Handbücher und Berufungen
8. Das Ältestenkollegium (ÄK)


„8. Das Ältestenkollegium (ÄK)“, Auswahl aus dem Allgemeinen Handbuch, 2023

„8. Das Ältestenkollegium (ÄK)“, Auswahl aus dem Allgemeinen Handbuch

Bild
Männer reden miteinander

8.

Das Ältestenkollegium (ÄK)

8.1

Auftrag und Organisation

8.1.1

Der Auftrag

Würdige Männer ab 18 Jahren können das Melchisedekische Priestertum empfangen und zum Amt eines Ältesten ordiniert werden. Ein Mann, der zu diesem Amt ordiniert wird, geht einen heiligen Bund ein, dass er Gott helfen will, sein Werk zu vollbringen (siehe Lehre und Bündnisse 84:33-44).

8.1.2

Die Zugehörigkeit zum Ältestenkollegium

Jede Gemeinde hat ein Ältestenkollegium, dem folgende Brüder angehören:

  • sämtliche Ältesten der Gemeinde

  • sämtliche Ältestenanwärter der Gemeinde (siehe 8.4)

  • sämtliche Hohen Priester der Gemeinde mit Ausnahme derer, die gegenwärtig einer Pfahlpräsidentschaft, einer Bischofschaft oder einem Hoherat angehören oder die Patriarch sind

Ein junger Mann kann die Versammlungen des Ältestenkollegiums besuchen, sobald er 18 ist, auch wenn er noch nicht zum Ältesten ordiniert wurde. Mit 19 Jahren oder wenn er von zuhause auszieht, um beispielsweise ein Studium aufzunehmen oder eine Mission zu erfüllen, sollte er zum Ältesten ordiniert worden sein, sofern er würdig ist.

Verheiratete Männer unter 18 sind Ältestenanwärter und gehören ebenfalls dem Ältestenkollegium an.

8.2

Die Mitwirkung an Gottes Werk der Errettung und Erhöhung

8.2.1

Das Evangelium Jesu Christi leben

8.2.1.2

Das Lernen des Evangeliums in den Versammlungen des Kollegiums

Die Versammlungen werden am zweiten und am vierten Sonntag des Monats abgehalten. Sie dauern 50 Minuten. Die Präsidentschaft des Ältestenkollegiums plant diese Versammlungen. Ein Mitglied der Präsidentschaft übernimmt die Leitung.

In den Kollegiumsversammlungen werden schwerpunktmäßig Themen aus einer oder mehreren Ansprachen von der letzten Generalkonferenz behandelt.

8.2.1.3

Aktivitäten

Die ÄK-Präsidentschaft kann Aktivitäten planen. Die meisten Aktivitäten finden nicht am Sonntag oder am Montagabend statt.

8.2.2

Für die Bedürftigen sorgen

8.2.2.1

Die Betreuungsarbeit

Die Mitglieder des Ältestenkollegiums erhalten von der Kollegiumspräsidentschaft Betreuungsaufträge. Näheres dazu ist in Kapitel 21 zu finden.

8.2.2.2

Kurzfristige Bedürfnisse

Die betreuenden Brüder bemühen sich, die Bedürfnisse der ihnen Anvertrauten zu erkennen und darauf zu reagieren. Manchmal ist kurzfristig Hilfe nötig, wenn ein Mitglied krank wird, ein Kind bekommt, stirbt, die Arbeit verliert und dergleichen.

Gegebenenfalls bitten die betreuenden Brüder die ÄK-Präsidentschaft um Hilfe.

8.2.2.3

Langfristige Bedürfnisse und Eigenständigkeit

Die ÄK-Präsidentschaft und die FHV-Präsidentschaft verhelfen Mitgliedern mit langfristigen Bedürfnissen zu mehr Eigenständigkeit. Der Bischof koordiniert diese Bemühungen.

Der Ältestenkollegiumspräsident, die FHV-Präsidentin oder ein anderer Führungsverantwortlicher hilft dem oder den Betreffenden, einen Plan zur Eigenständigkeitsförderung aufzustellen. Auch die betreuenden Brüder oder Schwestern können dabei mithelfen.

8.2.2.4

Wenn ein Mitglied der Gemeinde stirbt

Wenn ein Mitglied der Gemeinde stirbt, stehen die ÄK-Präsidentschaft und die FHV-Präsidentschaft den Hinterbliebenen tröstend mit Rat und Tat zur Seite. Unter der Führung des Bischofs können sie bei der Beisetzung helfen.

Näheres dazu steht in 38.5.8.

8.2.3

Alle Menschen einladen, das Evangelium anzunehmen

Der Ältestenkollegiumspräsident bestimmt ein Mitglied der Präsidentschaft dazu, sich an der Leitung der Missionsarbeit der Gemeindemitglieder zu beteiligen. Gemeinsam mit dem beauftragten Mitglied der FHV-Präsidentschaft koordiniert dieser Bruder diese Bemühungen

(siehe 23.5.1 und 23.5.3).

8.2.4

Familien für die Ewigkeit vereinen

Der Ältestenkollegiumspräsident bestimmt ein Mitglied der Präsidentschaft dazu, sich an der Leitung der Tempelarbeit und der familiengeschichtlichen Forschung in der Gemeinde zu beteiligen. Gemeinsam mit dem beauftragten Mitglied der FHV-Präsidentschaft koordiniert dieser Bruder diese Bemühungen

(siehe 25.2.2).

8.3

Die Führung des Ältestenkollegiums

8.3.1

Die Pfahlpräsidentschaft und der Bischof

Der Ältestenkollegiumspräsident untersteht direkt der Pfahlpräsidentschaft. Er trifft sich regelmäßig mit einem Mitglied der Pfahlpräsidentschaft, um Weisung zu erhalten und über seine Aufgaben zu berichten.

Der Ältestenkollegiumspräsident erhält auch Anleitung vom Bischof, dem präsidierenden Beamten der Gemeinde. Er trifft sich regelmäßig mit ihm.

8.3.2

Der zuständige Hohe Rat

Die Pfahlpräsidentschaft beauftragt für jedes Ältestenkollegium einen Hohen Rat, sie dort zu vertreten. Seine Aufgaben werden in 6.5 näher erläutert.

8.3.3

Die Ältestenkollegiumspräsidentschaft

8.3.3.1

Die Berufung einer ÄK-Präsidentschaft

Nach Rücksprache mit dem Bischof beruft der Pfahlpräsident einen Ältesten oder Hohen Priester als Ältestenkollegiumspräsidenten.

Wenn die Einheit groß genug ist, schlägt der Ältestenkollegiumspräsident dem Pfahlpräsidenten ein oder zwei Älteste oder Hohe Priester als Ratgeber vor.

8.3.3.2

Aufgaben

Der Ältestenkollegiumspräsident hat folgende Aufgaben, bei denen er von seinen Ratgebern unterstützt wird:

  • Er wirkt im Gemeinderat mit.

  • Er leitet die Bemühungen des Kollegiums an, sich am Werk der Errettung und Erhöhung zu beteiligen (siehe Kapitel 1).

  • Er teilt die betreuenden Brüder ein und beaufsichtigt ihre Arbeit.

  • Unter der Führung des Bischofs berät er die erwachsenen Mitglieder der Gemeinde.

  • Er koordiniert die Bemühungen des Ältestenkollegiums, sowohl die alleinstehenden als auch die verheirateten jungen Erwachsenen unter den Brüdern zu stärken.

  • Er kommt mindestens einmal im Jahr mit jedem Kollegiumsmitglied einzeln zusammen.

  • Er klärt die Kollegiumsmitglieder über ihre Priestertumspflichten auf (siehe Lehre und Bündnisse 107:89), wozu auch gehört, wie sie bei der Durchführung von heiligen Handlungen und Segen ihr Priestertum ausüben.

  • Er überwacht die Aufzeichnungen, Berichte und Finanzen des Kollegiums (siehe LCR.ChurchofJesusChrist.org).

8.3.3.3

Präsidentschaftssitzungen

Die ÄK-Präsidentschaft und der Sekretär kommen regelmäßig zu einer Sitzung zusammen. Der Präsident leitet diese Sitzung. Der dem Kollegium zugewiesene Hohe Rat nimmt in regelmäßigen Abständen daran teil.

Die Tagesordnung kann folgende Punkte einschließen:

  • planen, wie man die Mitglieder des Kollegiums (einschließlich Ältestenanwärter) und ihre Familien stärken kann

  • Missionsarbeit, Tempelarbeit und familiengeschichtliche Forschung koordinieren

  • auf Aufträge aus Gemeinderatssitzungen eingehen

  • Ergebnisse von Auswertungsgesprächen durchgehen

  • überlegen, welche Brüder für Berufungen und Aufträge in Frage kommen

  • Kollegiumsversammlungen und -aktivitäten planen

8.3.4

Der Sekretär

Mit Genehmigung des Bischofs kann ein Mitglied der ÄK-Präsidentschaft jemanden aus dem Kollegium als Sekretär berufen.

8.4

Wie man Ältestenanwärtern hilft, sich auf das Melchisedekische Priestertum vorzubereiten

Ein Ältestenanwärter ist ein männliches Mitglied der Kirche, das das Melchisedekische Priestertum noch nicht empfangen hat und entweder 1.) mindestens 19 ist oder 2.) noch keine 19, aber verheiratet ist.

Ältestenanwärtern bei der Vorbereitung auf das Melchisedekische Priestertum zu helfen, ist eine der vorrangigsten Aufgaben der Kollegiumspräsidentschaft.

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