Auf Weisung des Gemeinde-Musikverantwortlichen schlägt der Musikbeauftragte die Lieder für die Abendmahlsversammlung und auf Wunsch für andere Versammlungen der Gemeinde vor und leitet den Gesang. Die beiden Berufungen Gemeinde-Musikverantwortlicher und Gemeinde-Musikbeauftragter können von derselben Person ausgeübt werden.
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