Die Präsidierende Bischofschaft ist ein aus drei Männern bestehendes Ratsgremium, das der Ersten Präsidentschaft untersteht. Die Präsidierende Bischofschaft ist unter anderem für Angelegenheiten wie humanitäre Hilfe, Wohlfahrtsprogramme, den Zehnten und das Fastopfer, Grundstücke und Gebäude sowie die Verwaltung der Mitgliedsscheine zuständig. Sie reist auch häufig, um den Mitgliedern der Kirche in aller Welt zu dienen.

Die Präsidierende Bischofschaft besteht aus dem Präsidierenden Bischof und seinen beiden Ratgebern. Alle Mitglieder der Präsidierenden Bischofschaft sind Generalautoritäten und haben das Bischofsamt inne. Sie werden von der Ersten Präsidentschaft berufen und sind unter ihrer Leitung tätig.

Die Präsidierende Bischofschaft regelt für die gesamte Kirche zeitliche Belange wie Wohlfahrt, Finanzen, Grundstücke und Gebäude sowie humanitäre Bemühungen (siehe Lehre und Bündnisse 107:68). Sie lehrt auch das Evangelium und baut überall in der Welt das Reich Gottes auf.

Der erste Bischof der Kirche wurde 1831 berufen, ein Jahr nach Gründung der Kirche. Die Aufgabe des Bischofs bestand in erster Linie darin, die Finanzen und das Eigentum der Kirche zu verwalten, für die Armen zu sorgen und überschüssige Güter für Notzeiten zu lagern. Die Präsidierende Bischofschaft erfüllt nun ähnliche Aufgaben für die ganze Kirche. Darüber hinaus sorgt der Bischof vor Ort für die Armen und Bedürftigen und präsidiert über das Aaronische Priestertum in seiner Gemeinde.