Handbücher und Berufungen
27. Die heiligen Handlungen des Tempels für Lebende


„27. Die heiligen Handlungen des Tempels für Lebende“, Auswahl aus dem Allgemeinen Handbuch, 2023

„27. Die heiligen Handlungen des Tempels für Lebende“, Auswahl aus dem Allgemeinen Handbuch

Bild
Braut und Bräutigam

27.

Die heiligen Handlungen des Tempels für Lebende

27.0

Einleitung

Der Tempel ist das Haus des Herrn. Er weist auf unseren Erretter, Jesus Christus, hin. Im Tempel nehmen wir an heiligen Handlungen teil und schließen Bündnisse mit dem Vater im Himmel, die uns an ihn und an unseren Erretter binden. Diese Bündnisse und heiligen Handlungen bereiten uns darauf vor, in die Gegenwart des Vaters im Himmel zurückzukehren und als Familie für die Ewigkeit aneinander gesiegelt zu werden.

In den Bündnissen und heiligen Handlungen des Tempels wird „die Macht des Göttlichen kundgetan“ (Lehre und Bündnisse 84:20).

Die Tempelbündnisse und -verordnungen sind heilig. Über die mit den Tempelbündnissen verbundenen Symbole wird außerhalb des Tempels nicht gesprochen. Auch das heilige Wissen, das nicht preiszugeben wir im Tempel versprechen, wird nicht weitergegeben. Wir dürfen jedoch über den Hauptzweck der Tempelbündnisse und -verordnungen und die damit verbundene Lehre sprechen und auch über die geistigen Empfindungen, die wir im Tempel haben.

Die Führer der Gemeinden und Pfähle besprechen das, was in diesem Kapitel steht, mit Mitgliedern, die sich auf das Endowment oder eine der Siegelungen vorbereiten.

27.1

Der Empfang der heiligen Handlungen des Tempels

27.1.1

Die Vorbereitung auf den Empfang der heiligen Handlungen des Tempels

Die Mitglieder sollen sich geistig darauf vorbereiten, die heiligen Handlungen des Tempels zu empfangen und Tempelbündnisse zu schließen und zu halten.

In erster Linie sind die Eltern dafür verantwortlich, ihre Kinder auf den Empfang der heiligen Handlungen des Tempels vorzubereiten. Die Führungsverantwortlichen im Pfahl und in der Gemeinde, die betreuenden Brüder und Schwestern sowie die Verwandten unterstützen die Eltern in dieser Aufgabe.

Material, das Mitgliedern hilft, sich auf den Empfang der heiligen Handlungen des Tempels vorzubereiten, steht auf Tempel.KircheJesuChristi.org zur Verfügung.

Mitglieder, die sich auf den Empfang des Endowments für sich selbst oder auf die Siegelung an einen Ehepartner vorbereiten, werden dazu angehalten, an einem Tempelvorbereitungskurs teilzunehmen (siehe 25.2.8).

27.1.3

Mitglieder mit einer körperlichen Behinderung

Würdige Mitglieder mit einer körperlichen Behinderung können jede heilige Handlung des Tempels empfangen. Diesen Mitgliedern wird empfohlen, den Tempel in Begleitung eines Angehörigen oder Freundes des gleichen Geschlechts zu besuchen, der das Endowment hat und ihnen zur Hand gehen kann. Falls ein Mitglied den Tempel nicht mit einem Angehörigen oder Freund besuchen kann, kann es den Tempel im Voraus anrufen, um zu sehen, welche Vorkehrungen sich treffen lassen.

27.1.4

Hilfestellung bei der Übersetzung

Braucht ein Mitglied Hilfestellung bei der Übersetzung, kontaktiert es den Tempel bitte im Voraus, um zu sehen, ob diese vorhanden ist.

27.1.5

Die Kleidung für den Tempelbesuch

Beim Besuch eines Tempels tragen die Mitglieder die Kleidung, die sie normalerweise in der Abendmahlsversammlung tragen.

Näheres zur Kleidung bei einer Tempeltrauung oder einer Siegelung ist in 27.3.2.6 zu finden.

In 38.5 steht mehr darüber:

  • welche Kleidung beim Endowment und bei Siegelungen getragen wird

  • wie man die zeremonielle Kleidung für den Tempel und Garments erhält, trägt und pflegt

27.1.6

Kinderbetreuung

Kinder müssen von einem Erwachsenen beaufsichtigt werden, solange sie sich auf dem Tempelgelände aufhalten. Die Tempelarbeiter und -arbeiterinnen stehen für die Beaufsichtigung von Kindern nur dann zur Verfügung, wenn diese:

  • sich an die Eltern siegeln lassen

  • der Siegelung ihrer lebenden Geschwister, Stiefgeschwister oder Halbgeschwister an die Eltern beiwohnen

27.1.7

Zusammenkünfte mit Mitgliedern nach dem Empfang heiliger Handlungen des Tempels

Oft haben Mitglieder noch Fragen, nachdem sie heilige Handlungen des Tempels empfangen haben. Angehörige, die das Endowment haben, der Bischof und andere Führungsverantwortliche der Gemeinde sowie die betreuenden Brüder und Schwestern können mit den Mitgliedern zusammenkommen, um sich mit ihnen darüber zu unterhalten, was sie im Tempel erlebt haben.

Material zur Beantwortung von Fragen ist aber auch auf Tempel.KircheJesuChristi.org zu finden.

27.2

Das Endowment

Das Wort Endowment bedeutet „eine Gabe“. Das Endowment ist buchstäblich eine Gabe Gottes, durch die er seinen Kindern Segnungen schenkt. Zu den Gaben, die ein Mitglied durch das Endowment erhält, zählt beispielsweise:

  • mehr Erkenntnis über die Absichten und Lehren des Herrn

  • die Fähigkeit, alles zu tun, was der Vater im Himmel sich von seinen Kindern erwünscht

  • göttliche Führung, wenn man dem Herrn, der Familie und seinen Mitmenschen dient

  • mehr Hoffnung, Trost und Frieden

Ob derlei Segnungen in Erfüllung gehen, hängt davon ab, wie treu man dem Evangelium Jesu Christi ist.

Das Endowment besteht aus zwei Teilen. Im ersten empfängt man vorbereitende heilige Handlungen, die sogenannten Vorverordnungen. Diese umfassen drei heilige Handlungen: Waschung, Salbung und Einkleidung (siehe Exodus 29:4-9). Darin inbegriffen sind besondere Segnungen, die mit dem göttlichen Erbe und Potenzial des jeweiligen Mitglieds zusammenhängen.

Während der Vorverordnungen gelobt das Mitglied, das Garment zu tragen. Das Garment versinnbildlicht die persönliche Beziehung zu Gott und die Verpflichtung, die im Tempel geschlossenen Bündnisse zu halten. Ist ein Mitglied seinen Bündnissen treu und trägt es sein Leben lang ordnungsgemäß das Garment, so bietet dieses ihm auch Schutz. Näheres dazu, wie man das Garment trägt und pflegt, ist in 38.5.5 zu finden.

Im zweiten Teil des Endowments wird der Erlösungsplan erläutert, einschließlich der Schöpfung, des Falls von Adam und Eva, des Sühnopfers Jesu Christi, des Abfalls vom Glauben und der Wiederherstellung. Außerdem werden die Mitglieder darin unterwiesen, wie sie in die Gegenwart des Herrn zurückkehren können.

Beim Endowment werden die Mitglieder gebeten, diese heiligen Bündnisse zu schließen:

  • das Gesetz des Gehorsams leben und sich bemühen, die Gebote des himmlischen Vaters zu halten

  • das Gesetz des Opferns befolgen, was bedeutet, dass man für das Werk des Herrn Opfer bringt und mit reuigem Herzen und zerknirschtem Geist Umkehr übt

  • das Gesetz des Evangeliums Jesu Christi befolgen

  • das Gesetz der Keuschheit halten, was bedeutet, dass man keine sexuellen Beziehungen außerhalb der rechtmäßigen Ehe zwischen Mann und Frau hat, wie es dem Gesetz Gottes entspricht

  • das Gesetz der Weihung halten, was bedeutet, dass man seine Zeit, seine Talente und alles, womit der Herr einen gesegnet hat, dem Aufbau der Kirche Jesu Christi auf Erden weiht

Im Gegenzug verheißt der Vater im Himmel, dass diejenigen, die ihren Tempelbündnissen treu bleiben, „mit Macht aus der Höhe“ ausgerüstet werden (Lehre und Bündnisse 38:32,38; siehe auch Lukas 24:49; Lehre und Bündnisse 43:16).

27.2.1

Wer das Endowment empfangen darf

Alle zurechnungsfähigen erwachsenen Mitglieder der Kirche werden gebeten, sich auf das Endowment vorzubereiten und es für sich selbst zu empfangen. Sämtliche vorher erforderlichen heiligen Handlungen müssen vollzogen und aufgezeichnet worden sein, ehe ein Mitglied das Endowment empfangen darf (siehe 26.3.1).

27.2.1.1

Neugetaufte

Ein würdiges, erwachsenes neues Mitglied kann das Endowment empfangen, wenn mindestens ein volles Jahr ab dem Datum seiner Konfirmierung verstrichen ist.

27.2.1.2

Mitglieder, deren Ehepartner das Endowment nicht empfangen haben

Ein würdiges Mitglied, dessen Ehepartner das Endowment nicht empfangen hat, kann das Endowment für sich selbst empfangen, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • der Ehepartner, der das Endowment nicht empfangen hat, erteilt seine Zustimmung

  • das Mitglied, der Bischof und der Pfahlpräsident sind zuversichtlich, dass die mit den Tempelbündnissen übernommene Verantwortung die Ehe nicht belasten wird

Diese Bedingungen gelten unabhängig davon, ob der Ehepartner Mitglied der Kirche ist oder nicht.

27.2.1.3

Mitglieder mit einer geistigen Behinderung

Mitglieder mit einer geistigen Behinderung können das Endowment für sich selbst empfangen, wenn sie:

  • sämtliche vorher erforderlichen heiligen Handlungen empfangen haben (siehe 26.3.1)

  • geistig fähig sind, die damit verbundenen Bündnisse zu verstehen, zu schließen und zu halten

Der Bischof berät darüber mit dem Mitglied und gegebenenfalls dessen Eltern. Außerdem bemüht er sich um Führung durch den Geist. Er kann sich auch mit dem Pfahlpräsidenten beraten.

27.2.2

Den richtigen Zeitpunkt für den Empfang des Endowments festlegen

Die Entscheidung, ob man das Endowment empfangen möchte, soll individuell und gebeterfüllt getroffen werden. Das Endowment ist eine Segnung, die jedem, der sich darauf vorbereitet, Kraft und Offenbarung verheißt. Ein Mitglied kann sich dafür entscheiden, das Endowment für sich selbst zu empfangen, wenn sämtliche der folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • es ist mindestens 18 Jahre alt

  • es hat die Schulausbildung abgeschlossen oder beendet

  • seit seiner Konfirmierung ist mindestens ein Jahr verstrichen

  • es verspürt den Wunsch, heilige Tempelbündnisse einzugehen und sie sein Leben lang zu halten

Mitglieder, die eine Missionsberufung erhalten haben oder die sich vorbereiten, sich im Tempel siegeln zu lassen, sollen das Endowment empfangen.

Ehe einem Mitglied ein Tempelschein ausgestellt wird, damit es das Endowment empfangen kann, müssen der Bischof und der Pfahlpräsident den Eindruck gewonnen haben, dass es bereit ist, heilige Tempelbündnisse zu verstehen und zu halten. Ob diese Eignung vorliegt, wird für jeden Menschen einzeln bestimmt.

27.2.3

Planung und Terminierung eines Endowments

27.2.3.1

Erhalt eines Tempelscheins für heilige Handlungen (Lebende)

Ein Mitglied muss einen Tempelschein für heilige Handlungen (Lebende) erhalten, um einen Tempel betreten und das Endowment empfangen zu dürfen. Näheres über diese Scheine ist in 26.5.1 zu finden.

27.2.3.2

Kontaktaufnahme mit dem Tempel

Hat ein Mitglied vor, das Endowment zu empfangen, kontaktiert es den Tempel bitte im Voraus, um einen Termin für die heilige Handlung zu vereinbaren.

27.2.3.3

Begleitpersonen für Mitglieder, die das Endowment empfangen

Mitglieder, die das Endowment für sich selbst empfangen, können jemanden vom gleichen Geschlecht, der das Endowment schon empfangen hat, als Begleitperson und zur Hilfestellung zur Endowmentsession hinzubitten. Die Begleitperson muss einen gültigen Tempelschein besitzen. Sie kann bei Bedarf vom Tempel gestellt werden.

27.3

Die Siegelung von Mann und Frau

Die Siegelung im Tempel verbindet Ehemann und Ehefrau für Zeit und alle Ewigkeit. Ein Ehepaar wird diese Segnungen empfangen, wenn es den im Tempel geschlossenen Bündnissen treu ist. Dank dieser Verordnung können auch die Kinder des Ehepaares zu dessen ewiger Familie gehören.

Die Führer der Kirche halten die Mitglieder dazu an, sich auf ihre Tempeltrauung (wo dies anerkannt ist) und Siegelung vorzubereiten. Wo eine Tempeltrauung rechtlich nicht anerkannt ist, kann ein bevollmächtigter Führer der Kirche bzw. ein dazu gesetzlich Befugter eine Ziviltrauung vornehmen, der eine Siegelung im Tempel folgt (siehe 38.3). Diese Vorgehensweise ist auch möglich, wenn sich die Eltern oder die nächsten Angehörigen bei einer Tempeltrauung von der Zeremonie ausgeschlossen fühlen würden, da sie dieser nicht beiwohnen dürfen.

27.3.1

Wer sich im Tempel siegeln lassen darf

Alle zurechnungsfähigen unverheirateten Mitglieder der Kirche werden gebeten, sich auf die Siegelung im Tempel vorzubereiten. Diejenigen, die bereits zivil getraut wurden, werden ermuntert, sich im Tempel für Zeit und Ewigkeit siegeln zu lassen, sobald sie dazu bereit sind. Ein Mitglied muss das Endowment haben, bevor es sich siegeln lassen kann (siehe 27.2).

Ein Ehepaar, das sich siegeln lässt, muss entweder 1.) vor der Siegelung zivil getraut worden sein oder 2.) Trauung und Siegelung im Rahmen derselben Tempelzeremonie vornehmen lassen (siehe 27.3.2).

27.3.1.2

Mitglieder mit einer geistigen Behinderung

Mitglieder mit einer geistigen Behinderung können sich an ihren Ehepartner (oder, wo dies gesetzlich möglich ist, einen Verlobten oder eine Verlobte) siegeln lassen, wenn sie:

  • sämtliche vorher erforderlichen heiligen Handlungen einschließlich des Endowments empfangen haben (siehe 27.2.1.3)

  • geistig fähig sind, die damit verbundenen Bündnisse zu verstehen, zu schließen und zu halten

Der Bischof berät darüber mit dem Mitglied und dessen Ehepartner oder Ehepartnerin, Verlobtem oder Verlobter. Außerdem bemüht er sich um Führung durch den Geist. Er kann sich auch mit dem Pfahlpräsidenten beraten.

27.3.2

Planung und Terminierung einer Tempeltrauung oder Siegelung

27.3.2.1

Erhalt eines Tempelscheins für heilige Handlungen (Lebende)

Ein Mitglied muss einen Tempelschein für heilige Handlungen (Lebende) erhalten, um sich an seinen Ehepartner siegeln lassen zu können. Näheres über diese Scheine ist in 26.3 zu finden.

27.3.2.2

Kontaktaufnahme mit dem Tempel

Plant ein Mitglied eine Tempeltrauung oder Siegelung, kontaktiert es den Tempel bitte im Voraus, um einen Termin für die heilige Handlung zu vereinbaren.

27.3.2.3

Besorgung einer Heiratserlaubnis

Vor der Trauung muss das Brautpaar eine amtliche Heiratserlaubnis besorgen, die am Ort der Eheschließung gültig ist. (Dies gilt dort, wo die Kirche befugt ist, gesetzlich anerkannte Trauungen zu vollziehen.) Plant das Paar die Trauung und Siegelung im Rahmen derselben Tempelzeremonie, muss es die gültige Heiratserlaubnis zum Tempel mitbringen.

Nach einer Ziviltrauung muss das Paar keine Heiratserlaubnis zum Tempel mitbringen. Stattdessen gibt es bei der Urkundenprüfung Datum und Ort der Ziviltrauung an.

27.3.2.4

Begleitpersonen für Braut und Bräutigam

Eine Schwester, die das Endowment empfangen hat, kann die Braut begleiten, um ihr im Umkleideraum zur Hand zu gehen. Beim Bräutigam kann diese Aufgabe ein Bruder übernehmen, der das Endowment empfangen hat. Die Begleitperson muss einen gültigen Tempelschein besitzen. Sie kann bei Bedarf vom Tempel gestellt werden.

27.3.2.5

Wer die Tempeltrauung oder Siegelung vornimmt

Eine Tempeltrauung oder Siegelung wird normalerweise von einem Siegler vorgenommen, der dem Tempel, wo diese stattfinden soll, zugeteilt ist. Gibt es im Familien- oder Bekanntenkreis des Brautpaars jemanden, der die Siegelungsvollmacht besitzt und dem Tempel zugeteilt ist, wo die Trauung oder Siegelung stattfinden soll, so kann das Paar diesen Siegler bitten, die Trauung oder Siegelung vorzunehmen.

27.3.2.6

Die passende Kleidung für eine Tempeltrauung oder Siegelung

Das Brautkleid. Ein Brautkleid, das im Tempel getragen wird, muss weiß, schlicht in Schnitt und Material sowie frei von aufwändiger Verzierung sein. Es muss außerdem das Garment bedecken. Durchscheinender Stoff muss gefüttert sein.

Um sich nicht von allen anderen Kleidern abzuheben, die im Tempel getragen werden, darf das Brautkleid nur lange oder dreiviertellange Ärmel haben. Das Brautkleid darf keine Schleppe haben, es sei denn, man kann sie hochstecken oder für die Siegelungszeremonie abnehmen.

Der Tempel kann bei Bedarf oder auf Wunsch ein Kleid zur Verfügung stellen.

Die Kleidung des Bräutigams. Der Bräutigam trägt während der Trauungs- oder Siegelungszeremonie normale Tempelkleidung (siehe 38.5.1 und 38.5.2).

Die Kleidung der Gäste. Wer an einer Trauungs- oder Siegelungszeremonie teilnimmt, trägt ähnliche Kleidung wie in einer Abendmahlsversammlung. Wer direkt von einer Endowmentsession zu einer Siegelung kommt, kann die zeremonielle Tempelkleidung anbehalten.

Blumen. Während der Trauungs- oder Siegelungszeremonie dürfen weder das Paar noch die Gäste Blumen tragen.

27.3.2.7

Der Tausch der Ringe nach einer Tempeltrauung oder Siegelung

Der Tausch der Ringe ist nicht Bestandteil der Siegelungszeremonie im Tempel. Nach der Zeremonie kann das Paar jedoch im Siegelungsraum die Ringe tauschen. Es soll die Ringe zu keinem anderen Zeitpunkt und an keinem anderen Ort im Tempel oder auf dem Tempelgelände tauschen.

Finden Trauung und Siegelung im Rahmen derselben Zeremonie statt, kann das Paar die Ringe später tauschen, damit auch Angehörige dabei sein können, die an einer Tempeltrauung nicht teilnehmen können. Die Trauungs- oder Siegelungszeremonie darf dabei auch nicht auszugsweise wiederholt werden. Das Paar soll nach seiner Tempeltrauung oder Siegelung keine Gelübde ablegen.

Wird ein Paar vor seiner Siegelung zivil getraut, kann es bei der Ziviltrauung, bei der Siegelung im Tempel oder bei beiden Anlässen die Ringe tauschen.

27.3.4

Wer bei einer Tempeltrauung oder Siegelung zugegen sein darf

Das Brautpaar soll nur Angehörige und Freunde aus dem engsten Kreis zu einer Tempeltrauung oder Siegelung einladen. Zurechnungsfähige Mitglieder müssen das Endowment empfangen haben und einen gültigen Tempelschein besitzen, um dabei sein zu dürfen.

Der Pfahlpräsident kann es jemandem, der aufgrund einer geistigen Behinderung nicht getauft ist oder das Endowment nicht empfangen hat, gestatten, der Tempeltrauung oder Siegelung seiner lebenden Geschwister beizuwohnen. Der Betreffende muss:

  • mindestens 18 Jahre alt sein

  • in der Lage sein, sich während der Zeremonie andächtig zu verhalten

Der Pfahlpräsident setzt ein Schreiben auf, in dem er bestätigt, dass der Betreffende befugt ist, der Siegelung beizuwohnen. Dieses Schreiben wird im Tempel vorgelegt.

27.4

Die Siegelung lebender Kinder an ihre Eltern

Kinder, die geboren werden, nachdem ihre Mutter im Tempel an einen Ehemann gesiegelt wurde, sind im Bund dieser Siegelung geboren. Sie müssen sich nicht an die Eltern siegeln lassen.

Kinder, die nicht im Bund geboren wurden, können Teil einer ewigen Familie werden, indem sie sich an ihre leiblichen Eltern oder an Adoptiveltern siegeln lassen. Diesen Kindern stehen dieselben Segnungen zu wie denen, die im Bund geboren wurden.

27.4.2

Kontaktaufnahme mit dem Tempel

Ein Ehepaar, das seine Kinder an sich siegeln lassen möchte, oder ein Kind, das sich an seine verstorbenen Eltern siegeln lassen möchte, kontaktiert den Tempel bitte im Voraus, um einen Termin für die heilige Handlung zu vereinbaren.

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