Handbücher und Berufungen
24. Missionarsvorschläge und der Missionsdienst


„24. Missionarsvorschläge und der Missionsdienst“, Auswahl aus dem Allgemeinen Handbuch, 2023

„24. Missionarsvorschläge und der Missionsdienst“, Auswahl aus dem Allgemeinen Handbuch

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Missionare unterwegs

24.

Missionarsvorschläge und der Missionsdienst

24.0

Einleitung

In alter Zeit gab der Herr den Auftrag, Israel unter allen Völkern zu sammeln und die Menschen im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes zu taufen (siehe Matthäus 28:19; siehe auch Vers 20). Der Herr hat diesen Auftrag in diesen Letzten Tagen erneuert (siehe Lehre und Bündnisse 39:11; 68:6-8; 112:28-30).

Es ist ein heiliger Vorzug, dem Herrn als Missionar zu dienen. Es bringt dem Betreffenden und denjenigen, denen er dient, ewige Segnungen (siehe Lehre und Bündnisse 18:14-16).

Der Herr ruft jeden würdigen jungen Mann dazu auf, sich auf eine Mission vorzubereiten und sie zu erfüllen, sofern der Betreffende dazu in der Lage ist.

Der Herr freut sich auch, wenn würdige junge Frauen eine Mission erfüllen, sofern sie dazu in der Lage sind und diesen Wunsch haben.

Auch ältere Mitglieder werden als Missionare gebraucht und ermuntert, sich auf den Dienst als Senior-Missionar vorzubereiten.

24.1

Die Berufung auf Mission

Missionare vertreten den Herrn und müssen mit der richtigen Vollmacht berufen werden (siehe Lehre und Bündnisse 42:11; 5. Glaubensartikel). Die Berufung auf Mission wird in der Regel vom Präsidenten der Kirche ausgesprochen. Bei Senior-Service-Missionaren wird die Berufung vom Pfahlpräsidenten ausgesprochen.

24.2

Missionsaufträge

Die Berufung als Missionar oder Missionarin umfasst einen konkreten Auftrag. Diese Aufträge können sehr unterschiedlich sein.

24.2.1

Junge Verkündungsmissionare

Die meisten jungen Missionare werden beauftragt, fern von zuhause das Evangelium zu lehren. Diese Aufträge werden durch Offenbarung an Apostel kundgetan. Verkündungsmissionare unterstehen einem Missionspräsidenten.

24.2.2

Junge Service-Missionare

Manche junge Missionare werden beauftragt, in der Kirche oder im Gemeinwesen zu dienen, während sie zuhause wohnen. Diese Aufträge werden durch Offenbarung an Apostel kundgetan und Anwärtern übertragen, die sich aufgrund der Umstände am ehesten für eine Service-Mission eignen (siehe 24.3.3).

24.2.3

Senior-Missionare

Alle Senior-Missionare sind angehalten, Menschen zu finden, die sich unterweisen lassen möchten, und ihnen zu helfen, sich auf die Taufe vorzubereiten. Senior-Missionare können zudem beauftragt werden:

  • Mitglieder sowie Führungsverantwortliche auf Gebiets- oder örtlicher Ebene zu unterstützen

  • in Abteilungen und Einrichtungen der Kirche mitzuhelfen

  • in karitativen Organisationen mitzuwirken

Von Senior-Missionaren wird nicht erwartet, dass sie das gleiche Pensum an Arbeitsstunden einhalten, den gleichen Beschäftigungen nachgehen oder den gleichen Erwartungen gerecht werden wie junge Missionare.

Aufträge für Senior-Missionare werden durch Offenbarung an Apostel kundgetan. Die Anwärter können angeben, welchen Auftrag sie bevorzugen würden, sollten aber willens sein, jeden Auftrag anzunehmen.

24.2.4

Senior-Service-Missionare

Zusätzlich zu Berufungen in ihrer Heimatgemeinde oder ihrem Pfahl können die Mitglieder dem Herrn als Senior-Service-Missionare dienen. Diese Missionare leisten wertvollen Dienst in den Abteilungen, Einrichtungen und Missionen der Kirche (siehe 24.7.1). Sie wohnen zuhause.

Senior-Service-Missionare werden vom Pfahlpräsidenten berufen, dem sie auch unterstehen. Wie viel Zeit sie jede Woche aufbringen, ist abhängig von ihrem Leistungsvermögen, den Einsatzmöglichkeiten in ihrem Gebiet und von der Weisung der Gebietspräsidentschaft.

24.2.5

Übersicht über mögliche Missionsaufträge

In der folgenden Tabelle ist aufgeführt, welche Arten von Missionsaufträgen es gibt.

Junger Verkündungsmissionar
(siehe 24.2.1)

Junger Service-Missionar
(siehe 24.2.2)

Senior-Missionar
(siehe 24.2.3)

Senior-Service-Missionar
(siehe 24.2.4)

Berufung

Junger Verkündungsmissionar
(siehe 24.2.1)

Präsident der Kirche

Junger Service-Missionar
(siehe 24.2.2)

Präsident der Kirche

Senior-Missionar
(siehe 24.2.3)

Präsident der Kirche

Senior-Service-Missionar
(siehe 24.2.4)

Pfahlpräsident

Beauftragung

Junger Verkündungsmissionar
(siehe 24.2.1)

ein Apostel

Junger Service-Missionar
(siehe 24.2.2)

ein Apostel

Senior-Missionar
(siehe 24.2.3)

ein Apostel

Senior-Service-Missionar
(siehe 24.2.4)

Pfahlpräsident

Einsetzung

Junger Verkündungsmissionar
(siehe 24.2.1)

Pfahlpräsident

Junger Service-Missionar
(siehe 24.2.2)

Pfahlpräsident

Senior-Missionar
(siehe 24.2.3)

Pfahlpräsident

Senior-Service-Missionar
(siehe 24.2.4)

Pfahlpräsident oder Ratgeber

Wohnort

Junger Verkündungsmissionar
(siehe 24.2.1)

fern von zuhause

Junger Service-Missionar
(siehe 24.2.2)

zuhause

Senior-Missionar
(siehe 24.2.3)

fern von zuhause oder zuhause

Senior-Service-Missionar
(siehe 24.2.4)

zuhause

Kirchlicher Führer

Junger Verkündungsmissionar
(siehe 24.2.1)

Missionspräsident oder Präsident einer historischen Stätte

Junger Service-Missionar
(siehe 24.2.2)

Pfahlpräsident

Senior-Missionar
(siehe 24.2.3)

Missions- oder Tempelpräsident, Präsident einer historischen Stätte oder Gebietspräsident

Senior-Service-Missionar
(siehe 24.2.4)

Pfahlpräsident

Untersteht

Junger Verkündungsmissionar
(siehe 24.2.1)

Missionspräsident oder Präsident einer historischen Stätte

Junger Service-Missionar
(siehe 24.2.2)

Leiter für Service-Missionen

Senior-Missionar
(siehe 24.2.3)

Missions- oder Tempelpräsident oder Präsident einer historischen Stätte; Gebietspräsident; Leiter des Besucherzentrums oder Leiter einer Abteilung oder Einrichtung der Kirche

Senior-Service-Missionar
(siehe 24.2.4)

für den jeweiligen Aufgabenbereich Verantwortlicher

Altersgrenzen

Junger Verkündungsmissionar
(siehe 24.2.1)

18–25 (Männer)
19–29 (Frauen)

Junger Service-Missionar
(siehe 24.2.2)

18–25 (Männer)
19–29 (Frauen)

Senior-Missionar
(siehe 24.2.3)

ab 40, sofern verheiratet oder alleinstehende Schwester

Senior-Service-Missionar
(siehe 24.2.4)

ab 26

24.3

Vorbereitung und Würdigkeit für eine Mission

Missionsanwärter werden ermuntert, eine Mission aus Liebe zum Herrn und zu seinen Kindern zu erfüllen. Sie sollten mit den Interviewfragen für den Missionarsvorschlag vertraut sein.

24.3.1

Bekehrung zu Jesus Christus

Missionsanwärter bemühen sich, ihre Bekehrung zu Jesus Christus und seinem wiederhergestellten Evangelium zu festigen.

24.3.2

Den Würdigkeitsmaßstäben gerecht werden

Missionsanwärter sind bestrebt, würdig zu sein, sodass der Geist des Herrn bei ihnen sein kann. Dies ist für eine erfolgreiche Tätigkeit als Missionar unerlässlich (siehe Lehre und Bündnisse 42:13,14).

24.3.2.1

Umkehr

Umkehr erfordert, dass man Glauben an Christus ausübt, es aufrichtig meint und die Gebote hält. Dazu gehört auch, dass man seine Sünden bekennt und von ihnen lässt. Bei schwerwiegenden Sünden erfordert die Umkehr, dass man sie dem Bischof oder Pfahlpräsidenten bekennt.

Kehrt jemand um, so wird ihm vergeben und er wird durch das Sühnopfer und die Gnade Jesu Christi rein gemacht. Der Herr denkt nicht mehr an die Sünde (siehe Jesaja 43:25; Jakob 6:5; Alma 34:15-17; Helaman 5:10,11; Lehre und Bündnisse 58:42,43; siehe auch 32.1 in diesem Handbuch).

Ein Missionsanwärter muss von schwerwiegenden Sünden umgekehrt sein, bevor der Pfahlpräsident den Vorschlag für ihn einreichen kann (siehe 32.6; siehe auch 24.4.4). Zur Umkehr gehört, dass man genügend Zeit verstreichen lässt, während der der Betreffende durch ein rechtschaffenes Leben zeigt, dass er den Geist Christi zur Sündenvergebung empfangen hat.

24.3.3

Körperliche, mentale und seelische Gesundheit

Die Missionsarbeit verlangt einem vieles ab. Junge Verkündungsmissionare müssen sich dazu verpflichten und körperlich, mental und seelisch dazu in der Lage sein, den vollen Zeitplan für Missionare zu erfüllen.

24.3.4

Finanzen

24.3.4.1

Die Finanzierung junger Missionare, die fern von zuhause dienen

Junge Anwärter, die sich so gut sie konnten vorbereitet haben, sollen ihre Mission nicht aus finanziellen Gründen aufschieben. Wer finanzielle Hilfe braucht, um die erwarteten Beitragsverpflichtungen zu erfüllen, kann diese aus dem Familien- und Freundeskreis erhalten.

Wenn dies nicht ausreicht, kann der Bischof oder der Pfahlpräsident Mitglieder der Gemeinde oder des Pfahles bitten, einen Beitrag zum Gemeindemissionsfonds zu leisten.

Die Budgets der örtlichen Einheiten und Fastopfergelder dürfen nicht verwendet werden.

Monatliche Beitragsverpflichtung. Junge Verkündungsmissionare und deren Familien steuern jeden Monat einen bestimmten Betrag bei, um die Kosten für das Missionsprogramm zu decken.

Die Beiträge werden in den Gemeindemissionsfonds eingezahlt. Der Bischof vergewissert sich, dass das Geld jeden Monat beigesteuert wird. Es wird bitte nicht über den monatlichen Betrag hinaus in Vorkasse gegangen. Geld, das im Voraus eingezahlt wird, kann nicht zurückerstattet werden, falls ein Missionar vorzeitig nach Hause zurückkehrt.

Ausgaben im Missionsgebiet. Junge Missionare erhalten jeden Monat Gelder von der Mission, um für Verpflegung, Fahrtkosten und andere Lebenshaltungskosten aufkommen zu können. Diese Gelder sind heilig. Die Missionare verwenden sie nur für missionsbezogene Zwecke. Sie dürfen nicht für private Ausgaben verwendet, angespart oder an Angehörige oder andere geschickt werden. Die Missionare geben Geld, das sie nicht benötigen, an die Mission zurück.

Die Missionare verwenden private Mittel, um andere Ausgaben zu decken. Diese privaten Ausgaben sollten geringfügig sein (siehe Maßstäbe für die Missionsarbeit für Jünger Jesu Christi, 4.8).

24.3.4.2

Die Finanzierung von Senior-Missionaren, die fern von zuhause dienen

Monatliche Beitragsverpflichtung. Senior-Missionare, die fern von zuhause dienen, zahlen jeden Monat in den Missionsfonds ihrer Heimatgemeinde ein. Diese Beiträge tragen zur Deckung der Unterkunfts- und Fahrzeugkosten bei.

Der Bischof vergewissert sich, dass das Geld jeden Monat beigesteuert wird. Es wird bitte nicht über den monatlichen Betrag hinaus in Vorkasse gegangen.

Zusätzliche Ausgaben. Zusätzlich zur monatlichen Beitragsverpflichtung, die zur Deckung der Unterkunfts- und Fahrzeugkosten beiträgt, müssen die Senior-Missionare für sämtliche sonstigen Ausgaben aufkommen, auch für Lebensmittel.

24.3.4.3

Die Finanzierung von Missionaren, die zuhause dienen

Missionare, die zuhause dienen, kommen für alle Kosten selbst auf.

24.3.4.4

Krankenversicherung und medizinische Kosten

Allen Missionaren – auch jungen Verkündungsmissionaren – wird ausdrücklich empfohlen, nach Möglichkeit ihre bestehende Krankenversicherung beizubehalten.

Missionare, die zuhause dienen, müssen selbst für Kranken- und sonstigen Versicherungsschutz sorgen. Senior-Missionare, die fern von zuhause dienen, müssen sich ebenfalls selbst versichern. Senior-Missionare, die außerhalb ihres Heimatlandes dienen werden, können sich unter Umständen über den Senior Service Medical Plan versichern.

24.3.5

Die Rolle von Angehörigen und Führungsverantwortlichen bei der Vorbereitung von Missionaren

Angehörige, Bischöfe und andere Führungsverantwortliche helfen den jungen Leuten, sich auf eine Mission vorzubereiten.

Angehörige und Führungsverantwortliche halten alle Missionsanwärter dazu an, sich mit diesem Material zu beschäftigen:

Angehörige und Führungsverantwortliche helfen allen Anwärtern, sich zu verpflichten, sich an die Maßstäbe für Missionare zu halten. Sie halten die Anwärter dazu an, sich – gemäß deren voraussichtlichem Auftrag – mit dem jeweiligen Handbuch zu den Maßstäben für die Missionsarbeit zu beschäftigen:

24.4

Wie Missionare vorgeschlagen werden

24.4.1

Beurteilung des Gesundheitszustands

Alle Anwärter müssen sich ärztlich auf ihre Tauglichkeit untersuchen lassen.

24.4.2

Interviews und Vorschlagsformulare

Der Bischof und der Pfahlpräsident führen mit jedem Anwärter ein eingehendes, aufbauendes Interview, in dem auch dessen geistige Bereitschaft ergründet wird. Sie verwenden die Interviewfragen für den Missionarsvorschlag.

Der Bischof und der Pfahlpräsident gehen auch im Online-System zur Einreichung von Missionarsvorschlägen die Hinweise zu den Würdigkeitsmaßstäben und zur gesundheitlichen Tauglichkeit durch. Der Bischof und der Pfahlpräsident fügen keine Voraussetzungen für die Eignung hinzu. Sie ändern auch nicht die Interviewfragen.

Wenn der Bischof und der Pfahlpräsident Bedenken haben, ob ein Anwärter den Würdigkeitsmaßstäben gerecht wird oder gesundheitlich tauglich ist, beraten sie sich miteinander und mit dem Betreffenden. Wenn ein junger Anwärter damit einverstanden ist, können sie sich auch mit seinen Eltern beraten. Im Falle einer schwerwiegenden Sünde reichen der Bischof und der Pfahlpräsident den Vorschlag erst ein, wenn der Betreffende umgekehrt ist (siehe 24.3.2.1). Kommt er aufgrund seiner körperlichen, mentalen oder seelischen Verfassung am ehesten für eine Service-Mission in Frage, besprechen sie diese Möglichkeit mit ihm.

Wenn der Bischof oder Pfahlpräsident nicht verfügbar ist, kann er in dringenden Fällen einen seiner Ratgeber ermächtigen, diese Interviews zu führen.

In einem Distrikt führt der Missionspräsident oder ein beauftragter Ratgeber die Interviews mit Missionsanwärtern und schlägt sie vor. Der Distriktspräsident führt diese Interviews nicht.

24.4.4

Wenn jemand keine Vollzeitmission erfüllen kann

Manchmal wird ein Mitglied, das auf Mission gehen möchte, nicht als Vollzeitmissionar berufen. Grund dafür können gesundheitliche Probleme sein, dass es den Würdigkeitsmaßstäben nicht gerecht wird, rechtliche Hinderungsgründe oder sonstige Umstände. Der Pfahlpräsident kann ihn vom Vollzeitmissionsdienst freistellen.

24.5

Nach Erhalt der Missionsberufung

Neu berufene Missionare sind aufgefordert, vor Antritt ihrer Mission das Buch Mormon zu lesen oder erneut zu lesen. Sie befolgen König Benjamins Rat und achten auf sich selbst und auf ihre Gedanken, Worte und Taten (siehe Mosia 4:30).

24.5.1

Das Endowment und der Dienst im Tempel

Wenn neu berufene Missionare das Endowment noch nicht empfangen haben, soll dies, wo es möglich ist, geschehen, bevor sie den Missionsdienst antreten (siehe Lehre und Bündnisse 43:15,16; 105:33). Das gilt auch für Service-Missionare, sofern es in ihrer Situation angebracht ist.

Neu berufene Missionare, die das Endowment empfangen haben, können, sofern es angebracht erscheint, als Verordnungsarbeiter im Tempel dienen, bevor sie den Missionsdienst antreten (siehe 25.5).

24.5.2

Die Abendmahlsversammlung

Die Bischofschaft bittet neu berufene Missionare, vor Antritt ihrer Mission in der Abendmahlsversammlung zu sprechen. Dabei handelt es sich um eine reguläre Abendmahlsversammlung. Im Mittelpunkt stehen das Abendmahl und der Erretter.

24.5.3

Die Einsetzung eines Missionars

Der Präsident des Pfahles, zu dem der Missionar gehört, setzt diesen so kurz wie möglich vor dem Datum des Missionsbeginns ein. Wenn der Pfahlpräsident nicht verfügbar ist, kann er in dringenden Fällen einen seiner Ratgeber ermächtigen, die Einsetzung vorzunehmen.

Der Missionspräsident oder einer seiner Ratgeber setzt Missionare ein, die aus den Distrikten seiner Mission berufen werden. Der Distriktspräsident setzt keine Missionare ein.

Ein Bruder, der fern von zuhause dienen wird, muss das Melchisedekische Priestertum empfangen haben, bevor er als Missionar eingesetzt wird. Ein Bruder, der als Service-Missionar dienen wird, soll das Melchisedekische Priestertum tragen, wenn dies in seiner Situation angebracht ist.

24.6

Missionsdienst fern von zuhause

24.6.2

Im Missionsgebiet

24.6.2.5

Bitten, andere Menschen finanziell oder bei der Ausbildung oder der Auswanderung zu unterstützen

Die Missionare und ihre Familien leisten bitte keine finanzielle Unterstützung für jemanden, der im Missionsgebiet wohnt, auch nicht für dessen Ausbildung. Auch sollen sich die Missionare und deren Familien für niemanden verbürgen, der in ein anderes Land auswandern möchte (siehe 38.8.19).

24.6.2.8

Mitgliedsschein und Zehnter

Der Mitgliedsschein eines Missionars verbleibt in seiner Heimatgemeinde. Die Heimatgemeinde erfasst auch seinen Zehntenstand. Missionare zahlen von den Unterstützungsgeldern, die sie von der Mission erhalten, keinen Zehnten. Sie zahlen jedoch den Zehnten, wenn sie private Einkünfte haben.

24.6.3

Die Heimkehr von der Mission

24.6.3.1

Heimkehr wie ursprünglich geplant

Die Missionare und ihre Angehörigen sollen nicht um vorzeitige Entlassung oder eine Verlängerung der Dienstzeit bitten, nur weil es ihnen privat besser passt.

Junge Missionare reisen aus dem Missionsgebiet bitte direkt nach Hause. Anschließende Reisen dürfen nur genehmigt werden, wenn der Missionar von mindestens einem Elternteil oder einem gesetzlich Verantwortlichen begleitet wird.

Missionare werden erst entlassen, wenn sie ihrem Pfahlpräsidenten Bericht erstatten. Bis zu diesem Zeitpunkt halten sie sich an die Maßstäbe für Missionare.

24.6.3.2

Vorzeitige Heimkehr

Manche Missionare werden aufgrund von Gesundheits- oder Würdigkeitsproblemen oder aus sonstigen Gründen vorzeitig entlassen. Der Bischof und der Pfahlpräsident unterstützen diese zurückgekehrten Missionare ganz besonders. Die Führungsverantwortlichen helfen ihnen bei ihren Bemühungen, ihre Gesundheit wiederzuerlangen oder, wenn möglich, wieder in den Dienst zurückzukehren.

24.7

Service-Missionen

24.7.1

Einsatzmöglichkeiten für Service-Missionare ausfindig machen

Der Bischof, der Pfahlpräsident und der Service-Missionar oder die Service-Missionarin beraten sich miteinander, um vor Ort passende Einsatzmöglichkeiten zu finden. Bei jungen Service-Missionaren nehmen ein Leiter für Service-Missionen und die Eltern oder gesetzlich Verantwortlichen des Missionars an dem Gespräch teil.

24.8

Nach dem Missionsdienst

24.8.2

Das Entlassungsgespräch mit einem Missionar

Der Pfahlpräsident entlässt die Missionare und führt ein Entlassungsgespräch. Im Distrikt entlässt im Allgemeinen der Missionspräsident oder ein beauftragter Ratgeber die Missionare.

Die folgenden Richtlinien für dieses Gespräch können hilfreich sein.

  • Legen Sie dem Missionar (der Missionarin) ans Herz, sein Leben lang ein Jünger Jesu Christi zu bleiben.

  • Raten Sie ihm, auf den guten Gewohnheiten aufzubauen, die er sich als Missionar angeignet hat.

  • Ermuntern Sie ihn, über die Zukunft nachzudenken und sich darauf vorzubereiten; bei jungen Missionaren betrifft das auch die Themen Ausbildung und Berufsweg.

  • Legen Sie dem Missionar ans Herz, immer so zu leben, dass er eines Tempelscheins würdig ist.

24.8.4

Berufungen

Die Führungsverantwortlichen geben kürzlich entlassenen Missionaren umgehend Betreuungsaufträge und eine Berufung. Unter anderem kommen sie gegebenenfalls auch als Verordnungsarbeiter im Tempel in Frage (siehe 25.5).

24.9

Angebote und Hilfen für Missionarsvorschläge und den Missionsdienst

24.9.2

Websites

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