Handbücher und Berufungen
31. Interviews und sonstige Zusammenkünfte mit Mitgliedern


„31. Interviews und sonstige Zusammenkünfte mit Mitgliedern“, Auswahl aus dem Allgemeinen Handbuch, 2023

„31. Interviews und sonstige Zusammenkünfte mit Mitgliedern“, Auswahl aus dem Allgemeinen Handbuch

Bild
Männer geben einander die Hand

31.

Interviews und sonstige Zusammenkünfte mit Mitgliedern

31.0

Einleitung

Jesus Christus diente seinen Mitmenschen oft, indem er sich einem nach dem anderen zuwandte (siehe beispielsweise Johannes 4:5-26; 3 Nephi 17:21). Er liebt jedes Kind Gottes und hilft jedem nach dessen Bedarf.

Dieses Kapitel kann allen Führungsverantwortlichen, die die Gelegenheit haben, mit einzelnen Mitgliedern zusammenzukommen, als Hilfe dienen.

31.1

Leitlinien

31.1.1

Sich geistig vorbereiten

Bereiten Sie sich geistig vor, indem Sie beten, sich mit den heiligen Schriften befassen und rechtschaffen leben. Hören Sie auf die Einflüsterungen des Heiligen Geistes.

31.1.2

Dem Mitglied helfen, Gottes Liebe zu verspüren

Wenn Mitglieder zu einem Interview zu Ihnen kommen oder weil sie bei einem persönlichen Problem Hilfe brauchen, ist oft das Wichtigste, was sie wissen müssen, dass der Vater im Himmel sie liebt.

Die heiligen Schriften und die Worte neuzeitlicher Propheten laden den Geist ein und vermitteln reine Lehre. Greifen Sie darauf zurück, um zu motivieren und zu ermutigen, nicht um zu verurteilen, etwas zu erzwingen oder Ängste zu schüren (siehe Lukas 9:55, Menge-Bibel).

31.1.3

Dem Mitglied helfen, sich auf die Macht des Erretters zu stützen

Legen Sie den Mitgliedern ans Herz, sich Christus zuzuwenden. Helfen Sie ihnen, sich auf seine Macht zu stützen, die einen jeden zu stärken, trösten und erlösen vermag.

31.1.4

Dazu beitragen, dass das Mitglied sich sicher und gut aufgehoben fühlt

Stellen Sie es dem Mitglied immer frei, jemand anderen bei einem Interview oder sonst einer Zusammenkunft dabei zu haben. Wenn Sie mit einem Mitglied des anderen Geschlechts, einem Kind oder einem Jugendlichen zusammenkommen, sorgen Sie bitte dafür, dass der Vater oder die Mutter oder ein anderer Erwachsener vor Ort ist. Dieser Erwachsene kann zu dem Gespräch hinzugebeten werden oder vor dem Raum warten, je nachdem, was das Mitglied möchte, mit dem Sie zusammenkommen.

Geben Sie keine vertraulichen Informationen weiter, auch nicht an Ihren Ehepartner oder andere Führer der Kirche, es sei denn, das Mitglied stimmt dem zu.

31.1.5

Inspirierte Fragen stellen und aufmerksam zuhören

Stellen Sie bei einer Zusammenkunft mit einem Mitglied Fragen, die Sie die Lage des Betreffenden besser verstehen lassen.

Hören Sie aufmerksam zu, wenn der Betreffende spricht.

31.1.6

Zu Eigenständigkeit anregen

Vielleicht liegen die Mitglieder Ihnen so sehr am Herzen, dass Sie ihnen sogleich eine Lösung für ihre Probleme aufzeigen wollen. Weitaus besser ist ihnen jedoch damit gedient, wenn Sie ihnen helfen, selbst Lösungen zu finden und eigene Entscheidungen zu treffen (siehe Lehre und Bündnisse 9:8).

31.1.7

Bemühungen bei der Umkehr unterstützen

Nur der Bischof oder der Pfahlpräsident kann bei der Bereinigung schwerer Sünden unterstützend tätig werden; einige davon sind in 32.6 aufgeführt. Hat das Mitglied eine der dort genannten Sünden begangen, soll es unverzüglich mit dem Bischof oder dem Pfahlpräsidenten zusammenkommen.

31.1.8

Bei Missbrauch oder Misshandlung die richtigen Maßnahmen ergreifen

Missbrauch und Misshandlung können in keiner Form geduldet werden. Berichtet jemand von Missbrauch oder Misshandlung, dann nehmen Sie das bitte ernst. Wenn Sie erfahren, dass jemand missbraucht oder misshandelt wird oder wurde, melden Sie dies den entsprechenden Behörden und beraten Sie sich mit dem Bischof. Richtlinien dafür, wie Missbrauchs- oder Misshandlungsfälle gemeldet werden und wie man darauf reagiert, finden Sie unter 38.6.2.

31.2

Interviews

31.2.1

Der Zweck der Interviews

Im Allgemeinen führen Führungsverantwortliche der Kirche Interviews mit Mitgliedern, um festzustellen, ob sie:

  • bereit sind, eine heilige Handlung zu empfangen oder daran mitzuwirken

  • zu einem Amt in der Kirche berufen werden können

31.2.2

Verschiedene Arten von Interviews

Wer das Interview führen kann

Zweck des Interviews

Wer das Interview führen kann

nur der Bischof

Zweck des Interviews

  • einem Mitglied, das das Endowment empfängt oder an den Ehepartner gesiegelt wird, einen Tempelschein ausstellen (siehe 26.3.1)

  • einem Neubekehrten einen Tempelschein ausstellen (siehe 26.4.2)

  • einen männlichen Neubekehrten zu einem Amt im Aaronischen Priestertum ordinieren

  • einen jungen Mann oder einen Mann zum Amt eines Priesters ordinieren (siehe 18.10.2)

  • einen Mann zur Ordinierung zum Ältesten oder Hohen Priester vorschlagen (siehe 31.2.6); für dieses Interview ist die Genehmigung der Pfahlpräsidentschaft erforderlich

  • ein Mitglied als Vollzeitmissionar vorschlagen (siehe 24.4.2)

  • ein Mitglied als Präsident oder Präsidentin einer Gemeindeorganisation berufen

  • einen Priester als Assistenten im Priesterkollegium berufen

  • einem Mitglied helfen, von einer schwerwiegenden Sünde umzukehren (siehe Kapitel 32)

  • ein Mitglied für ein Darlehen aus dem Ständigen Ausbildungsfonds empfehlen, sofern vorhanden

  • ein Mitglied seinen Status als Zehntenzahler erklären lassen (siehe 34.3.1.2)

  • die Verwendung von Mitteln aus dem Fastopfer genehmigen (siehe 22.6.1)

Wer das Interview führen kann

der Bischof oder ein von ihm beauftragter Ratgeber

Zweck des Interviews

  • einen Tempelschein erneuern (siehe 26.3.1)

  • einen Tempelschein ausstellen, damit der Betreffende an Taufen und Konfirmierungen für Verstorbene teilnehmen kann (siehe 26.4.3)

  • einen Tempelschein ausstellen, damit der Betreffende sich an die Eltern siegeln lassen oder der Siegelung seiner Geschwister an die Eltern beiwohnen kann (siehe 26.4.4)

  • ein Mitglied zum Dienst in der Gemeinde berufen, wie unter 30.8 angegeben

  • die Taufe und Konfirmierung eines 8-jährigen Kindes genehmigen, das entweder eingetragenes Mitglied ist oder dessen Vater, Mutter oder gesetzlich Verantwortlicher Mitglied der Kirche ist (siehe 31.2.3.1)

  • die Ordinierung eines Jungen zum Amt eines Diakons oder Lehrers genehmigen (siehe 18.10.2)

  • einen Empfehlungsschein für den Patriarchalischen Segen ausstellen (siehe 18.17)

  • einen Priestertumsträger ermächtigen, eine heilige Handlung des Priestertums in einer anderen Gemeinde durchzuführen, wenn der Betreffende keinen Tempelschein besitzt (siehe das Formular „Berechtigungsschein zum Vollziehen einer heiligen Handlung“)

31.2.3

Das Tauf- und Konfirmierungsinterview

31.2.3.1

Als Mitglied eingetragene Kinder

Der Bischof besitzt die Priestertumsschlüssel für die Taufe 8-jähriger eingetragener Mitglieder seiner Gemeinde. Aus diesem Grund führt er oder ein beauftragter Ratgeber das Taufinterview mit:

  • 8-jährigen Kindern, die als Mitglied eingetragen sind

  • 8-jährigen Kindern, die zwar nicht selbst als Mitglied eingetragen sind, bei denen aber Vater, Mutter oder ein gesetzlich Verantwortlicher Mitglied ist

  • eingetragenen Mitgliedern ab dem Alter von 9 Jahren, deren Taufe sich wegen einer geistigen Behinderung verzögert hat

In dem Interview vergewissert sich das Mitglied der Bischofschaft, dass das Kind den Zweck der Taufe versteht (siehe 2 Nephi 31:5-20). Der Interviewende vergewissert sich außerdem, dass das Kind den Taufbund versteht und den festen Vorsatz hat, danach zu leben (siehe Mosia 18:8-10). Er muss keine Liste mit bestimmten Fragen durchgehen. Bei diesem Interview soll nicht die Würdigkeit festgestellt werden, denn „klein[e] Kinder brauchen keine Umkehr“ (Moroni 8:11).

31.2.3.2

Bekehrte

Der Missionspräsident hat die Priestertumsschlüssel für die Taufe der Bekehrten inne. Aus diesem Grund führt ein Vollzeitmissionar ein Interview mit:

  • Menschen, die mindestens 9 Jahre alt sind und nie zuvor getauft und konfirmiert wurden; Ausnahmen für Menschen mit einer geistigen Behinderung sind in 31.2.3.1 zu finden

  • Kindern ab 8 Jahren, deren Eltern nicht der Kirche angehören

  • Kindern ab 8 Jahren, deren Vater oder Mutter sich ebenfalls taufen und konfirmieren lässt

31.2.4

Das Interview für die Ordinierung zu einem Amt im Aaronischen Priestertum

Näheres dazu steht in 18.10.2.

31.2.5

Das Tempelinterview

Der Tempel ist das Haus des Herrn. Es ist ein heiliger Vorzug, in den Tempel zu gehen und dort an heiligen Handlungen teilzunehmen. Dieser Vorzug ist denen vorbehalten, die – wie von bevollmächtigten Priestertumsführern festgestellt – geistig vorbereitet und bestrebt sind, nach den Maßstäben des Herrn zu leben.

Um diese Feststellung treffen zu können, führen Priestertumsführer ein Interview mit dem jeweiligen Mitglied und verwenden dabei die Fragen in LCR (siehe auch die Richtlinien unter 26.3).

31.2.6

Das Interview für die Ordinierung zu einem Amt im Melchisedekischen Priestertum

Der Pfahlpräsident besitzt die Priestertumsschlüssel für die Übertragung des Melchisedekischen Priestertums. Er besitzt auch die Schlüssel für die Ordinierung zu den Ämtern Ältester und Hoher Priester.

Mit Genehmigung der Pfahlpräsidentschaft führt der Bischof mit dem Mitglied ein Interview und stellt dabei die Fragen auf dem Formular Ordinierung im Melchisedekischen Priestertum – Aufzeichnung und Bescheinigung.

31.3

Weitere Gelegenheiten, bei denen Führungsverantwortliche mit Mitgliedern zusammenkommen können

  • Ein Mitglied könnte einen Führungsverantwortlichen um eine Zusammenkunft bitten, wenn es geistige Führung braucht oder große persönliche Probleme hat.

  • Der Bischof oder ein von ihm Beauftragter kommt mit Mitgliedern zusammen, die zeitliche Bedürfnisse haben (siehe 22.6).

  • Ein Mitglied der Bischofschaft kommt mit jedem 11-jährigen Kind zusammen, wenn dieses von der PV ins Diakonskollegium oder in eine JD-Klasse wechselt.

31.3.1

Zusammenkünfte mit Jugendlichen

Der Bischof oder einer seiner Ratgeber kommt zweimal im Jahr mit jedem Jugendlichen zusammen. Mindestens eine solche Zusammenkunft im Jahr soll mit dem Bischof stattfinden. Ab dem Jahr, in dem der Jugendliche 16 wird, sollen möglichst beide Zusammenkünfte im Jahr mit dem Bischof stattfinden.

Auch die JD-Präsidentin hat die Aufgabe, sich um die einzelnen Jungen Damen zu kümmern. Sie kann dazu mit jeder Jungen Dame einzeln zusammenkommen (ein weiterer Erwachsener kann dabei anwesend sein).

31.3.1.2

Mögliche Gesprächsthemen

Bei Zusammenkünften mit Jugendlichen geht es hauptsächlich darum, ihren Glauben an den Vater im Himmel und an Jesus Christus zu stärken und den Jugendlichen zu helfen, ihnen nachzufolgen. Jede Zusammenkunft soll geistig aufbauend sein.

31.3.2

Zusammenkünfte mit jungen Alleinstehenden

Der Bischof räumt dem geistigen Fortschritt der jungen Alleinstehenden in seiner Gemeinde einen hohen Stellenwert ein. Er oder ein damit beauftragter Ratgeber kommt mindestens einmal im Jahr mit jedem jungen Alleinstehenden zusammen.

31.3.3

Zusammenkünfte, um mit Mitgliedern über ihre Berufung und ihre Aufgaben zu sprechen

Die Pfahlpräsidentschaft, die Bischofschaft und andere Führerinnen und Führer kommen mit einzelnen Mitgliedern zusammen, die ihnen über ihre Berufung Bericht erstatten.

Der Führungsverantwortliche dankt dem Mitglied für seine Dienste und bietet Unterstützung an.

31.3.6

Professionelle Beratung und Therapie

Führungsverantwortliche der Kirche sind nicht dazu berufen, sich als professionelle Berater oder Therapeuten zu betätigen. Der Beistand, den sie leisten, ist geistiger Natur, wobei die stärkende, tröstende und erlösende Macht Jesu Christi den Schwerpunkt bildet. Neben dieser wichtigen, inspirierten Hilfe profitieren manche Mitglieder vielleicht von einer professionellen Beratung oder Therapie, falls eine solche angeboten wird.

31.4

Virtuelle Zusammenkünfte mit Mitgliedern

In der Regel kommen die Führungsverantwortlichen persönlich mit Mitgliedern zusammen, um mit ihnen ein Interview zu führen oder ihnen geistig Hilfe und Zuwendung zukommen zu lassen. Im Ausnahmefall, wenn eine persönliche Zusammenkunft nicht gut durchführbar wäre, kann diese jedoch virtuell stattfinden.

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