Pfahlberufungen im Bereich Musik


Wer eine Pfahlberufung im Bereich Musik erfüllt, unterstützt die Pfahlpräsidentschaft dabei, bei Pfahlveranstaltungen für die Musik zu sorgen sowie musikalische Veranstaltungen vorzuschlagen und durchzuführen, die den Bedürfnissen der Mitglieder im Pfahl gerecht werden.

Durch Musik können die Mitglieder ein Gefühl der Einigkeit erlangen. Wer im Pfahl für die Musik verantwortlich ist, kann dazu beitragen, dass dieses Ziel erreicht wird, indem er Musikstücke vorschlägt und auswählt, die den Zielen einer bestimmten Versammlung und den dort vorgetragenen Botschaften Rechnung tragen und diese bekräftigen.

Auf den unten angegebenen Seiten finden Sie Näheres zu Pfahlberufungen im Bereich Musik. Vieles davon ist Kapitel 14, „Musik“, aus Handbuch 2: Die Kirche führen und verwalten (Seite 127 bis 134) entnommen.

Berufung/AufgabeVorschlag oder BeauftragungGenehmigungBerufung und Einsetzung
Pfahl-Musikberater (Hoher Rat)Beauftragung durch Pfahlpräsident ohne Einsetzung
Pfahl-MusikverantwortlicherPfahl-MusikberaterPfahlpräsidentschaft und HoheratPfahlpräsident oder beauftragter Ratgeber oder Hoher Rat
Pfahl-Musikspezialist (z. B. Pfahlorganist)Pfahl-MusikberaterPfahlpräsidentschaft und Hoheratohne Einsetzung
Pfahlbeauftragte für AktivitätenMitglied der Pfahlpräsidentschaft oder beauftragter Hoher RatPfahlpräsidentschaft und Hoheratohne Einsetzung
Pfahlspezialisten für AktivitätenMitglied der Pfahlpräsidentschaft oder beauftragter Hoher RatPfahlpräsidentschaft und Hoheratohne Einsetzung
Pfahl-PV-MusikbeauftragterPfahl-PV-Leiterin (nach Rücksprache mit dem zuständigen Hohen Rat)Pfahlpräsidentschaft und HoheratPfahlpräsident oder beauftragter Ratgeber oder Hoher Rat