Die Pfahl-FHV-Leitung und -Sekretärin
Von der Präsidentschaft der Frauenhilfsvereinigung
Liebe Pfahl-FHV-Leiterin,
dies ist eine spannende Zeit, in der FHV zu dienen! Präsident Russell M. Nelson hat uns vor Augen geführt, wie wir auf höhere und heiligere Weise dienen können, und er hat jede Schwester aufgefordert, sich aktiv an dem Werk zu beteiligen. Wenn Sie über Ihre neuen Aufgaben nachdenken, werden Sie erkennen, dass Sie bei Ihrer Berufung nicht etwa eine Liste abarbeiten, sondern Sie haben die heilige Gelegenheit, liebevoll zu dienen und Frauen zu helfen, sich für die Segnungen des ewigen Lebens bereit zu machen.
Wenn Sie eingesetzt werden, erhalten Sie durch die Schlüssel des Priestertums die Vollmacht, zu führen und diese Berufung zu erfüllen. Wenn Sie sich demütig um den Willen des Vaters im Himmel bemühen, empfangen Sie Offenbarung, die Sie führen wird. Ihre Ratgeberinnen, der Pfahlrat und der Pfahlpräsident können Ihnen ebenfalls weiterhelfen. Der Vater im Himmel wird Ihre Bemühungen groß machen, wenn Sie seinen Töchtern voller Liebe dienen und sein Werk auf seine Weise verrichten. Wir beten darum, dass Sie Freude und Frieden verspüren, wenn Sie dem Herrn nach besten Kräften dienen.
Herzliche Grüße
Jean B. Bingham
Sharon Eubank
Reyna I. Aburto
Präsidentschaft der Frauenhilfsvereinigung
Hinweis: Alle unten aufgeführten Verweise stammen aus Handbuch 2: Die Kirche führen und verwalten (2010).
Pfahl-FHV-Leitung
Die Pfahl-FHV-Leitung besteht aus der Leiterin und zwei Ratgeberinnen. Sie sind geistige Führerinnen, die die FHV-Leitungen der Gemeinden unterstützen, bestärken und schulen.
Die Mitglieder der Pfahl-FHV-Leitung sorgen dafür, dass die Gemeinde-FHV-Leiterin folgende Grundsätze kennt:
Pfahl-FHV-Leiterin
Pfahl-FHV-Leitung
- Die Pfahlpräsidentschaft unterstützen (15.4.1)
- Regelmäßig miteinander beraten (15.4.1)
- Ermitteln, was die Schwestern vor Ort brauchen und wie dem entsprochen werden kann (15.4.1)
- Die Gemeinde-FHV-Leitungen schulen und unterstützen (15.4.1):
- Neu berufene Gemeinde-FHV-Leitungen einweisen (15.4.1)
- Zuspruch, Unterstützung und Anleitung geben (15.4.1)
- Regelmäßig mit der Gemeinde-FHV-Leitung zusammenkommen (15.4.1)
- Von Zeit zu Zeit die Versammlungen und den Unterricht der Gemeinden besuchen (15.4.1)
- Sich vergewissern, dass die Gemeinde-FHV-Leiterin die Grundsätze der Wohlfahrt versteht (9.8.2)
- Die Führungsbeamten der Gemeinde in den Pfahl-FHV-Führerschaftsversammlungen schulen (15.4.1)