Der Pfahlpräsident und seine Ratgeber führen die Aufsicht über die Musik im Pfahl. Sie berufen Mitglieder des Pfahles für Aufgaben im Bereich Musik und setzen sie ein, wie in Abschnitt 14.5 in Handbuch 2 ausgeführt (siehe auch Abschnitt 14.6).
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