Audiovisuelles Material


Mitglieder können in einer Versammlung der Kirche audiovisuelles Material wie CDs, DVDs oder Computer-Präsentationen nutzen, allerdings mit folgenden Einschränkungen:

  1. Sie dürfen nicht in einer Abendmahlsversammlung oder bei der Haupt­versammlung der Pfahlkonferenz verwendet werden (Aufnahmen von Instrumentalbegleitung sind zulässig, wenn kein Klavier, keine Orgel oder kein Klavier- oder Orgelspieler zur Verfügung steht).
  2. Sie dürfen nicht verwendet werden, wenn das Material urheber­rechtlichen Beschränkungen unterliegt.
  3. Sie dürfen nicht verwendet werden, wenn die Inhalte sich für die Kirche nicht eignen.

Audiovisuelles Material, das diesen Kriterien gerecht wird, darf – außer in einer Abendmahlsversammlung oder in der Hauptversammlung der Pfahlkonferenz – im Rahmen einer Versammlung in der Kapelle verwendet werden, wenn dies für den Ablauf der Versammlung wichtig ist.