„31. Interviews und sonstige Zusammenkünfte mit Mitgliedern“, Auswahl aus dem Allgemeinen Handbuch, 2023
„31. Interviews und sonstige Zusammenkünfte mit Mitgliedern“, Auswahl aus dem Allgemeinen Handbuch
31.
Interviews und sonstige Zusammenkünfte mit Mitgliedern
31.0
Einleitung
Jesus Christus diente seinen Mitmenschen oft, indem er sich einem nach dem anderen zuwandte (siehe beispielsweise Johannes 4:5-26; 3 Nephi 17:21). Er liebt jedes Kind Gottes und hilft jedem nach dessen Bedarf.
Dieses Kapitel kann allen Führungsverantwortlichen, die die Gelegenheit haben, mit einzelnen Mitgliedern zusammenzukommen, als Hilfe dienen.
31.1
Leitlinien
31.1.1
Sich geistig vorbereiten
Bereiten Sie sich geistig vor, indem Sie beten, sich mit den heiligen Schriften befassen und rechtschaffen leben. Hören Sie auf die Einflüsterungen des Heiligen Geistes.
31.1.2
Dem Mitglied helfen, Gottes Liebe zu verspüren
Wenn Mitglieder zu einem Interview zu Ihnen kommen oder weil sie bei einem persönlichen Problem Hilfe brauchen, ist oft das Wichtigste, was sie wissen müssen, dass der Vater im Himmel sie liebt.
Die heiligen Schriften und die Worte neuzeitlicher Propheten laden den Geist ein und vermitteln reine Lehre. Greifen Sie darauf zurück, um zu motivieren und zu ermutigen, nicht um zu verurteilen, etwas zu erzwingen oder Ängste zu schüren (siehe Lukas 9:55, Menge-Bibel).
31.1.3
Dem Mitglied helfen, sich auf die Macht des Erretters zu stützen
Legen Sie den Mitgliedern ans Herz, sich Christus zuzuwenden. Helfen Sie ihnen, sich auf seine Macht zu stützen, die einen jeden zu stärken, trösten und erlösen vermag.
31.1.4
Dazu beitragen, dass das Mitglied sich sicher und gut aufgehoben fühlt
Stellen Sie es dem Mitglied immer frei, jemand anderen bei einem Interview oder sonst einer Zusammenkunft dabei zu haben. Wenn Sie mit einem Mitglied des anderen Geschlechts, einem Kind oder einem Jugendlichen zusammenkommen, sorgen Sie bitte dafür, dass der Vater oder die Mutter oder ein anderer Erwachsener vor Ort ist. Dieser Erwachsene kann zu dem Gespräch hinzugebeten werden oder vor dem Raum warten, je nachdem, was das Mitglied möchte, mit dem Sie zusammenkommen.
Geben Sie keine vertraulichen Informationen weiter, auch nicht an Ihren Ehepartner oder andere Führer der Kirche, es sei denn, das Mitglied stimmt dem zu.
31.1.5
Inspirierte Fragen stellen und aufmerksam zuhören
Stellen Sie bei einer Zusammenkunft mit einem Mitglied Fragen, die Sie die Lage des Betreffenden besser verstehen lassen.
Hören Sie aufmerksam zu, wenn der Betreffende spricht.
31.1.6
Zu Eigenständigkeit anregen
Vielleicht liegen die Mitglieder Ihnen so sehr am Herzen, dass Sie ihnen sogleich eine Lösung für ihre Probleme aufzeigen wollen. Weitaus besser ist ihnen jedoch damit gedient, wenn Sie ihnen helfen, selbst Lösungen zu finden und eigene Entscheidungen zu treffen (siehe Lehre und Bündnisse 9:8).
31.1.7
Bemühungen bei der Umkehr unterstützen
Nur der Bischof oder der Pfahlpräsident kann bei der Bereinigung schwerer Sünden unterstützend tätig werden; einige davon sind in 32.6 aufgeführt. Hat das Mitglied eine der dort genannten Sünden begangen, soll es unverzüglich mit dem Bischof oder dem Pfahlpräsidenten zusammenkommen.
31.1.8
Bei Missbrauch oder Misshandlung die richtigen Maßnahmen ergreifen
Missbrauch und Misshandlung können in keiner Form geduldet werden. Berichtet jemand von Missbrauch oder Misshandlung, dann nehmen Sie das bitte ernst. Wenn Sie erfahren, dass jemand missbraucht oder misshandelt wird oder wurde, melden Sie dies den entsprechenden Behörden und beraten Sie sich mit dem Bischof. Richtlinien dafür, wie Missbrauchs- oder Misshandlungsfälle gemeldet werden und wie man darauf reagiert, finden Sie unter 38.6.2.
31.2
Interviews
31.2.1
Der Zweck der Interviews
Im Allgemeinen führen Führungsverantwortliche der Kirche Interviews mit Mitgliedern, um festzustellen, ob sie:
-
bereit sind, eine heilige Handlung zu empfangen oder daran mitzuwirken
-
zu einem Amt in der Kirche berufen werden können
31.2.2
Verschiedene Arten von Interviews
Wer das Interview führen kann |
Zweck des Interviews |
---|---|
Wer das Interview führen kann nur der Bischof | Zweck des Interviews
|
Wer das Interview führen kann der Bischof oder ein von ihm beauftragter Ratgeber | Zweck des Interviews
|
31.2.3
Das Tauf- und Konfirmierungsinterview
31.2.3.1
Als Mitglied eingetragene Kinder
Der Bischof besitzt die Priestertumsschlüssel für die Taufe 8-jähriger eingetragener Mitglieder seiner Gemeinde. Aus diesem Grund führt er oder ein beauftragter Ratgeber das Taufinterview mit:
-
8-jährigen Kindern, die als Mitglied eingetragen sind
-
8-jährigen Kindern, die zwar nicht selbst als Mitglied eingetragen sind, bei denen aber Vater, Mutter oder ein gesetzlich Verantwortlicher Mitglied ist
-
eingetragenen Mitgliedern ab dem Alter von 9 Jahren, deren Taufe sich wegen einer geistigen Behinderung verzögert hat
In dem Interview vergewissert sich das Mitglied der Bischofschaft, dass das Kind den Zweck der Taufe versteht (siehe 2 Nephi 31:5-20). Der Interviewende vergewissert sich außerdem, dass das Kind den Taufbund versteht und den festen Vorsatz hat, danach zu leben (siehe Mosia 18:8-10). Er muss keine Liste mit bestimmten Fragen durchgehen. Bei diesem Interview soll nicht die Würdigkeit festgestellt werden, denn „klein[e] Kinder brauchen keine Umkehr“ (Moroni 8:11).
31.2.3.2
Bekehrte
Der Missionspräsident hat die Priestertumsschlüssel für die Taufe der Bekehrten inne. Aus diesem Grund führt ein Vollzeitmissionar ein Interview mit:
-
Menschen, die mindestens 9 Jahre alt sind und nie zuvor getauft und konfirmiert wurden; Ausnahmen für Menschen mit einer geistigen Behinderung sind in 31.2.3.1 zu finden
-
Kindern ab 8 Jahren, deren Eltern nicht der Kirche angehören
-
Kindern ab 8 Jahren, deren Vater oder Mutter sich ebenfalls taufen und konfirmieren lässt
31.2.4
Das Interview für die Ordinierung zu einem Amt im Aaronischen Priestertum
Näheres dazu steht in 18.10.2.
31.2.5
Das Tempelinterview
Der Tempel ist das Haus des Herrn. Es ist ein heiliger Vorzug, in den Tempel zu gehen und dort an heiligen Handlungen teilzunehmen. Dieser Vorzug ist denen vorbehalten, die – wie von bevollmächtigten Priestertumsführern festgestellt – geistig vorbereitet und bestrebt sind, nach den Maßstäben des Herrn zu leben.
Um diese Feststellung treffen zu können, führen Priestertumsführer ein Interview mit dem jeweiligen Mitglied und verwenden dabei die Fragen in LCR (siehe auch die Richtlinien unter 26.3).
31.2.6
Das Interview für die Ordinierung zu einem Amt im Melchisedekischen Priestertum
Der Pfahlpräsident besitzt die Priestertumsschlüssel für die Übertragung des Melchisedekischen Priestertums. Er besitzt auch die Schlüssel für die Ordinierung zu den Ämtern Ältester und Hoher Priester.
Mit Genehmigung der Pfahlpräsidentschaft führt der Bischof mit dem Mitglied ein Interview und stellt dabei die Fragen auf dem Formular Ordinierung im Melchisedekischen Priestertum – Aufzeichnung und Bescheinigung.
31.3
Weitere Gelegenheiten, bei denen Führungsverantwortliche mit Mitgliedern zusammenkommen können
-
Ein Mitglied könnte einen Führungsverantwortlichen um eine Zusammenkunft bitten, wenn es geistige Führung braucht oder große persönliche Probleme hat.
-
Der Bischof oder ein von ihm Beauftragter kommt mit Mitgliedern zusammen, die zeitliche Bedürfnisse haben (siehe 22.6).
-
Ein Mitglied der Bischofschaft kommt mit jedem 11-jährigen Kind zusammen, wenn dieses von der PV ins Diakonskollegium oder in eine JD-Klasse wechselt.
31.3.1
Zusammenkünfte mit Jugendlichen
Der Bischof oder einer seiner Ratgeber kommt zweimal im Jahr mit jedem Jugendlichen zusammen. Mindestens eine solche Zusammenkunft im Jahr soll mit dem Bischof stattfinden. Ab dem Jahr, in dem der Jugendliche 16 wird, sollen möglichst beide Zusammenkünfte im Jahr mit dem Bischof stattfinden.
Auch die JD-Präsidentin hat die Aufgabe, sich um die einzelnen Jungen Damen zu kümmern. Sie kann dazu mit jeder Jungen Dame einzeln zusammenkommen (ein weiterer Erwachsener kann dabei anwesend sein).
31.3.1.2
Mögliche Gesprächsthemen
Bei Zusammenkünften mit Jugendlichen geht es hauptsächlich darum, ihren Glauben an den Vater im Himmel und an Jesus Christus zu stärken und den Jugendlichen zu helfen, ihnen nachzufolgen. Jede Zusammenkunft soll geistig aufbauend sein.
31.3.2
Zusammenkünfte mit jungen Alleinstehenden
Der Bischof räumt dem geistigen Fortschritt der jungen Alleinstehenden in seiner Gemeinde einen hohen Stellenwert ein. Er oder ein damit beauftragter Ratgeber kommt mindestens einmal im Jahr mit jedem jungen Alleinstehenden zusammen.
31.3.3
Zusammenkünfte, um mit Mitgliedern über ihre Berufung und ihre Aufgaben zu sprechen
Die Pfahlpräsidentschaft, die Bischofschaft und andere Führerinnen und Führer kommen mit einzelnen Mitgliedern zusammen, die ihnen über ihre Berufung Bericht erstatten.
Der Führungsverantwortliche dankt dem Mitglied für seine Dienste und bietet Unterstützung an.
31.3.6
Professionelle Beratung und Therapie
Führungsverantwortliche der Kirche sind nicht dazu berufen, sich als professionelle Berater oder Therapeuten zu betätigen. Der Beistand, den sie leisten, ist geistiger Natur, wobei die stärkende, tröstende und erlösende Macht Jesu Christi den Schwerpunkt bildet. Neben dieser wichtigen, inspirierten Hilfe profitieren manche Mitglieder vielleicht von einer professionellen Beratung oder Therapie, falls eine solche angeboten wird.
31.4
Virtuelle Zusammenkünfte mit Mitgliedern
In der Regel kommen die Führungsverantwortlichen persönlich mit Mitgliedern zusammen, um mit ihnen ein Interview zu führen oder ihnen geistig Hilfe und Zuwendung zukommen zu lassen. Im Ausnahmefall, wenn eine persönliche Zusammenkunft nicht gut durchführbar wäre, kann diese jedoch virtuell stattfinden.