In kleinen Einheiten der Kirche können Musikbeauftragte nach Bedarf berufen werden. Die Richtlinien dürfen an die örtlichen Bedürfnisse angepasst werden. Beispielsweise kann in einem kleinen Zweig der Gemeinde-Musikverantwortliche sowohl den Chor als auch den Gesang in der Abendmahlsversammlung und in der Priestertumsversammlung oder der Versammlung einer Hilfsorganisation leiten. Ein Pianist könnte in der Abendmahlsversammlung und in der Priestertumsversammlung oder der Versammlung einer Hilfsorganisation spielen und außerdem den Chor begleiten.
Gibt es niemanden, der Klavier spielen kann, können die folgenden Hilfsmittel nützlich sein:
- Im Materialkatalog der Kirche sind CDs mit Aufnahmen von Kirchenliedern und Liedern für Kinder aufgeführt, die beim Versand der Kirche erhältlich sind.
- Kirchenlieder und Lieder für Kinder können von der Musikseite der Kirche (music.ChurchofJesusChrist.org) im MP3-Format heruntergeladen werden.
- In einigen Gemeindehäusern gibt es Digitalklaviere mit vorprogrammierten Kirchenliedern. Für diejenigen, die gegenwärtig eine Berufung im Bereich Musik innehaben oder in der Zukunft eine solche Aufgabe erhalten, können Musikschulungen durchgeführt werden; möglicherweise stehen auch Keyboards zur Verfügung (siehe Handbuch 2, 14.7).
Weitere Informationen finden Sie hier:
- „Versammlungen“ und „Musik“ in der Anleitung für den Zweig, 2001, Seite 15–19, 23
- „Familienabend“ und „Die Familie als eine Einheit der Kirche“ in der „Anleitung für die Familie“, 2001, Seite 7ff., 16f.
- „Musik verwenden“ und „Kinder“ in der Anleitung für das Unterrichten, 2001, Seite 10, 16