Der Gemeinde-Musikverantwortliche


Als Gemeinde-Musikverantwortlicher kann sowohl ein Mann als auch eine Frau fungieren. Auf Weisung des Gemeinde-Musikberaters erfüllt der Gemeinde-Musikverantwortliche folgende Aufgaben:

  • Er steht der Bischofschaft in allem, was Musik betrifft, mit Rat und Tat zur Seite.
  • Er sorgt für wirkungsvolle, geeignete Musik in der Abend­mahlsversammlung und in sonstigen Versammlungen der Gemeinde. Er steht den Leitungen der Hilfsorganisationen in der Gemeinde mit Rat und Tat zur Seite, indem er Musik­schulungen anbietet und auf Wunsch in anderen Belangen im Bereich Musik Unterstützung gibt.
  • Er schlägt bestimmte Musikschulungen in der Gemeinde vor und hat die Aufsicht darüber.
  • Er schlägt auf Wunsch musikalische Veranstaltungen in der Gemeinde vor und führt sie durch.
  • Er schlägt auf Ersuchen des Gemeinde-Musikberaters Mitglieder für Berufungen im Bereich Musik vor. Er betreut die Gemeinde-Musikbeamten in ihren Aufgaben.

Der Gemeinde-Musikverantwortliche wird bei Bedarf vom Pfahl-Musikverantwortlichen geschult und unterstützt.