Handbücher und Berufungen
11. Die Jungen Damen (JD)


„11. Die Jungen Damen (JD)“, Auswahl aus dem Allgemeinen Handbuch, 2023

„11. Die Jungen Damen (JD)“, Auswahl aus dem Allgemeinen Handbuch

Bild
Junge Damen im Freien

11.

Die Jungen Damen (JD)

11.1

Auftrag und Organisation

11.1.1

Der Auftrag

Die Organisation für Junge Damen (JD) hilft heranwachsenden jungen Frauen, heilige Bündnisse zu schließen und zu halten und ihre Bekehrung zu Jesus Christus und seinem Evangelium zu vertiefen.

11.1.2

Der Leitgedanke der Jungen Damen

„Ich bin eine geliebte Tochter himmlischer Eltern und habe ein göttliches Wesen und eine ewige Bestimmung.

Als Jüngerin Jesu Christi strebe ich danach, wie er zu werden. Ich bemühe mich um persönliche Offenbarung, handle danach und kümmere mich in seinem heiligen Namen um andere.

Ich trete allzeit und in allem und überall als Zeugin Gottes auf.

In meinem Bestreben, mich für die Erhöhung bereitzumachen, nutze ich dankbar die Gabe der Umkehr und bemühe mich, jeden Tag besser zu werden. Voll Glauben stärke ich mein Zuhause und meine Familie, schließe und halte heilige Bündnisse und empfange die heiligen Handlungen und Segnungen des heiligen Tempels.“

11.1.3

Die Klassen

Ein Mädchen tritt im Januar des Jahres, in dem es 12 wird, in eine JD-Klasse ein.

Die Bischofschaft und die erwachsenen JD-Führerinnen legen gebeterfüllt fest, in welche Altersgruppen die Klassen unterteilt werden sollen. Jede Klasse soll unabhängig von ihrer Größe eine Präsidentin und nach Möglichkeit ein oder zwei Ratgeberinnen und eine Sekretärin haben.

11.2

Die Mitwirkung an Gottes Werk der Errettung und Erhöhung

11.2.1

Das Evangelium Jesu Christi leben

11.2.1.2

Das Evangelium lernen

Die Versammlungen der Klassen werden am zweiten und am vierten Sonntag des Monats abgehalten. Sie dauern 50 Minuten. Ein Mitglied der Klassenpräsidentschaft übernimmt die Leitung. Die Betreffende leitet die Klasse an, wenn der Leitgedanke aufgesagt wird und wenn gemeinsam über Aufträge und andere Angelegenheiten beraten wird.

Ein Mitglied der Klasse oder eine erwachsene Führungsverantwortliche übernimmt dann den Evangeliumsunterricht.

11.2.1.3

Dienstprojekte und Aktivitäten

Dienstprojekte und Aktivitäten sollen das Zeugnis aufbauen, die Familie stärken, die Einigkeit in der Klasse fördern und Gelegenheiten bieten, anderen Gutes zu tun.

An einigen Dienstprojekten und Aktivitäten können sowohl Junge Männer als auch Junge Damen teilnehmen, besonders die älteren.

Jährliche Aktivitäten. Neben den regulären Jugendaktivitäten können Junge Damen auch jedes Jahr an folgenden Aktivitäten teilnehmen:

11.2.1.4

Die persönliche Entwicklung

Die Jugendlichen werden in ihrem Bemühen, mehr wie der Erretter zu werden, dazu aufgefordert, sich Ziele zu setzen, wie sie sich in geistiger, sozialer, körperlicher und intellektueller Hinsicht weiterentwickeln können (siehe Lukas 2:52).

Näheres ist unter KinderUndJugendliche.KircheJesuChristi.org zu finden.

11.2.2

Für die Bedürftigen sorgen

Die Jungen Damen sollen regelmäßig Gelegenheit erhalten, in und mit ihrer Familie, bei Aktivitäten für Jugendliche und für sich allein anderen zu dienen.

11.2.2.1

Die Betreuungsarbeit

Eine Junge Dame kann ab dem Januar des Jahres, in dem sie 14 wird, Betreuungsaufträge erhalten. Näheres dazu ist in Kapitel 21 zu finden.

11.2.3

Alle Menschen einladen, das Evangelium anzunehmen

Die Jungen Damen laden alle Menschen ein, das Evangelium anzunehmen, indem sie „allzeit und in allem und überall … als Zeug[inn]en Gottes [auftreten]“ (Mosia 18:9).

Eltern und Führungsverantwortliche können den Jungen Damen helfen, sich darauf vorzubereiten, ihr Leben lang mit anderen über das Evangelium zu sprechen.

11.2.4

Familien für die Ewigkeit vereinen

Eine Junge Dame hat viele Möglichkeiten, an der Vereinigung von Familien für die Ewigkeit mitzuwirken.

  • die Eltern ehren und zuhause ein beispielhaftes christliches Leben führen

  • sich vorbereiten, die heiligen Handlungen des Tempels zu empfangen, wozu auch die Eheschließung für die Ewigkeit gehört

  • Vorfahren ermitteln, denen noch heilige Handlungen des Tempels fehlen (siehe FamilySearch.org)

  • an Taufen und Konfirmierungen für Verstorbene teilnehmen, sooft es die Umstände erlauben

11.3

Die Führung der Jungen Damen in der Gemeinde

11.3.1

Die Bischofschaft

Die wichtigste Aufgabe des Bischofs ist es, sich um die Jungen Damen und Jungen Männer in seiner Gemeinde zu kümmern. Er und seine Ratgeber lernen die Namen der jungen Leute und machen sich mit ihrer familiären Situation vertraut. Sie kommen mindestens zweimal im Jahr mit jeder Jungen Dame zusammen (siehe 31.3.1).

Der Bischof ist für die JD-Organisation der Gemeinde zuständig. Er kommt regelmäßig mit der JD-Präsidentin zusammen.

Der Bischof und seine Ratgeber nehmen regelmäßig an JD-Versammlungen, -Dienstprojekten und -Aktivitäten teil.

11.3.2

Die JD-Präsidentschaft

Der Bischof beruft eine erwachsene Frau als Gemeinde-JD-Präsidentin und setzt sie ein. Wenn die Einheit groß genug ist, schlägt die Präsidentin ein oder zwei erwachsene Frauen als Ratgeberinnen vor (siehe Kapitel 30).

In einer kleinen Einheit ist die JD-Präsidentin möglicherweise die einzige erwachsene Führerin in der JD-Organisation. In diesem Fall organisiert sie den Unterricht und die Aktivitäten für die Jungen Damen mithilfe deren Eltern.

Wenn es in einem Zweig keine JD-Präsidentin gibt, kann die FHV-Präsidentin den Unterricht für die Jungen Damen organisieren, bis eine JD-Präsidentin berufen wird.

Die JD-Präsidentin hat folgende Aufgaben, bei denen ihre Ratgeberinnen sie unterstützen:

  • Sie gehört dem Gemeinderat an.

  • Sie gehört dem Gemeinde-Jugendrat an (siehe 29.2.6).

  • Sie kümmert sich um einzelne Junge Damen.

  • Sie bringt anderen JD-Führerinnen und den Klassenpräsidentschaften ihre Aufgaben nahe.

  • Sie berät Junge Damen bei Problemen, die weder den Bischof erfordern noch Misshandlung oder Missbrauch betreffen (siehe 32.3, 31.3.1 und 38.6.2).

11.3.4

Die Klassenpräsidentschaft und die Sekretärin

11.3.4.1

Berufung, Bestätigung und Einsetzung

Jede JD-Klasse soll eine Klassenpräsidentschaft haben.

Ein Mitglied der Bischofschaft beruft eine Junge Dame als Klassenpräsidentin. Wenn es genügend Junge Damen gibt, überlegt die Klassenpräsidentin gebeterfüllt, welche Mitglieder der Klasse als Ratgeberinnen oder als Sekretärin in Frage kämen.

Nachdem die Berufungen ausgesprochen wurden, legt ein Mitglied der Bischofschaft die Namen der Jungen Damen der jeweiligen Klasse zur Bestätigung vor. Der Bischof oder ein damit beauftragter Ratgeber setzt dann die Jungen Damen ein.

11.3.4.2

Aufgaben

Die Klassenpräsidentinnen gehören dem Gemeinde-Jugendrat an (siehe 11.3.4.4). Die Klassenpräsidentschaften haben außerdem folgende Aufgaben:

  • Sie leiten die Bemühungen der Klasse, sich an Gottes Werk der Errettung und Erhöhung zu beteiligen (siehe Kapitel 1).

  • Sie lernen alle Jungen Damen kennen und helfen ihnen – auch denen, die nicht an den Versammlungen teilnehmen.

  • Sie planen und leiten die sonntäglichen Versammlungen der Klasse (siehe 11.2.1.2).

  • Sie planen Dienstprojekte und Aktivitäten der Klasse und führen diese durch (siehe 11.2.1.3).

11.3.4.3

Die Sitzung der Klassenpräsidentschaft

Die Klassenpräsidentschaften der Jungen Damen kommen regelmäßig zusammen. Die Klassenpräsidentin leitet die Sitzungen. Die mit der Unterstützung der jeweiligen Klasse beauftragte JD-Führerin nimmt auch daran teil.

11.3.4.4

Der Gemeinde-Jugendrat

Näheres zum Gemeinde-Jugendrat ist unter 29.2.6 zu finden.

11.6

Weitere Richtlinien und Bestimmungen

11.6.1

Der Schutz von Jugendlichen

Wenn Erwachsene im kirchlichen Rahmen mit Jugendlichen Umgang haben, müssen mindestens zwei verantwortliche Erwachsene zugegen sein. Um dies zu ermöglichen, mag es erforderlich sein, Klassen zusammenzulegen.

Alle Erwachsenen, die mit Jugendlichen arbeiten, müssen innerhalb eines Monats nach ihrer Bestätigung im Amt die Schulung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen absolvieren (ProtectingChildren.ChurchofJesusChrist.org).

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