Handbücher und Berufungen
21. Die Betreuungsarbeit


„21. Die Betreuungsarbeit“, Auswahl aus dem Allgemeinen Handbuch, 2023

„21. Die Betreuungsarbeit“, Auswahl aus dem Allgemeinen Handbuch

Bild
Männer heben einen Stein an

21.

Die Betreuungsarbeit

21.0

Einleitung

Betreuen heißt, anderen so zu dienen, wie der Erretter es getan hat (siehe Matthäus 20:26-28).

Der Herr möchte allen Mitgliedern seiner Kirche eine solche Fürsorge angedeihen lassen. Aus diesem Grund werden jedem Mitgliederhaushalt Priestertumsträger als betreuende Brüder zugeteilt. Ferner werden jeder erwachsenen Schwester betreuende Schwestern zugeteilt.

21.1

Die Aufgaben der betreuenden Schwestern und Brüder

Die betreuenden Schwestern und Brüder haben bei den ihnen zugewiesenen Mitgliedern und Familien folgende Aufgaben:

  • Sie helfen ihnen, ihren Glauben an den Vater im Himmel und an Jesus Christus zu stärken.

  • Sie helfen ihnen, sich darauf vorzubereiten, heilige Bündnisse mit Gott einzugehen – was beim Empfang heiliger Handlungen geschieht – und diese zu halten.

  • Sie ermitteln die vorhandenen Bedürfnisse und stehen mit christlicher Liebe, Fürsorge und guten Diensten bereit.

  • Sie helfen ihnen, geistig und zeitlich eigenständig zu werden.

21.2

Die Betreuungsarbeit organisieren

21.2.1

Betreuungsaufträge erteilen

Die Präsidentschaften des Ältestenkollegiums und der FHV denken gebeterfüllt über Aufträge für betreuende Brüder und Schwestern nach. Normalerweise teilen sie zwei Brüder oder zwei Schwestern als Betreuungspartner ein. Die Einteilung der Betreuungspartner und die Betreuungsaufträge lassen sie sich vom Bischof genehmigen.

Ein Ehepaar kann beauftragt werden, gemeinsam einen Einzelnen oder eine Familie zu betreuen.

Betreuende Brüder und Schwestern werden weder berufen noch im Amt bestätigt oder eingesetzt.

21.2.2

Betreuungsaufträge für Jugendliche

Eine Junge Dame kann eine FHV-Schwester als Betreuungspartnerin begleiten, wenn sie dazu bereit und in der Lage ist. Sie kann diese Aufgabe ab dem Jahr übernehmen, in dem sie 14 wird.

Ein Junger Mann begleitet einen Träger des Melchisedekischen Priestertums als Betreuungspartner, sobald er zum Amt eines Lehrers oder Priesters ordiniert wurde.

21.3

Auswertungsgespräche

Der Ältestenkollegiumspräsident und seine Ratgeber führen das Gespräch mit den betreuenden Brüdern, und die FHV-Präsidentin und ihre Ratgeberinnen führen es mit den betreuenden Schwestern.

Diese Gespräche finden mindestens einmal im Quartal statt.

Das Auswertungsgespräch dient diesen Zielen:

  • über die Stärken, Bedürfnisse und Probleme der betreuten Personen und Familien beraten

  • bei Bedarf besprechen, wie man jemandem helfen kann, sich auf den Empfang heiliger Handlungen vorzubereiten

  • überlegen, wie das Ältestenkollegium, die FHV, der Gemeinderat und andere helfen könnten

  • die betreuenden Brüder und Schwestern anleiten und anspornen

21.4

Betreuungsmaßnahmen miteinander absprechen

Die Präsidentschaften der FHV und des Ältestenkollegiums kommen mindestens einmal im Quartal zusammen und gehen durch, was sie bei den Auswertungsgesprächen erfahren haben (siehe 21.3). Sie sprechen auch Betreuungsaufträge miteinander ab.

In einer Einheit mit nur wenigen aktiven Mitgliedern können sich die Präsidentschaften der FHV und des Ältestenkollegiums dafür entscheiden, einigen Mitgliedern nicht gleichzeitig betreuende Schwestern und betreuende Brüder zuzuweisen.

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