„19. Musik“, Auswahl aus dem Allgemeinen Handbuch, 2023
„19. Musik“, Auswahl aus dem Allgemeinen Handbuch
19.
Musik
19.1
Die Rolle der Musik in der Kirche
Geistliche Musik stärkt den Glauben an Jesus Christus. Sie lädt den Heiligen Geist ein und vermittelt die Lehre. Sie schafft auch Ehrfurcht, eint die Mitglieder und bietet eine Möglichkeit, den Vater im Himmel und Jesus Christus zu verehren.
19.2
Die Musik im eigenen Zuhause
Durch seine Propheten fordert der Herr jeden Einzelnen und jede Familie auf, in den Alltag erbauliche Musik einfließen zu lassen.
Musikaufnahmen der Kirche sind hier zu finden:
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App Geistliche Musik
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App Archiv Kirchenliteratur
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CDs, zu beziehen auf store.ChurchofJesusChrist.org
19.3
Die Musik in den Versammlungen der Kirche
19.3.1
Die Planung der Musik für Versammlungen der Kirche
Die Musikkoordinatoren in Gemeinde und Pfahl planen gemeinsam mit den Priestertumsführern die Musik für den Gottesdienst. Sie wählen Musik aus, die in den Versammlungen zum Geist der Gottesverehrung beiträgt.
19.3.2
Die Musik in der Abendmahlsversammlung
Zur Musik in der Abendmahlsversammlung gehört, dass die Anwesenden zu Beginn und am Schluss der Versammlung sowie unmittelbar vor dem Abendmahl ein Lied singen. Das Abendmahlslied soll sich auf das Abendmahl selbst oder auf das Opfer des Erretters beziehen.
Das Vorspiel wird gespielt, während die Mitglieder vor der Versammlung zusammenkommen. Nach dem Schlussgebet – während die Mitglieder den Raum verlassen – wird ein Instrumentalstück als Nachspiel gespielt.
In der Abendmahlsversammlung kann die Gemeinde auch ein weiteres Kirchenlied als Zwischenlied singen, zum Beispiel zwischen zwei Ansprachen.
19.3.3
Die Musik im Unterricht und in sonstigen Versammlungen der Gemeinde
Die Führungsverantwortlichen bestärken die Lehrkräfte darin, zur Bereicherung des Unterrichts Kirchenlieder und andere geistliche Musik zu verwenden.
19.3.6
Musikinstrumente
Das Vor- und Nachspiel sowie die Gesangsbegleitung in den Versammlungen der Kirche werden für gewöhnlich live auf einem Instrument gespielt. Orgel und Klavier sind die Standardinstrumente, sofern diese verfügbar sind und ein Mitglied sie spielen kann. Die Bischofschaft kann genehmigen, dass für die Gesangsbegleitung, das Vor- und Nachspiel und sonstige Musikdarbietungen andere Instrumente verwendet werden.
Wenn kein Klavier, keine Orgel oder niemand da ist, der sie spielen kann, können auch Tonaufnahmen verwendet werden (siehe 19.2).
19.3.7
Chöre
19.3.7.1
Der Gemeindechor
Wo genügend Mitglieder vorhanden sind, kann die Gemeinde einen Chor gründen, der regelmäßig in der Abendmahlsversammlung singt.
Außer dem Gemeindechor können Familien und Gruppen (Frauen, Männer, Jugendliche oder Kinder) gebeten werden, in einer Versammlung der Kirche ein Lied vorzutragen.
19.4
Die Aufsicht über die Musik in der Gemeinde
19.4.1
Die Bischofschaft
Der Bischof führt die Aufsicht über die Musik in der Gemeinde. Er kann diese Aufgabe einem seiner Ratgeber übertragen.
19.4.2
Der Gemeinde-Musikkoordinator
Der Gemeinde-Musikkoordinator bzw. die Gemeinde-Musikkoordinatorin untersteht der Bischofschaft. Der oder die Betreffende hat folgende Aufgaben:
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steht der Bischofschaft und anderen Führungsverantwortlichen in der Gemeinde in allem, was Musik betrifft, mit Rat und Tat zur Seite
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plant gemeinsam mit der Bischofschaft die Musik für die Abendmahlsversammlung (siehe 19.3.1 und 19.3.2)
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schlägt auf Wunsch der Bischofschaft Mitglieder für Berufungen im Bereich Musik vor, weist diejenigen mit einer solchen Berufung in ihre Aufgaben ein und bietet bei Bedarf Unterstützung, Anleitung und Schulung an
19.4.3
Zusätzliche Berufungen
Die Bischofschaft kann Mitgliedern die folgenden Berufungen antragen.
19.4.3.1
Der Gemeinde-Musikleiter
Der Musikleiter bzw. die Musikleiterin leitet den Gemeindegesang in der Abendmahlsversammlung und auf Wunsch auch in sonstigen Versammlungen der Gemeinde.
19.4.3.2
Der Gemeindebegleiter
Der Gemeindebegleiter bzw. die Gemeindebegleiterin ist für das musikalische Vor- und Nachspiel sowie die Begleitung des Gemeindegesangs in der Abendmahlsversammlung und auf Wunsch auch in sonstigen Versammlungen der Gemeinde zuständig.
19.7
Weitere Richtlinien und Bestimmungen
19.7.2
Die Benutzung von Instrumenten aus der Gemeindehausausstattung für das Üben, für Privatunterricht oder für Konzerte
Wenn es keine vernünftige Alternative gibt, dürfen die Priestertumsführer die Benutzung von Klavier und Orgel im Gemeindehaus für das Üben, für Privatunterricht gegen Entgelt oder für Konzerte erlauben, sofern daran Mitglieder derjenigen Einheiten, die das Gemeindehaus nutzen, beteiligt sind.