Handbücher und Berufungen
9. Die Frauenhilfsvereinigung (FHV)


„9. Die Frauenhilfsvereinigung (FHV)“, Auswahl aus dem Allgemeinen Handbuch, 2023

„9. Die Frauenhilfsvereinigung (FHV)“, Auswahl aus dem Allgemeinen Handbuch

Bild
Frauen beschäftigen sich mit den heiligen Schriften

9.

Die Frauenhilfsvereinigung (FHV)

9.1

Auftrag und Organisation

9.1.1

Der Auftrag

Der Prophet Joseph Smith hat gesagt, die FHV habe den Auftrag, Seelen zu erretten und Leid zu lindern.

Der Wahlspruch der FHV lautet: „Die Liebe hört niemals auf.“ (1 Korinther 13:8.)

9.1.2

Die Zugehörigkeit zur Frauenhilfsvereinigung

Eine Junge Dame kann anfangen, die FHV zu besuchen, wenn sie 18 wird. Mit 19 Jahren oder wenn sie von zuhause auszieht, um beispielsweise ein Studium aufzunehmen oder eine Mission zu erfüllen, wirkt sie in der FHV mit.

Verheiratete Frauen unter 18 Jahren sind ebenfalls Mitglied der FHV.

9.2

Die Mitwirkung an Gottes Werk der Errettung und Erhöhung

9.2.1

Das Evangelium Jesu Christi leben

9.2.1.2

Das Lernen des Evangeliums in den Versammlungen der Frauenhilfsvereinigung

Die Versammlungen werden am zweiten und am vierten Sonntag des Monats abgehalten. Sie dauern 50 Minuten. Die FHV-Präsidentschaft plant diese Versammlungen. Eines ihrer Mitglieder übernimmt die Leitung.

In den FHV-Versammlungen werden schwerpunktmäßig Themen aus einer oder mehreren Ansprachen von der letzten Generalkonferenz behandelt.

9.2.1.3

Aktivitäten

Die FHV-Präsidentschaft kann Aktivitäten planen. Die meisten Aktivitäten finden nicht am Sonntag oder am Montagabend statt.

9.2.2

Für die Bedürftigen sorgen

9.2.2.1

Die Betreuungsarbeit

Die Schwestern erhalten von der FHV-Präsidentschaft Betreuungsaufträge. Näheres dazu ist in Kapitel 21 zu finden.

9.2.2.2

Kurzfristige Bedürfnisse

Die betreuenden Schwestern bemühen sich, die Bedürfnisse der ihnen Anvertrauten zu erkennen und darauf zu reagieren. Manchmal ist kurzfristig Hilfe nötig, wenn ein Mitglied krank wird, ein Kind bekommt, stirbt, die Arbeit verliert und dergleichen.

Gegebenenfalls bitten die betreuenden Schwestern die FHV-Präsidentschaft um Hilfe.

9.2.2.3

Langfristige Bedürfnisse und Eigenständigkeit

Die FHV-Präsidentschaft und die ÄK-Präsidentschaft verhelfen Mitgliedern mit langfristigen Bedürfnissen zu mehr Eigenständigkeit. Der Bischof koordiniert diese Bemühungen.

Die FHV-Präsidentin, der Ältestenkollegiumspräsident oder ein anderer Führungsverantwortlicher hilft dem oder den Betreffenden, einen Plan zur Eigenständigkeitsförderung aufzustellen.

9.2.2.4

Wenn ein Mitglied der Gemeinde stirbt

Wenn ein Mitglied der Gemeinde stirbt, stehen die FHV-Präsidentschaft und die ÄK-Präsidentschaft den Hinterbliebenen tröstend mit Rat und Tat zur Seite. Unter der Führung des Bischofs können sie bei der Beisetzung helfen.

Näheres dazu steht in 38.5.8.

9.2.3

Alle Menschen einladen, das Evangelium anzunehmen

Die FHV-Präsidentin bestimmt ein Mitglied der FHV-Präsidentschaft dazu, sich an der Leitung der Missionsarbeit der Gemeindemitglieder zu beteiligen. Gemeinsam mit dem beauftragten Mitglied der ÄK-Präsidentschaft koordiniert diese Schwester diese Bemühungen (siehe 23.5.1).

9.2.4

Familien für die Ewigkeit vereinen

Die FHV-Präsidentin bestimmt ein Mitglied der Präsidentschaft dazu, sich an der Leitung der Tempelarbeit und der familiengeschichtlichen Forschung in der Gemeinde zu beteiligen. Gemeinsam mit dem beauftragten Mitglied der ÄK-Präsidentschaft koordiniert diese Schwester diese Bemühungen (siehe 25.2.2).

9.3

Die Führung der FHV

9.3.1

Der Bischof

Der Bischof kommt üblicherweise mindestens einmal im Monat mit der FHV-Präsidentin zusammen und bespricht mit ihr Gottes Werk der Errettung und Erhöhung, wozu auch die Arbeit der betreuenden Schwestern gehört.

9.3.2

Die FHV-Präsidentschaft

9.3.2.1

Die Berufung einer FHV-Präsidentschaft

Der Bischof beruft eine Frau als FHV-Präsidentin der Gemeinde. Wenn die Einheit groß genug ist, schlägt die FHV-Präsidentin ihm eine oder zwei Frauen als Ratgeberinnen vor.

In kleineren Einheiten gibt es manchmal keine JD- oder PV-Präsidentin. In diesen Einheiten kann die FHV-Präsidentin Eltern bei der Planung des Unterrichts für Jugendliche und Kinder helfen.

9.3.2.2

Aufgaben

Die FHV-Präsidentin hat folgende Aufgaben, bei denen sie von ihren Ratgeberinnen unterstützt wird:

  • Sie gehört dem Gemeinderat an.

  • Sie leitet die Bemühungen der FHV an, sich am Werk der Errettung und Erhöhung zu beteiligen (siehe Kapitel 1).

  • Sie teilt die betreuenden Schwestern ein und beaufsichtigt ihre Arbeit.

  • Unter der Führung des Bischofs berät sie die erwachsenen Mitglieder der Gemeinde.

  • Sie koordiniert die Bemühungen der FHV, sowohl die alleinstehenden als auch die verheirateten jungen Erwachsenen unter den Schwestern zu stärken.

  • Sie kommt mindestens einmal im Jahr mit jeder FHV-Schwester einzeln zusammen.

  • Sie überwacht die Aufzeichnungen, Berichte und Finanzen der FHV (siehe LCR.ChurchofJesusChrist.org).

9.3.2.3

Präsidentschaftssitzungen

Die FHV-Präsidentschaft und die Sekretärin kommen regelmäßig zu einer Sitzung zusammen. Die Präsidentin leitet diese Sitzung. Die Tagesordnung kann folgende Punkte einschließen:

  • planen, wie die Schwestern und ihre Familien gestärkt werden können

  • Missionsarbeit, Tempelarbeit und familiengeschichtliche Forschung koordinieren

  • auf Aufträge aus Gemeinderatssitzungen eingehen

  • Ergebnisse von Auswertungsgesprächen durchgehen

  • überlegen, welche Schwestern für Berufungen in der FHV und für Aufträge in Frage kommen

  • FHV-Versammlungen und -Aktivitäten planen

9.3.3

Die Sekretärin

Die FHV-Präsidentschaft kann eine Schwester als FHV-Sekretärin vorschlagen.

9.4

Wie man Jungen Damen hilft, sich auf die Mitwirkung in der FHV vorzubereiten

Die FHV-Präsidentschaft arbeitet gemeinsam mit den Jungen Damen, deren Eltern und ihren Führungsverantwortlichen aus, wie man ihnen helfen kann, sich auf die Mitwirkung in der FHV vorzubereiten.

Die Führerinnen verschaffen den Jungen Damen und den FHV-Schwestern auch immer wieder Gelegenheiten, eine Beziehung aufzubauen. Der gemeinsame Dienst als betreuende Schwestern ist von unschätzbarem Wert, um einander kennenzulernen.

9.6

Weitere Richtlinien und Bestimmungen

9.6.2

Lese- und Schreibunterricht

Bei Bedarf kümmert sich die FHV-Leitung mit dem Bischof, der ÄK-Präsidentschaft und dem Gemeinderat darum, dass die Mitglieder lesen und schreiben lernen.

Drucken