Die Planung der Musik für den Gottesdienst
Die Mitglieder, die eine Berufung im Bereich Musik innehaben, arbeiten bei der Auswahl geeigneter Musik für den Gottesdienst zusammen. Der Bischof und seine Ratgeber legen, soweit möglich, die Versammlungsthemen frühzeitig fest. Dadurch können der Musikverantwortliche, der Musikbeauftragte und der Chorleiter die Kirchenlieder, besondere Musikdarbietungen und Chordarbietungen so auswählen und planen, dass hierdurch die Versammlungsthemen ergänzt und bekräftigt werden. Außerdem kann dann die Bischofschaft die Musikauswahl im Voraus genehmigen.
Die Abendmahlsversammlung
Das Anfangs- und das Schlusslied der Abendmahlsversammlung werden für gewöhnlich von der Gemeinde gesungen. Den Mitgliedern wird ans Herz gelegt, sich zusätzlich zu den Liedern, die jeder bereits gut kennt und schätzt, mit neuen oder weniger bekannten Kirchenliedern vertraut zu machen. Die Musikbeauftragten streben ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den vertrauten Lieblingsliedern und den weniger geläufigen Kirchenliedern an (siehe „Die Abendmahlsversammlung“ in Handbuch 2, 14.4.4).
Das Abendmahlslied wird immer von der Gemeinde gesungen. Es soll auf das Abendmahl selbst oder auf das Opfer des Erretters Bezug nehmen. Sologesang oder Instrumentalmusik anstelle dieses Liedes sind nicht gestattet. Während das Abendmahlsgebet gesprochen und während das Abendmahl ausgeteilt wird, wird keine Musik gespielt; auch gibt es kein Nachspiel, nachdem das Abendmahl ausgeteilt wurde (siehe „Die Abendmahlsversammlung“ in Handbuch 2, 14.4.4).
Eine besondere Musikdarbietung oder ein Lied für den Gemeindegesang kann nach dem Abendmahl oder zwischen zwei Sprechern vorgesehen werden. Man kann den Gemeindechor, einen anderen Chor, eine Gesangsgruppe oder einen Solisten um solch eine Darbietung bitten. Die Bischofschaft legt fest, welche Musik dafür angemessen ist. (Siehe auch „Musik, die für die Versammlungen der Kirche geeignet ist“.)
Wenn eine Musikdarbietung aufgeführt wird, soll sie schlicht, andachtsvoll und so kurz sein, dass für eine gesprochene Botschaft genügend Zeit bleibt. Die Abendmahlsversammlung darf nicht von Musikgruppen gestaltet werden, die von der Kirche unabhängig sind. Auftritte, Konzerte oder prunkvoll aufgemachte Darbietungen sind für die Abendmahlsversammlung nicht geeignet.
Der Gemeindechor soll mindestens einmal im Monat in der Abendmahlsversammlung singen.
Führerschaftsversammlungen in der Gemeinde
Die Führungsbeamten planen und leiten die Versammlungen und Sitzungen, „wie sie vom Heiligen Geist geführt werden, gemäß den Geboten und Offenbarungen Gottes“ (LuB 20:45).
Diejenigen Gemeinde-Führungsbeamten, die eine Führerschaftsversammlung planen, fragen sich am besten: „Welche Musik lädt den Geist ein?“ Hiervon lassen sie sich dann bei der Vorbereitung leiten.
(Näheres dazu, welche Gemeindebeamten mit einer Berufung im Bereich Musik man zu verschiedenen Führerschaftsversammlungen einladen könnte, finden Sie in der Rubrik „Berufungen in der Gemeinde im Bereich Musik“.)
Die Priestertumsversammlung
Die Bischofschaft ist für die Musik in der Priestertumsversammlung verantwortlich. Die FHV-, die JD- und die PV-Leitung sind für die Musik in den Versammlungen ihrer Organisation verantwortlich (Näheres dazu im Anschluss, außerdem in der Rubrik „Berufungen in der Gemeinde im Bereich Musik“ sowie in dem entsprechenden Abschnitt von Handbuch 2).
Die Frauenhilfsvereinigung
Jede Versammlung beginnt mit der Begrüßung durch ein Mitglied der FHV-Leitung, einem Lied und einem Gebet, gefolgt von kurzen Bekanntmachungen. Die Versammlung wird mit einem Lied und einem Gebet beendet.
Die Jungen Damen
Versammlungen am Sonntag
Im Eröffnungsteil vor der Klassenzeit der Jungen Damen soll ein Anfangslied gesungen werden; bei Bedarf können auch weitere Musikstücke ausgewählt werden. Auch in den Klassen der Jungen Damen können Kirchenlieder oder andere geeignete Musikstücke mit einfließen.
Hilfsmittel zur Musik
In der Musikbibliothek finden Sie zahlreiche Musikdateien im MP3-Format sowie Noten zum Herunterladen.
Die Primarvereinigung
Zum Miteinander gehören für gewöhnlich ein Vorspiel, ein Andachtslied, das die Kinder kennen, ein, zwei Lieder, bei denen man sich bewegen kann, die Liedübung unter der Leitung des Musikbeauftragten (dieser Teil dauert etwa 20 Minuten) sowie ein Nachspiel. Musik ist auch im PV-Unterricht und bei den Aktivitäten wichtig. (Siehe auch „Musik“ in der Rubrik „Primarvereinigung“ unter dem Menüpunkt „Alle Berufungen“.)
Wöchentliche Aktivitäten der Jungen Männer und Jungen Damen
Eröffnungsteil
Zum Eröffnungsteil gehört ein Lied; außerdem können Musikstücke dargeboten werden, und die Jugendlichen können Gelegenheit erhalten, andere an ihren Talenten und an ihrem Zeugnis teilhaben zu lassen.
Gemeinsame Aktivitäten des Aaronischen Priestertums und der Jungen Damen
Hierbei sollen den Jugendlichen vielfältige Gelegenheiten geboten werden, Dienst am Nächsten zu leisten und sich geistig, sozial, körperlich und intellektuell weiterzuentwickeln. Beispiele für geeignete Aktivitäten sind: Dienstprojekte, Musik, Tanz, Schauspiel, kulturelle Veranstaltungen, Sport, Berufsinformation und Aktivitäten im Freien.