Taufen
Zur Musik in einem Taufgottesdienst können gehören: Vorspiel, Anfangslied, Musikstück nach Wahl, Zwischenspiel oder das Singen bekannter Kirchen- und PV-Lieder, während Täufer und Täufling sich wieder umziehen, Schlusslied und Nachspiel (siehe Handbuch 2: Die Kirche führen und verwalten, 20.3.4).
Hochzeiten
Die Musik für eine Trauung, die in einem Privathaus oder einem Gebäude der Kirche stattfindet, kann ein Vorspiel, Kirchenlieder, besondere Musikdarbietungen und ein Nachspiel umfassen. Feierlichkeiten für eine Ziviltrauung sollen schlicht, zurückhaltend und ohne Pomp ablaufen. Wenn die Feier in einem Gebäude der Kirche stattfindet, ist ein Hochzeitsmarsch nicht angebracht.
Trauergottesdienste
Die Musik für einen Trauergottesdienst kann ein Vorspiel, ein Anfangslied, besondere Musikstücke, ein Schlusslied und ein Nachspiel umfassen. Zu diesem Anlass sind einfache Kirchenlieder und andere Lieder mit Aussagen über das Evangelium besonders angebracht. Das Anfangs- und das Schlusslied werden normalerweise von der Gemeinde gesungen.
Der Bischof berücksichtigt die Wünsche der Familie, achtet jedoch darauf, dass der Trauergottesdienst schlicht und würdevoll ist und dass die Musik und die kurzen Ansprachen und Predigten sich auf das Evangelium beziehen (siehe Handbuch 2, 18.6.4).
Aktivitäten
Aktivitäten der Gemeinde und des Pfahles oder pfahlübergreifende Aktivitäten vereinen die Mitglieder als „Mitbürger der Heiligen“ (Epheser 2:19). Die Aktivitäten sollen nicht nur Spaß machen und unterhaltend sein, sondern auch das Zeugnis festigen, die Familie stärken und zu Einigkeit und persönlicher Entwicklung beitragen.
Bei der Planung der Aktivitäten sollen die Ziele des Evangeliums im Mittelpunkt stehen. Zu diesen Zielen gehört, dass man seine Talente ausbaut sowie einen Sinn für Kunst und Kultur entwickelt.
Die für die Planung der Aktivitäten Verantwortlichen bemühen sich, den Teilnehmern eine aktive Rolle zuzuweisen, da aktive Mitwirkung gewöhnlich mehr bewirkt als bloßes Zuschauen. Man kann die Mitwirkung fördern, indem man Mitglieder bittet, ihre Gaben, Fertigkeiten und Talente einzubringen. Derlei Aktivitäten – zu denen Talenteabende, Tanz-, Musik- und Theateraufführungen zählen können – fördern außerdem die Kreativität, das Selbstvertrauen, die Kommunikation und die Zusammenarbeit.
Obwohl man sich die Genehmigung für bestimmte Sprecher oder Mitwirkende bei Aktivitäten einholen kann, soll man niemanden auswählen, der in erster Linie unterhält und das Evangelium nur nebenbei erwähnt. Auch sollen keine Sprecher ausgewählt werden, die weit entfernt wohnen.
Die Einheit kann freigestellte Aktivitäten finanziell fördern, die von Organisationen angeboten werden, die der Kirche nahestehen. Dazu gehören Aufführungen durch Gruppen von Universitäten der Kirche, Sonderveranstaltungen für Jugendliche und von Zeit zu Zeit größere kulturelle Veranstaltungen.
Manche landestypische Musik und Unterhaltungsmusik darf an Wochentagen in der Kapelle dargeboten werden. In der Regel eignet sich jedoch die Mehrzweckhalle besser für diese Musik. Die örtlichen Priestertumsführer klären die Frage, welche Musik für die Kapelle geeignet ist. Applaus ist in der Kapelle üblicherweise unangebracht.
Tanzveranstaltungen
Bei allen Tanzveranstaltungen müssen Liedtexte und Musik zu einer Atmosphäre beitragen, in der der Geist des Herrn zugegen sein kann. Der Rhythmus der Musik, ob instrumental oder vokal erzeugt, soll nicht die Melodie übertönen. Die Musik darf nicht so laut sein, dass zwei Menschen, die nebeneinanderstehen, sich nicht mehr normal unterhalten können.