handbuch 2, Abschnitt 14.4.4).

Müssen alle Strophen eines Liedes gesungen werden?
„Sie brauchen sich nicht verpflichtet zu fühlen, alle Strophen eines Liedes zu singen, außer wenn die Botschaft des Liedes sonst nur unvollständig vermittelt wird. Verkürzen Sie allerdings nicht routinemäßig die Lieder, indem Sie nur die erste oder nur zwei Strophen singen. Es wird angeregt, dass auch die Strophen gesungen werden, die außerhalb des Notenbildes abgedruckt sind.“ (Gesangbuch, Seite 277.)

Darf man beim Singen der Nationalhymne oder des Zwischenliedes aufstehen?
„Die Mitglieder können beim Singen der Nationalhymne in den Versammlungen der Kirche aufstehen – je nach den örtlichen Gepflogenheiten und den Weisungen der Priestertumsführer.“ (Gesangbuch, Seite 278.) „Ein Zwischenlied bietet der Gemeinde die Möglichkeit, sich an der Versammlung zu beteiligen, und kann sich auf das Thema der Ansprachen beziehen, die in der Versammlung gehalten werden. Die Gemeinde kann gegebenenfalls zu diesem Lied aufstehen.“ (Gesangbuch, Seite 277.)

Gibt es eine offizielle Liste an Musikstücken oder Komponisten, die in der Abendmahlsversammlung „verboten“ oder „erlaubt“ sind?
Nein. Solch eine Liste existiert nicht. Die Mitglieder und Priestertumsführer sollen sich mit den allgemeinen Grundsätzen und Richtlinien befassen. Dann sollen sie diese Richtlinien geführt vom Geist unter ganz konkreten Umständen anwenden und im Einzelfall gelegentlich in angemessener Weise Anpassungen vornehmen. „Die Musik soll für die Gottesverehrung passend und im Einklang mit dem Geist sein, der in der Versammlung herrscht. … Musik und Text sollen heilig, würdevoll und in jeder Hinsicht für die Abendmahls­­versammlung geeignet sein.“ (Handbuch 2, Abschnitt 14.4, 14.4.4.) Um diese Richtlinien umzusetzen, sollte bei der Musikauswahl für die Abendmahlsversamm­lungen die Gottesverehrung im Mittelpunkt stehen und nicht die Darbietung selbst.

Dürfen Lieder anderer Glaubensgemeinschaften für besondere Musikdarbietungen verwendet werden?
Ja. Jedoch muss der Text der Lehre der Kirche entsprechen (siehe Handbuch 2, Abschnitt 14.4.2).

Darf klassische Musik für besondere Musikdarbietungen verwendet werden?
Abgesehen von den Kirchenliedern „können für das Vor- und das Nachspiel, den Chorgesang oder besondere Musikdarbietungen andere passende Musikstücke verwendet werden. … Weltliche Musik darf nicht die geistliche Musik in den Versammlungen am Sonntag ersetzen. … Desgleichen ist auch manche geistliche Musik, die für Konzerte oder Vortragsabende passend ist, für den Gottesdienst in der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage nicht geeignet.“ (Handbuch 2, Abschnitt 14.4.2.) Im Einklang mit diesen Richtlinien sollte es bei der Auswahl der Musik für die Abendmahlsversammlungen darum gehen, die Gottesverehrung zu fördern, anstatt die Aufmerksam­keit auf die Darbietung zu lenken.

Darf in der Abendmahlsversammlung Popmusik verwendet werden, die für Mitglieder der Kirche geschrieben wurde?
„Mancherlei Musik mit religiösem Charakter, die im Stil moderner Popmusik dargeboten wird, ist für die Abendmahlsversammlung nicht geeignet.“ (Handbuch 2, Abschnitt 14.4.2.)

Darf klassische Musik für das Vorspiel und das Nachspiel in der Abendmahlsversammlung verwendet werden?
Abgesehen von den Kirchenliedern „können für das Vor- und das Nachspiel, den Chorgesang oder besondere Musikdarbietungen andere passende Musikstücke verwendet werden. … Manche geistliche Musik, die für Konzerte oder Vortragsabende passend ist, [ist] für den Gottesdienst in der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage nicht geeignet.“ (Handbuch 2, Abschnitt 14.4.2.)

Darf in der Abendmahlsversammlung Gitarre gespielt werden?
„Orgel und Klavier und deren elektronische Gegenstücke sind die Standardinstrumente für die Versammlungen der Kirche. Wenn andere Instrumente benutzt werden, muss der Geist der Versammlung gewahrt bleiben.“ (Handbuch 2, Abschnitt 14.4.2.)

Dürfen in der Abendmahlsversammlung Blechblasinstrumente eingesetzt werden?
„Instrumente mit einem markanten Klang, der der Andacht weniger förderlich ist, wie die meisten Blechblas- und Schlaginstrumente, eignen sich nicht für die Abendmahlsversammlung.“ (Handbuch 2, Abschnitt 14.4.2.) „Sorgfältig ausgewählte und in der rechten Weise dargebotene Musik kann in erheblichem Maß zum Geist der Gottesverehrung beitragen.“ (Handbuch 2, Abschnitt 14.4.)

Besteht die Möglichkeit, bei besonderen Musik-darbietungen in der Abendmahlsversammlung für die Begleitung Tonaufnahmen einzuspielen?

„Für gewöhnlich wird der Gesang in der Abend­mahlsversammlung und in anderen Versammlungen der Gemeinde an einem Instrument begleitet. Wenn kein Klavier, keine Orgel oder niemand da ist, der sie spielen kann, können für die Begleitung auch passende Tonaufnahmen verwendet werden.“ (Handbuch 2, Abschnitt 14.4.2.) Von Begleitung wie beim Karaoke ist jedoch abzusehen.

Sollte der Vortragende bei einer besonderen Musikdarbietung das Mikrofon verwenden?
Das Mikrofon sollte nicht in der Abendmahlsver­sammlung verwendet werden, wenn es vom Geist der Versammlung ablenken würde und den Anschein einer weltlichen Darbietung erwecken würde. Ein Mikrofon darf jedoch zum Einsatz kommen, wenn die Stimme oder das Instrument des Musikers sonst zu leise wäre.

Gibt es eine Richtlinie zu Kantaten bei Versammlungen zu Ostern und Weihnachten?
„Wenn eine Musikdarbietung aufgeführt wird, soll sie schlicht, andachtsvoll und so kurz sein, dass für eine gesprochene Botschaft genügend Zeit bleibt. Die Abendmahlsversammlung darf nicht von Musikgruppen gestaltet werden, die von der Kirche unabhängig sind. Auftritte, Konzerte oder prunkvoll aufgemachte Darbietungen sind für die Abendmahlsversammlung nicht geeignet.“ (Handbuch 2, Abschnitt 14.4.4.)

Dürfen das Klavier und die Orgel gleichzeitig zum Einsatz kommen?
„Die gleichzeitige Verwendung von Klavier und Orgel ist in den Versammlungen der Kirche unüblich. Es kann jedoch gelegentlich auf beiden Instrumenten gemeinsam gespielt werden.“ (Handbuch 2, Abschnitt 14.9.3.)

Weitere Fragen

Wann gibt die Kirche ein neues Gesangbuch (oder ein neues Liederbuch für Kinder) heraus?
Derzeit wird das Gesangbuch noch in viele Sprachen übersetzt. Es ist im Moment kein neues Gesangbuch geplant. Andere Lieder finden Sie in den Zeitschriften der Kirche oder auf der Website der Kirche zur Musik (music.ChurchofJesusChrist.org).

Dürfen die Orgel und die Klaviere in Gemeinde­häusern für kostenpflichtigen Privatunterricht verwendet werden? Was ist mit Musikabenden?

„Wenn es keine vernünftige Alternative gibt, dürfen die Priestertumsführer die Benutzung von Klavier und Orgel im Gemeindehaus für das Üben, für Privat­unterricht gegen Entgelt oder für Konzerte erlauben, sofern daran Mitglieder der Einheiten, die das Gemeindehaus nutzen, beteiligt sind. Für Konzerte dürfen keine Eintrittsgelder erhoben werden.“ (Handbuch 2, Abschnitt 14.7.)

Wer ist dafür verantwortlich, dass die Musik-instrumente gestimmt und funktionstüchtig sind? Wie ist diesbezüglich vorzugehen?
„Der für das Gemeindehaus zuständige Bischof und der Pfahlbeauftragte für Grundstücke und Gebäude (ein Hoher Rat) sorgen dafür, dass die Klaviere und Orgeln gestimmt, gewartet und bei Bedarf repariert werden.“ (Handbuch 2, Abschnitt 14.9.3.)

Dürfen selbst komponierte Lieder in der PV verwendet werden?
„Das Liederbuch für Kinder und die aktuelle Anleitung für das Miteinander sind das grundlegende Material für die Musik in der PV. Außerdem eignen sich Lieder aus dem Gesangbuch und Lieder aus der Zeitschrift Liahona. Gelegentlich können die Kinder ein patriotisches Lied oder ein zu einem Feiertag passendes Lied singen, sofern es für den Sonntag und das Alter der Kinder geeignet ist. Jegliche sonstige Musik in der Primar­vereinigung muss von der Bischofschaft genehmigt werden.“ (Handbuch 2, Abschnitt 11.2.4.)

Welche Richtlinien zur Musik gelten in der Frauenhilfsvereinigung?
Bei der Musik in der Frauenhilfsvereinigung gelten dieselben Richtlinien wie für andere Versammlungen der Kirche.

Welche Musik wird in der Regel bei Trauer­gottesdiensten für Mitglieder der Kirche verwendet?
„Der Bischof … berücksichtigt die Wünsche der Familie, achtet jedoch darauf, dass der Trauergottesdienst schlicht und würdevoll ist, dass die Musik und die kurzen Ansprachen und Predigten sich auf das Evangelium beziehen und darauf, welchen Trost das Sühnopfer und die Auferstehung des Erretters schenken. … Die Musik für einen Trauergottesdienst kann ein Vorspiel, ein Anfangslied, besondere Musikstücke, ein Schlusslied und ein Nachspiel umfassen. Zu diesem Anlass sind einfache Kirchenlieder und andere Lieder mit Aussagen über das Evangelium besonders angebracht. Das Anfangs- und das Schlusslied werden normalerweise von der Gemeinde gesungen.“ (Handbuch 2, Abschnitt 18.6.4, 18.6.5.)

Welche Musik ist bei einer Trauung in der Kapelle angebracht?
„Die Musik für eine Trauung, die in einem Privathaus oder einem Gebäude der Kirche stattfindet, kann ein Vorspiel, Kirchenlieder, besondere Musikdarbietungen und ein Nachspiel umfassen. Feierlichkeiten für eine Ziviltrauung sollen schlicht, zurückhaltend und ohne Pomp ablaufen. Wenn die Feier in einem Gebäude der Kirche stattfindet, ist ein Hochzeitsmarsch nicht angebracht.“ (Handbuch 2, Abschnitt 14.9.5.)

Welche Richtlinien sind bei der Zusammenstellung eines Chores oder Orchesters zu beachten, das Mitglieder aus mehreren Pfählen oder aus einem ganzen Gebiet umfasst?
„Mit der Genehmigung der Priestertumsführer kann ein Pfahlchor oder ein pfahlübergreifender Chor für eine Pfahlkonferenz oder Regionskonferenz oder auch zu einem anderen Anlass, wie etwa einer öffentlichen Veranstaltung, zusammengestellt werden. Nach dem Auftritt wird der Chor wieder aufgelöst, bis ein erneuter Anlass gegeben ist. Ein solcher Chor darf die Beteiligung der Mitglieder im jeweiligen Gemeindechor nicht beeinträchtigen. Langfristig bestehende Chorgemein­schaften, die von einem Mitglied der Kirche dirigiert werden und hauptsächlich aus Mitgliedern der Kirche bestehen, werden von der Kirche nicht gefördert. So eine Chorgemeinschaft darf keinen Bezug zur Kirche herstellen, indem sie etwa Begriffe wie „HLT“, „Heilige der Letzten Tage“ oder „Mormonen“ in ihrem Namen verwendet. Mit Genehmigung der Priestertumsführer können beliebige Chorgemeinschaften die Gebäude der Kirche für Proben und Auftritte nutzen, vorausgesetzt, sie halten sich an die Grundsätze und Bestimmungen der Kirche in Bezug auf Veranstaltungen und Finanzen.“ (Handbuch 2, Abschnitt 14.6.2.)

Müssen die Chormitglieder berufen und eingesetzt werden?
„Gemeindemitglieder können sich für den Chor melden, oder die Bischofschaft kann einzelne Gemeindemit­glieder bitten oder dazu berufen, im Chor mitzusingen.“ (Handbuch 2, Abschnitt 14.4.5.)

Kann jemand zu uns kommen und einen Workshop oder ein Seminar abhalten?
Gemeinde und Pfahl sind für Schulungen zur Musik zuständig. „Mit Genehmigung der Priestertumsführer können die Pfahl- und Gemeinde-Musikverantwortli­chen für Schulungskurse, Seminare und Workshops zum Thema Musik sorgen. … Für von der Kirche veranstaltete Schulungen werden keine Gebühren erhoben.“ (Handbuch 2, Abschnitt 14.7.) Wenn Gastsprecher oder -lehrer eingeladen werden, sind die Richtlinien in Handbuch 2, Abschnitt 21.1.20, zu befolgen. (Siehe auch die allgemeinen Richtlinien für Aktivitäten in Handbuch 2, Abschnitt 13.3.)