Die JD-Musik­beauftragte und JD-Pianistin


Die Bischofschaft kann eine JD-Musikbeauftragte und eine JD-Pianistin berufen. Dazu kann eine erwachsene Schwester oder eine Junge Dame berufen werden.

Die Musikbeauftragte wählt die Lieder für den Eröffnungsteil am Sonntag aus und leitet den Gesang. Außerdem kann sie den Mädchen helfen, ausgewählte Musikstücke zu lernen und ihre musikalischen Fähigkeiten zu entwickeln.

Die Pianistin sorgt für das Vorspiel und das Nachspiel und begleitet den Gesang in den JD-Versammlungen.