Richtlinien für die Nutzung
Wenn eine Orgel vorhanden ist, wird sie normalerweise für das Vorspiel und das Nachspiel sowie für die Begleitung des Gemeindegesangs benutzt. Das Klavier kann benutzt werden, wenn keine Orgel vorhanden oder kein Organist verfügbar ist.
Die gleichzeitige Verwendung von Klavier und Orgel ist in den Versammlungen der Kirche unüblich. Es kann jedoch gelegentlich auf beiden Instrumenten gemeinsam gespielt werden. (Siehe auch „Musik, die für die Versammlungen der Kirche geeignet ist“.)
Wenn weder ein Klavier noch eine Orgel vorhanden ist, kann ein tragbares elektronisches Keyboard verwendet werden.
Mitglieder können anhand des Keyboard-Kurses (Artikel-Nr. 33620 150, auf Englisch, Französisch, Portugiesisch und Spanisch erhältlich beim Versand der Kirche) lernen, ein Kirchenlied auf dem Klavier, der Orgel oder einem Keyboard zu spielen. Das Buch zum Keyboard-Kurs kann man hier auf Deutsch anschauen.
Anschaffung von Musikinstrumenten
In der Regel sind die Kirchengebäude mit einer Orgel, mit Klavieren oder elektronischen Keyboards ausgestattet. In Bezug auf Neuanschaffung oder Ersatz können sich die Priestertumsführer bei der Einkaufsabteilung am Hauptsitz der Kirche oder beim zuständigen Verwaltungsbüro informieren.
Wartung der Instrumente
Der für das Gemeindehaus zuständige Bischof und der Pfahlbeauftragte für Grundstücke und Gebäude (ein Hoher Rat) sorgen dafür, dass die Klaviere und Orgeln gestimmt, gewartet und bei Bedarf repariert werden.