Der Gemeindeorganist oder -pianist ist für das Vor- und Nachspiel sowie die Begleitung des Gemeindegesangs in der Abendmahlsversammlung und auf Wunsch auch in sonstigen Versammlungen der Gemeinde zuständig.
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Der Gemeindeorganist oder -pianist ist für das Vor- und Nachspiel sowie die Begleitung des Gemeindegesangs in der Abendmahlsversammlung und auf Wunsch auch in sonstigen Versammlungen der Gemeinde zuständig.