Der Bischof und seine Ratgeber führen die Aufsicht über die Musik in der Gemeinde. Sie haben folgende Aufgaben:
- Sie berufen Gemeindemitglieder für Aufgaben im Bereich Musik und setzen sie ein.
- Sie beraten sich regelmäßig mit dem Gemeinde-Musikverantwortlichen, um sich zu vergewissern, dass die Musikauswahl und die in den Versammlungen der Kirche verwendeten Instrumente zum jeweiligen Rahmen passen.
- Sie fördern den Gemeindechor, indem sie Mitglieder zur Teilnahme anregen und es ermöglichen, dass der Chor zu einer Zeit proben kann, die sich nicht mit anderen Veranstaltungen in der Gemeinde überschneidet.
- Sie halten die Mitglieder dazu an, beim Gemeindegesang in den Versammlungen mitzusingen.
- Sie regen die Mitglieder dazu an, auch zu Hause aufbauende Musik einzusetzen.