Handbücher und Berufungen
7. Die Bischofschaft


„7. Die Bischofschaft“, Auswahl aus dem Allgemeinen Handbuch, 2023

„7. Die Bischofschaft“, Auswahl aus dem Allgemeinen Handbuch

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Ein Mann am Rednerpult

7.

Die Bischofschaft

7.1

Der Bischof und seine Ratgeber

Der Bischof hat die Priestertumsschlüssel inne, das Werk der Kirche in der Gemeinde zu leiten (siehe 3.4.1). Er und seine Ratgeber bilden eine Bischofschaft.

Der Bischof hat fünf wesentliche Aufgaben:

  • Er ist der präsidierende Hohe Priester in der Gemeinde.

  • Er ist der Präsident des Aaronischen Priestertums.

  • Er ist allgemeiner Richter.

  • Er koordiniert Gottes Werk der Errettung und Erhöhung, einschließlich der Sorge für die Bedürftigen.

  • Er ist für die Aufzeichnungen und Berichte, die Finanzen sowie die Nutzung des Gemeindehauses verantwortlich.

Der wichtigste Aufgabenbereich des Bischofs ist die heranwachsende Generation in der Gemeinde, wozu die Kinder, die Jugendlichen und die jungen Alleinstehenden zählen. Damit er sich darauf konzentrieren kann, delegiert er zahlreiche andere Aufgaben (siehe 4.2.5).

7.1.1

Der präsidierende Hohe Priester

Der Bischof ist der oberste geistliche Führer einer Gemeinde.

7.1.1.1

Die Organisationen und Priestertumskollegien in der Gemeinde

Der Bischof ist in der Gemeinde für die Frauenhilfsvereinigung (FHV) und die Jungen Damen (JD) verantwortlich. Er überträgt seinen Ratgebern die Verantwortung für die Sonntagsschule, die Primarvereinigung (PV) und andere Programme der Gemeinde.

Die Aufgaben des Bischofs in Verbindung mit den Kollegien des Aaronischen Priestertums werden in 7.1.2 erläutert. Seine Aufgaben in Verbindung mit den Ältestenkollegien werden in 8.3.1 erläutert.

7.1.1.2

Heilige Handlungen und Segen

Der Bischof ist in der Gemeinde für das Vornehmen und Spenden der folgenden heiligen Handlungen und Segen verantwortlich:

  • das Abendmahl

  • die Namensgebung und Kindessegnung

  • die Taufe und Konfirmierung von 8-jährigen eingetragenen Kindern (Näheres zu Bekehrten steht in 31.2.3.2)

  • die Übertragung des Aaronischen Priestertums und die Ordinierung zu den Ämtern Diakon, Lehrer und Priester

7.1.1.3

Ratsgremien, Versammlungen und Sitzungen

Der Bischof leitet den Gemeinderat und den Gemeinde-Jugendrat (siehe 29.2.5 und 29.2.6).

Die Bischofschaft plant die Abendmahlsversammlung und weitere Versammlungen und Sitzungen auf Gemeindeebene, die in Kapitel 29 aufgeführt sind.

7.1.1.4

Berufungen und Entlassungen

Die Aufgaben des Bischofs in Zusammenhang mit Berufungen und Entlassungen werden in Kapitel 30 behandelt.

7.1.2

Der Präsident des Aaronischen Priestertums

Der Bischof hat als Präsident des Aaronischen Priestertums in der Gemeinde folgende Aufgaben, bei denen er von seinen Ratgebern unterstützt wird:

  • Er unterstützt die Eltern bei der Unterweisung der Jugendlichen.

  • Er betreut die Kollegien des Aaronischen Priestertums und die Klassen der Jungen Damen. Der Bischof ist der Präsident des Priesterkollegiums (siehe Lehre und Bündnisse 107:87,88). Sein Erster Ratgeber ist für das Lehrerkollegium zuständig. Sein Zweiter Ratgeber ist für das Diakonskollegium zuständig.

  • Er berät sich mit der Gemeinde-JD-Präsidentin.

  • Er kommt regelmäßig mit jedem Jugendlichen zusammen.

7.1.3

Allgemeiner Richter

Der Bischof ist der allgemeine Richter in der Gemeinde (siehe Lehre und Bündnisse 107:71-74). Er hat die folgenden Aufgaben:

  • Er hilft den Jugendlichen und den Erwachsenen, sich für einen Tempelschein bereitzumachen und dafür würdig zu sein.

  • Er führt Interviews, wie in 31.2 beschrieben.

  • Er kommt mit Mitgliedern der Gemeinde zusammen, die geistige Führung brauchen, die tiefgreifende persönliche Probleme belasten oder die eine schwerwiegende Sünde begangen haben. Er hilft ihnen, die heilende Macht Jesu Christi in Anspruch zu nehmen.

  • Falls erforderlich, hält er auf Weisung des Pfahlpräsidenten einen Mitgliedschaftsrat ab. Richtlinien sind in Kapitel 32 zu finden.

7.1.4

Wie man Gottes Werk der Errettung und Erhöhung koordiniert

Der Bischof koordiniert Gottes Werk der Errettung und Erhöhung in der Gemeinde (siehe Kapitel 1). Seine Ratgeber und weitere Führungsverantwortliche der Gemeinde stehen ihm dabei zur Seite.

7.1.4.1

Die Bemühungen in der Sorge für die Bedürftigen leiten

Näheres dazu, wie der Bischof für die Bedürftigen sorgt, steht in 22.6.1.

7.1.5

Aufzeichnungen und Berichte, Finanzen sowie Gemeindehaus

Näheres zu den Aufzeichnungen und Berichten steht in Kapitel 33. Näheres zu den Finanzen, darunter dem Zehnten, steht in Kapitel 34. Näheres zu Gemeindehäusern steht in Kapitel 35.

7.3

Der Gemeindeführungssekretär und die stellvertretenden Gemeindeführungssekretäre

Die Bischofschaft schlägt einen Träger des Melchisedekischen Priestertums als Gemeindeführungssekretär vor.

Er hat die folgenden Aufgaben:

  • Er kommt mit der Bischofschaft zusammen und erstellt in ihrem Auftrag Tagesordnungen.

  • Er gehört dem Gemeinderat an und nimmt an dessen Sitzungen teil.

  • Er vereinbart Termine für die Bischofschaft.

7.4

Der Gemeindesekretär und die Gemeindezweitsekretäre

Die Aufgaben des Gemeindesekretärs und der Gemeindezweitsekretäre werden in 33.4.2 erläutert.

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