Als Gemeinde-Musikverantwortlicher kann sowohl ein Mann als auch eine Frau fungieren. Auf Weisung des Gemeinde-Musikberaters erfüllt der Gemeinde-Musikverantwortliche folgende Aufgaben:
- Er steht der Bischofschaft in allem, was Musik betrifft, mit Rat und Tat zur Seite.
- Er sorgt für wirkungsvolle, geeignete Musik in der Abendmahlsversammlung und in sonstigen Versammlungen der Gemeinde. Er steht den Leitungen der Hilfsorganisationen in der Gemeinde mit Rat und Tat zur Seite, indem er Musikschulungen anbietet und auf Wunsch in anderen Belangen im Bereich Musik Unterstützung gibt.
- Er schlägt bestimmte Musikschulungen in der Gemeinde vor und hat die Aufsicht darüber.
- Er schlägt auf Wunsch musikalische Veranstaltungen in der Gemeinde vor und führt sie durch.
- Er schlägt auf Ersuchen des Gemeinde-Musikberaters Mitglieder für Berufungen im Bereich Musik vor. Er betreut die Gemeinde-Musikbeamten in ihren Aufgaben.
Der Gemeinde-Musikverantwortliche wird bei Bedarf vom Pfahl-Musikverantwortlichen geschult und unterstützt.