Als Pfahl-Musikverantwortlicher kann sowohl ein Mann als auch eine Frau fungieren. Auf Weisung der Pfahlpräsidentschaft erfüllt der Pfahl-Musikverantwortliche folgende Aufgaben:
- Er steht der Pfahlpräsidentschaft in allem, was Musik betrifft, mit Rat und Tat zur Seite.
- Er sorgt für die Musik und die Musiker in den Versammlungen der Pfahlkonferenz und auf Wunsch in anderen Versammlungen oder Veranstaltungen des Pfahles.
- Er bietet den Gemeinde-Musikverantwortlichen bei Bedarf Schulung und Unterstützung und steht den Leitungen der Pfahl-Hilfsorganisationen in musikalischen Belangen mit Rat und Tat zur Seite.
- Er schlägt bestimmte Musikschulungen im Pfahl vor und hat die Aufsicht darüber.
- Er schlägt auf Wunsch musikalische Veranstaltungen im Pfahl vor und führt sie durch.