Die Pfahlpräsidentschaft bestimmt einen Hohen Rat, als Pfahl-Musikberater zu fungieren. Unter der Leitung der Pfahlpräsidentschaft beaufsichtigt er das Musikprogramm im Pfahl und vertritt die Belange im Bereich Musik bei den Sitzungen des Pfahlrats.
Mit der Genehmigung der Pfahlpräsidentschaft kann der Pfahl-Musikberater Mitglieder des Pfahles für Aufgaben im Bereich Musik berufen und einsetzen.