Richtlinien zum Urheberrecht


Die Gesetze über schöpferische Arbeit und inwieweit es statthaft ist, sie zu nutzen, sind von Land zu Land verschieden. Die Richtlinien der Kirche, die in diesem Abschnitt festgehalten sind, entsprechen den inter­nationalen Verträgen, die in den meisten Ländern Anwendung finden. Der Einfachheit halber werden die schöpferischen Rechte in diesem Abschnitt als „Urheberrecht“ bezeichnet. Einige dieser Rechte können in einigen Ländern allerdings eine andere Bezeichnung haben.

Das Urheberrecht ist der Schutz, den das Gesetz dem Schöpfer eines materiell greifbaren Werkes gewährt. Zu diesen Werken zählen:

  • literarische, musikalische, dramaturgische und choreo­graphische Werke
  • Gemälde, Fotografien und Skulpturen
  • audiovisuelle Werke (wie Filme, Videos, CDs oder DVDs)
  • Computerprogramme oder -spiele
  • Internetinhalte und Datenbanken

Die Mitglieder der Kirche haben alle urheberrechtlichen Gesetze genau zu beachten. Im Allgemeinen kann nur der Rechteinhaber die Vervielfältigung (das Kopieren), Verbreitung, öffentliche Aufführung, Ausstellung oder Weiterverarbeitung seines Werkes genehmigen. Ein Werk ohne Zustimmung des Rechteinhabers auf eine solche Weise zu nutzen ist ein Verstoß gegen die Richtlinien der Kirche; sowohl die Kirche als auch der Nutzer könnten haftbar gemacht werden.

Für Noten gelten besondere Urheberrechte. Noten aus dem Gesangbuch und dem Liederbuch für Kinderund aus den Zeitschriften der Kirche dürfen für den nicht­kommerziellen Gebrauch in der Kirche, zu Hause und in der Familie vervielfältigt werden, sofern bei dem Lied nicht ausdrücklich ein Sperrvermerk angegeben ist. Die Vervielfältigung von Noten oder Musikaufnahmen ohne die Genehmigung des Rechteinhabers verstößt gegen die Richtlinien der Kirche. Musik, die entgegen diesen Richtlinien vervielfältigt wurde, darf nicht für kirchliche Zwecke verwendet werden. Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Intellectual Property Office unter (001) 801-240-3959 oder per E-Mail an cor-intellectualproperty@ChurchofJesusChrist.org. (Siehe auchHandbuch 2: Die Kirche führen und verwalten, 21.1.12.)