Präsidentschaft der Siebziger


Die Präsidentschaft der Siebziger besteht aus sieben Mitgliedern des Ersten oder Zweiten Kollegiums der Siebziger, die von der Ersten Präsidentschaft dazu berufen werden und die Vollmacht erhalten, über die Kollegien der Siebziger zu präsidieren.

Die meisten Präsidentschaften in der Kirche bestehen aus drei Personen: einem Präsidenten und zwei Ratgebern. In Übereinstimmung mit den heiligen Schriften sind jedoch in der Präsidentschaft der Siebziger alle Präsidenten – keine Ratgeber. „Und es ist gemäß der Vision, die die Ordnung der Siebziger zeigt, dass sie sieben Präsidenten haben sollen, die über sie präsidieren, erwählt aus der Zahl der Siebziger; und der siebente Präsident dieser Präsidenten soll über die sechs präsidieren.“ (LuB 107:93,94.)

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