Mitglieder können in einer Versammlung der Kirche audiovisuelles Material wie CDs, DVDs oder Computer-Präsentationen nutzen, allerdings mit folgenden Einschränkungen:
- Sie dürfen nicht in einer Abendmahlsversammlung oder bei der Hauptversammlung der Pfahlkonferenz verwendet werden (Aufnahmen von Instrumentalbegleitung sind zulässig, wenn kein Klavier, keine Orgel oder kein Klavier- oder Orgelspieler zur Verfügung steht).
- Sie dürfen nicht verwendet werden, wenn das Material urheberrechtlichen Beschränkungen unterliegt.
- Sie dürfen nicht verwendet werden, wenn die Inhalte sich für die Kirche nicht eignen.
Audiovisuelles Material, das diesen Kriterien gerecht wird, darf – außer in einer Abendmahlsversammlung oder in der Hauptversammlung der Pfahlkonferenz – im Rahmen einer Versammlung in der Kapelle verwendet werden, wenn dies für den Ablauf der Versammlung wichtig ist.