Handbücher und Berufungen
15. Das Seminar und Institut (S&I)


„15. Das Seminar und Institut (S&I)“, Allgemeines Handbuch: Wie man in der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage dient, 2024

„15. Das Seminar und Institut (S&I)“, Allgemeines Handbuch.

Ein Mädchen meldet sich im Unterricht

15.

Das Seminar und Institut (S&I)

15.0

Einleitung

Das Seminar und Institut (S&I) unterstützt Eltern und Führer der Kirche dabei, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu einer tieferen Bekehrung zu Jesus Christus und seinem wiederhergestellten Evangelium zu verhelfen. Dies geschieht durch Förderung eines schwerpunktmäßig im Zuhause verankerten Studiums der heiligen Schriften und der Worte der lebenden Propheten und weiterer Führer der Kirche.

Die für das Seminar- und das Institutsprogramm maßgeblichen Richtlinien wurden vom Bildungsausschuss der Kirche aufgestellt, der vom Präsidenten der Kirche geleitet wird. Die Pfahlpräsidentschaft führt diese Programme im Pfahl und in den Gemeinden durch. Die Führungsverantwortlichen im Pfahl und in den Gemeinden überprüfen regelmäßig die Beteiligung ihrer jungen Leute an Seminar und Institut.

Jedem Pfahl wird ein S&I-Koordinator zugewiesen, der den Führungsverantwortlichen im Pfahl bei der Durchführung der S&I-Programme helfen soll.

15.1

Das Seminar

Das Seminar ist ein vierjähriges Programm, bei dem Jugendliche sich mit dem Evangelium Jesu Christi befassen, wie es aus den heiligen Schriften und den Worten der neuzeitlichen Propheten hervorgeht. Seminarschüler sind im Allgemeinen zwischen 14 und 18 Jahre alt.

Der Unterricht findet unter der Woche statt, wenn auch die Schule in Betrieb ist. Die Anzahl der Tage, an denen die Seminarklasse wöchentlich zusammenkommt, kann an die örtlichen Gegebenheiten angepasst werden. (Näheres dazu ist unter Optionen für den Seminarunterricht zu finden.) Der Unterricht oder die Online-Aufgaben sollen etwa vier Stunden pro Woche in Anspruch nehmen.

Die Bischofschaft, die Führer und Führerinnen der Jugendlichen sowie die Kollegiums- und Klassenpräsidentschaften ermuntern jeden Jugendlichen, sich am Seminar zu beteiligen und auf den Abschluss hinzuarbeiten. Die Bischofschaft hält die Eltern jedes Jahr dazu an, ihre Kinder anzumelden, bevor das Seminarjahr beginnt. Näheres ist unter den Informationen zur Einschreibung auf ChurchofJesusChrist.org zu finden.

Es kann ein örtlicher Bildungsausschuss eingerichtet werden, wenn mehrere eng benachbarte Pfähle, in denen es Seminarunterricht (oder auch Seminarunterricht im Heimstudium) gibt, gemeinsame Interessen und Herausforderungen haben (siehe seminary.ChurchofJesusChrist.org).

15.1.1

Die Lehrkräfte

Eine Seminarlehrkraft muss ein Mitglied der Kirche sein, das Glauben an den Herrn Jesus Christus und ein Zeugnis von seinem wiederhergestellten Evangelium hat. Sie muss die Grundsätze leben, die sie verkündet, und mit Jugendlichen gut zurechtkommen. Nach Möglichkeit besitzt eine Seminarlehrkraft einen gültigen Tempelschein.

Ein Mitglied der Pfahlpräsidentschaft berät mit dem Bischof, dem Pfahlbeauftragten für S&I und dem S&I-Koordinator darüber, wer als Seminarlehrkraft in Frage kommt. Ein Mitglied der Pfahlpräsidentschaft oder ein damit beauftragter Hoher Rat beruft Seminarlehrkräfte und Pfahlbeauftragte, setzt sie ein und entlässt sie. Nachdem die Lehrkraft berufen und eingesetzt wurde, schult und unterstützt sie der S&I-Koordinator.

Zum Schutz von Lehrkräften und Schülern müssen sich in dem Gebäude oder der Wohnung, wo der Seminarunterricht stattfindet, zwei Erwachsene aufhalten. Man kann dafür eine weitere Lehrkraft berufen oder einen anderen verantwortlichen Erwachsenen beauftragen, anwesend zu sein. Der zweite Erwachsene könnte der Ehepartner der Lehrkraft sein oder der Vater oder die Mutter eines Schülers. Handelt es sich nicht um ein erwachsenes Mitglied aus der Familie der Lehrkraft, muss der zweite Erwachsene das gleiche Geschlecht haben wie die Lehrkraft. Lehrkräfte dürfen niemals mit einem Schüler allein sein, außer wenn es sich um ihr eigenes Kind handelt. Dies gilt für jegliche Situation, wie etwa in einem Klassenzimmer, einem Gebäude, einer virtuellen Zusammenkunft oder einem Fahrzeug.

15.1.2

Gebäude, Geräte und Material

Die Führer des Pfahles und der Gemeinden sorgen dafür, dass beispielsweise Gemeindehäuser oder Wohnungen von Mitgliedern für den Seminarunterricht zur Verfügung stehen. Es werden keine Gebäude oder Räume dafür angemietet. Kommt eine Klasse in einem Gemeindehaus zusammen, brauchen die Lehrkräfte Zugang zu den Geräten in der Materialstelle.

Der S&I-Koordinator stellt für jede Klasse das Material für Lehrkräfte und Schüler bereit. Die Schüler bringen ihre eigenen heiligen Schriften in Buchform oder in digitaler Form mit.

15.1.3

Klassenbeamte und Aktivitäten

Eine Seminarlehrkraft kann Beamte wie etwa einen Klassenpräsidenten, dessen Stellvertreter oder einen Sekretär ernennen. Dazu holt sie zunächst für jeden Schüler die Erlaubnis der Eltern und des Bischofs ein. Die Klassenbeamten werden weder im Amt bestätigt noch eingesetzt. Sie können der Lehrkraft bei regelmäßig anfallenden Aufgaben im Klassenzimmer helfen und die übrigen Schüler ermuntern, teilzunehmen und mitzumachen.

Seminarlehrkräfte bieten keine Aktivitäten außerhalb der normalen Unterrichtszeit oder abseits vom üblichen Unterrichtsort an. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung örtlicher Priestertumsführer.

15.1.4

Credits und Seminarabschluss

Ein Seminarschüler kann gründlicher lernen und seine Bekehrung vertiefen, wenn er regelmäßig am Unterricht teilnimmt, mitmacht und die heiligen Schriften außerhalb des Unterrichts studiert. Dafür wird ihm jedes Jahr ein Credit angerechnet und er kann einen Seminarabschluss machen.

Symbol: Richtlinien für Anpassungen Einigen Schülern fällt es vielleicht schwer, Credits zu erwerben, weil sie nicht so gut lesen können oder aus anderen Gründen. Die Lehrkraft kann die Anforderungen an die Bedürfnisse dieser Schüler anpassen. Der S&I-Koordinator kann die Anpassung des gesamten Programms beantragen. Derartige Anpassungen muss die S&I-Verwaltung genehmigen.

Um das Seminar abzuschließen, muss ein Schüler Credits für alle vier Seminarjahre erworben haben, und ein Mitglied der Bischofschaft muss den Abschluss befürworten. Mit dieser Befürwortung wird bestätigt, dass der Schüler würdig ist und fest entschlossen, nach den Maßstäben des Evangeliums zu leben.

Jedes Jahr hält der Pfahl eine Seminarabschlussfeier ab. Diese Veranstaltung wird von einem Mitglied der Pfahlpräsidentschaft oder einem Hohen Rat geplant. Der S&I-Koordinator kann dabei mithelfen. Näheres ist in der Anleitung für die Seminar- und Institutsabschlussfeier zu finden.

15.1.5

Symbol: Richtlinien für Anpassungen
Das Seminar während der Schulfreistunden

In einigen Gebieten der Vereinigten Staaten und Kanadas haben Schüler einen gesetzlichen Anspruch, während der Schulstunden die Schule zu verlassen und am Seminarunterricht teilzunehmen. Wo diese Art Seminar veranstaltet wird, muss vom Bildungsausschuss der Kirche genehmigt werden. Näheres ist unter „Seminar während der Schulfreistunden“ auf ChurchofJesusChrist.org zu finden.

15.2

Symbol: Zusatzmaterial
Das Institut

Das Institut bietet während der Woche Evangeliumsunterricht, der den Glauben an Jesus Christus und sein wiederhergestelltes Evangelium und das Zeugnis davon stärkt. Die Führungsverantwortlichen im Pfahl achten darauf, dass das Institut allen jungen Alleinstehenden im Alter von 18 bis 30 Jahren offensteht.

Alle jungen Alleinstehenden werden ermuntert, am Institutsunterricht teilzunehmen, ob sie noch in Ausbildung sind oder nicht. Falls angeboten, können sie am Institutsunterricht auf einem Hochschulgelände teilnehmen. Sie können auch an Online-Institutskursen oder an Institutskursen im Pfahlgebiet teilnehmen.

Richtlinien zu folgenden Themen sind unter „Das Institut im Pfahl“ zu finden:

  • Einrichtung und Durchführung von Institutskursen im Pfahlgebiet

  • Für Räumlichkeiten sorgen

  • Lehrkräfte berufen

  • Leistungen der Schüler anerkennen

15.2.1

Weitere Religionsklassen

Wenn die Pfahlpräsidentschaft den Wunsch hat, Religionsunterricht für Teilnehmer und Teilnehmerinnen ab 31 Jahren anzubieten, so finden diese Kurse nicht im Rahmen von S&I statt und werden auch nicht als Institutskurse bezeichnet. Das Unterrichtsmaterial für das Institut kann jedoch dafür verwendet werden.

Frauen machen sich im Unterricht Notizen

15.3

Symbol: Zusatzmaterial
Die Schulen und das Bildungswesen der Kirche

Näheres zu Grund- und weiterführenden Schulen der Kirche, BYU Pathway Worldwide sowie höheren Bildungseinrichtungen ist unter CES.ChurchofJesusChrist.org zu finden. Dort wird auch erklärt, wie man Schülern und Studenten eine Empfehlung der Kirche für den Besuch einer solchen Bildungseinrichtung ausstellt.

Näheres zur Befürwortung von Angestellten oder von Bewerbern für einen Arbeitsplatz, bei der das dafür zuständige Büro (CES Ecclesiastical Clearance Office) kirchliche Gesichtspunkte berücksichtigt, sind unter help.ChurchofJesusChrist.org zu finden.