Handbücher und Berufungen
3. Die Grundsätze des Priestertums


„3. Die Grundsätze des Priestertums“, Allgemeines Handbuch: Wie man in der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage dient, 2024

„3. Die Grundsätze des Priestertums“, Allgemeines Handbuch.

Eine Familie auf dem Weg zum Tempel

3.

Die Grundsätze des Priestertums

3.0

Einleitung

Das Priestertum ist die Vollmacht und Macht Gottes. Durch das Priestertum vollbringt der Vater im Himmel das Werk, „die Unsterblichkeit und das ewige Leben des Menschen zustande zu bringen“ (Mose 1:39). Gott gewährt seinen Söhnen und Töchtern auf Erden die Vollmacht und die Macht, bei der Ausführung dieses Werkes mitzuhelfen (siehe Kapitel 1).

3.1

Die Wiederherstellung des Priestertums

Die Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage ist die einzige Organisation auf Erden, die die Vollmacht des Priestertums besitzt. Der Prophet Joseph Smith empfing das Aaronische Priestertum mitsamt seinen Schlüsseln von Johannes dem Täufer (siehe Lehre und Bündnisse 13:1). Das Melchisedekische Priestertum mitsamt seinen Schlüsseln empfing er von den Aposteln Petrus, Jakobus und Johannes (siehe Lehre und Bündnisse 27:12,13).

Im Kirtland-Tempel erschienen Joseph Smith Mose, Elias und Elija und übertrugen ihm weitere Vollmachten, die erforderlich waren, um das Werk Gottes in den Letzten Tagen zu vollbringen (siehe Lehre und Bündnisse 110:10-16).

In der heutigen Zeit besitzt jedes Mitglied der Ersten Präsidentschaft und des Kollegiums der Zwölf Apostel all diese Priestertumsschlüssel. Diese Führer berufen und bevollmächtigen andere Mitglieder der Kirche, die Priestertumsvollmacht und -macht Gottes anzuwenden, um in seinem Werk der Errettung und Erhöhung mitzuhelfen.

3.2

Die Segnungen des Priestertums

Durch Bündnisse und heilige Handlungen des Priestertums eröffnet Gott all seinen Kindern den Zugang zu großartigen Segnungen. Dazu gehören:

  • die Taufe und die Mitgliedschaft in der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage

  • die Gabe des Heiligen Geistes

  • die Teilnahme am Abendmahl

  • die Vollmacht und die Macht, Berufungen und Aufträge in der Kirche zu erfüllen

  • der Empfang des Patriarchalischen Segens und weiterer Priestertumssegen, wenn man krank ist oder Trost oder Führung braucht

  • die Ausrüstung mit Gottes Macht im Tempel

  • die Siegelung an die Mitglieder der eigenen Familie für die Ewigkeit

  • die Verheißung ewigen Lebens

Die Kinder Gottes können diese Segnungen des Priestertums empfangen und große Freude erfahren, wenn sie das Evangelium Jesu Christi leben.

3.3

Das Melchisedekische und das Aaronische Priestertum

In der Kirche besteht das Priestertum aus zwei Teilen: dem Melchisedekischen Priestertum und dem Aaronischen Priestertum (siehe Lehre und Bündnisse 107:1).

3.3.1

Das Melchisedekische Priestertum (MP)

Das Melchisedekische Priestertum ist „das Heilige Priestertum nach der Ordnung des Sohnes Gottes“ (Lehre und Bündnisse 107:3). Es ist die Macht, durch die die Söhne und Töchter Gottes so wie er werden können (siehe Lehre und Bündnisse 84:19-21; 132:19,20).

„Das Melchisedekische Priestertum hat das Recht auf die Präsidentschaft inne.“ Es hat „Macht und Vollmacht über alle Ämter in der Kirche in allen Zeitaltern der Welt, um in geistigen Belangen zu amtieren“ (Lehre und Bündnisse 107:8). Mit dieser Vollmacht leiten und verwalten die Führer der Kirche das gesamte geistige Werk der Kirche (siehe Lehre und Bündnisse 107:18).

Der Präsident der Kirche ist der über das Melchisedekische Priestertum präsidierende Hohe Priester (siehe Lehre und Bündnisse 107:65-67). Der Pfahlpräsident ist der präsidierende Hohe Priester im Pfahl (siehe Lehre und Bündnisse 107:8,10; siehe auch Kapitel 6 in diesem Handbuch). Der Bischof ist der präsidierende Hohe Priester in der Gemeinde (siehe Lehre und Bündnisse 107:17; siehe auch Kapitel 7 in diesem Handbuch).

Näheres zu den Ämtern und Aufgaben des Melchisedekischen Priestertums ist in 8.1 zu finden.

3.3.2

Das Aaronische Priestertum (AP)

Das Aaronische Priestertum ist „eine Beigabe zum … Melchisedekischen Priestertum“ (Lehre und Bündnisse 107:14). Es enthält die Schlüssel zum:

  • Dienst von Engeln

  • Evangelium der Umkehr

  • Vollziehen äußerlicher Verordnungen wie etwa der Taufe zur Sündenvergebung

(Siehe Lehre und Bündnisse 13:1; 84:26,27; 107:20.)

Der Bischof ist der Präsident des Aaronischen Priestertums in der Gemeinde (siehe Lehre und Bündnisse 107:15).

Näheres zu den Ämtern und Aufgaben des Aaronischen Priestertums ist in 10.1.3 zu finden.

3.4

Die Vollmacht des Priestertums

Die Vollmacht des Priestertums ist die Befugnis, Gott zu vertreten und in seinem Namen zu handeln. In der Kirche wird alle Priestertumsvollmacht unter der Leitung derer ausgeübt, die Priestertumsschlüssel innehaben.

Würdige männliche Mitglieder der Kirche empfangen Priestertumsvollmacht, indem ihnen das Priestertum übertragen wird und indem sie zu einem Amt im Priestertum ordiniert werden. Alle Mitglieder der Kirche können delegierte Vollmacht ausüben, sobald sie eingesetzt oder beauftragt werden, mitzuhelfen, das Werk Gottes zu vollbringen. Die Mitglieder sind gegenüber Gott und gegenüber denjenigen, die er zu präsidieren bestimmt hat, dafür verantwortlich, wie sie seine Vollmacht ausüben (siehe 3.4.4).

3.4.1

Die Schlüssel des Priestertums

Die Schlüssel des Priestertums sind die Vollmacht, mit der die Anwendung des Priestertums zum Wohle der Kinder Gottes geleitet wird. Die Anwendung aller Priestertumsvollmacht in der Kirche untersteht der Leitung derer, die Priestertumsschlüssel innehaben (siehe Lehre und Bündnisse 65:2).

3.4.1.1

Die Inhaber von Priestertumsschlüsseln

Jesus Christus hat sämtliche Priestertumsschlüssel inne. Unter seiner Leitung werden – wie nachfolgend erläutert – Männern Priestertumsschlüssel übergeben, die sie in spezifischen Berufungen anwenden, um mitzuhelfen, Gottes Werk zu vollbringen.

Der Herr hat jedem einzelnen seiner Apostel sämtliche Schlüssel übertragen, die das Reich Gottes auf Erden betreffen. Der dienstälteste lebende Apostel, der Präsident der Kirche, ist der einzige Mensch auf der Erde, der bevollmächtigt ist, alle Schlüssel des Priestertums anzuwenden (siehe Lehre und Bündnisse 81:1,2; 107:64-67,91,92; 132:7).

Unter der Leitung des Präsidenten der Kirche werden an die folgenden Priestertumsführer Schlüssel übergeben, damit sie in ihrem Verantwortungsbereich präsidieren können:

  • die Pfahl- und Distriktspräsidenten

  • die Bischöfe und Zweigpräsidenten

  • die Präsidenten der Kollegien des Melchisedekischen und des Aaronischen Priestertums

  • die Tempelpräsidenten

  • die Missionspräsidenten und die Präsidenten der Missionarsschulen

  • die Präsidenten der historischen Stätten der Kirche

Diese Führer empfangen Priestertumsschlüssel, wenn sie in ihre Berufung eingesetzt werden.

Niemand sonst empfängt Priestertumsschlüssel, auch nicht die Ratgeber der örtlichen Priestertumsführer oder die Präsidenten und Präsidentinnen der Organisationen der Kirche. Diesen Führungsverantwortlichen wird delegierte Vollmacht übertragen, wenn sie eingesetzt werden oder wenn sie unter der Leitung derer, die Priestertumsschlüssel innehaben, Aufträge erhalten. Die Präsidenten und Präsidentinnen der Organisationen der Kirche präsidieren unter der Leitung derer, die Priestertumsschlüssel innehaben (siehe 4.2.4).

Eine Gemeinderatssitzung

3.4.1.2

Die Ordnung in Gottes Werk

Priestertumsschlüssel stellen sicher, dass Gottes Werk der Errettung und Erhöhung auf geordnete Weise vollbracht wird (siehe Lehre und Bündnisse 42:11; 132:8). Wer die Schlüssel des Priestertums innehat, leitet das Werk des Herrn in seinem Verantwortungsbereich. Die Leitungsvollmacht eines Führers erstreckt sich nur auf die spezifischen Aufgaben, zu denen er berufen wurde. Wenn ein Priestertumsführer aus seiner Berufung entlassen wird, besitzt er auch die dazugehörigen Schlüssel nicht mehr.

Jeder, der in der Kirche dient, wird unter der Leitung von jemandem, der Priestertumsschlüssel innehat, berufen oder mit Aufgaben betraut.

3.4.2

Die Übertragung des Priestertums und die Ordinierung im Priestertum

Unter der Leitung derer, die Priestertumsschlüssel innehaben, werden das Aaronische Priestertum und das Melchisedekische Priestertum würdigen männlichen Mitgliedern der Kirche übertragen (siehe Lehre und Bündnisse 84:14-17). Nachdem das jeweilige Priestertum übertragen wurde, wird der Betreffende zu einem Amt in diesem Priestertum ordiniert, wie etwa Diakon oder Ältester. Priestertumsträger üben das Priestertum im Rahmen der Rechte und Pflichten aus, die mit dem jeweiligen Amt verbunden sind (siehe Lehre und Bündnisse 107:99).

Jeder Mann in der Kirche Jesu Christi soll sich bemühen, würdig zu sein, das Melchisedekische Priestertum zu empfangen und es zum Wohle anderer zu gebrauchen. Wenn ein Mann dieses Priestertum empfängt, geht er den Bund ein, seine Priestertumspflichten treu zu erfüllen. Er empfängt von Gott auch einen Eid, nämlich die Verheißung ewiger Segnungen (siehe Lehre und Bündnisse 84:33-44; siehe auch Schriftenführer, Stichwort „Eid und Bund des Priestertums“).

Näheres über die Übertragung des Priestertums und die Ordinierung im Priestertum ist in 8.1.1, 10.6, 18.10 und 38.2.5 zu finden.

3.4.3

Das Delegieren von Priestertumsvollmacht für den Dienst in der Kirche

Die Priestertumsvollmacht für den Dienst in der Kirche wird an Mitglieder wie folgt delegiert:

  • durch Einsetzung in eine Berufung in der Kirche

  • durch Aufträge von einem präsidierenden Führer der Kirche

3.4.3.1

Einsetzungen

Wenn Mitglieder der Kirche unter der Leitung derer, die Priestertumsschlüssel innehaben, eingesetzt werden, erhalten sie von Gott die Vollmacht, kraft ihrer Berufung zu handeln. Zum Beispiel:

  • Wird eine Frau vom Bischof als FHV-Präsidentin der Gemeinde berufen und eingesetzt, so erhält sie die Vollmacht, die Arbeit der FHV in der Gemeinde zu leiten.

  • Werden ein Mann oder eine Frau von einem Mitglied der Bischofschaft als PV-Lehrkraft eingesetzt, so erhalten sie die Vollmacht, die PV-Kinder in der Gemeinde zu unterrichten.

Jeder, der berufen und eingesetzt wird, untersteht denen, die über ihn präsidieren (siehe 3.4.1.2).

Wenn Mitglieder der Kirche aus ihrer Berufung entlassen werden, verlieren sie die damit verbundene Vollmacht.

Näheres über die Einsetzung von Mitgliedern in eine Berufung in der Kirche ist in 18.11 zu finden.

3.4.3.2

Aufträge

Die präsidierenden Führer der Kirche können Vollmacht delegieren, indem sie Aufträge erteilen. Wenn jemand so einen Auftrag erhält, überträgt Gott ihm die Vollmacht zu handeln. Zum Beispiel:

  • Die Erste Präsidentschaft und das Kollegium der Zwölf Apostel delegieren Vollmacht an einen Siebziger, wenn sie ihm den Auftrag erteilen, ein Gebiet zu verwalten oder bei einer Pfahlkonferenz den Vorsitz zu führen.

  • Ein Missionspräsident delegiert Vollmacht an Missionare und Missionarinnen, wenn er ihnen den Auftrag erteilt, andere Missionare zu führen und zu schulen.

  • Vollmacht wird an Mitglieder der Kirche delegiert, wenn sie als betreuende Brüder oder Schwestern eingeteilt werden. Dies geschieht, wenn sie unter der Leitung des Bischofs vom Ältestenkollegiumspräsidenten bzw. von der FHV-Präsidentin einen entsprechenden Auftrag erhalten.

Eine im Rahmen eines Auftrags delegierte Vollmacht erstreckt sich nur auf die konkret damit verbundenen Aufgaben und die Dauer des Auftrags.

Näheres über das Erteilen von Aufträgen durch Delegieren ist in 4.2.5 zu finden.

3.4.4

Die Ausübung der Priestertumsvollmacht in Rechtschaffenheit

Die Führer und Mitglieder der Kirche setzen die ihnen übertragene oder an sie delegierte Priestertumsvollmacht zum Segen anderer ein.

Diese Vollmacht kann nur in Rechtschaffenheit ausgeübt werden (siehe Lehre und Bündnisse 121:36), und zwar mit überzeugender Rede, Langmut, Milde, Sanftmut, Liebe und Wohlwollen (siehe Lehre und Bündnisse 121:41,42). Die Führungsverantwortlichen beraten sich mit anderen im Geiste der Einigkeit und suchen den Willen des Herrn durch Offenbarung zu erfahren (siehe Lehre und Bündnisse 41:2). Näheres zur Beratung mit anderen ist in 4.4.3 zu finden.

Wer die Vollmacht des Priestertums ausübt, zwingt anderen nicht seinen Willen auf. Er nutzt sie nicht zum eigenen Vorteil. Wird diese Vollmacht ungerecht gebraucht, „ziehen sich die Himmel zurück [und] der Geist des Herrn ist betrübt“ (Lehre und Bündnisse 121:37).

Mit manchen Berufungen in der Kirche ist die Pflicht zu präsidieren verbunden. Näheres über das Präsidieren in der Kirche ist in 4.2.4 zu finden.

Zwei Männer und eine Frau im Gespräch

3.5

Die Priestertumsmacht

Die Priestertumsmacht ist die Macht Gottes, mit der er seine Kinder segnet. Die Priestertumsmacht Gottes fließt allen Mitgliedern der Kirche zu – ob männlich oder weiblich –, die die mit ihm eingegangenen Bündnisse halten. Die Mitglieder schließen diese Bündnisse, wenn sie heilige Handlungen des Priestertums empfangen (siehe Lehre und Bündnisse 84:19,20).

Zu den Segnungen, die Mitglieder durch die Priestertumsmacht empfangen können, zählen:

  • Anleitung für ihr Leben

  • Offenbarung, wie das Werk zu bewältigen ist, zu dem sie ordiniert, für das sie eingesetzt oder mit dem sie beauftragt wurden

  • Hilfe und die Kraft, mehr wie Jesus Christus und der Vater im Himmel zu werden

3.5.1

Bündnisse

Ein Bund ist ein heiliges Versprechen zwischen Gott und seinen Kindern. Gott legt die Bedingungen des Bundes fest, und seine Kinder stimmen zu, diesen Bedingungen gemäß zu leben. Gott verheißt seinen Kindern Segnungen, wenn sie den Bund einhalten.

Die Mitglieder schließen Bündnisse mit Gott, wenn sie die heiligen Handlungen zur Errettung und Erhöhung empfangen (siehe 18.1). Jeder, der im Halten seiner Bündnisse bis ans Ende ausharrt, wird das ewige Leben empfangen (siehe 2 Nephi 31:17-20; Lehre und Bündnisse 14:7).

Eltern, Führungsverantwortliche der Kirche und andere helfen jedem Einzelnen, sich auf die Bündnisse einzustellen, die er eingeht, wenn er die heiligen Handlungen des Evangeliums empfängt. Sie sorgen dafür, dass er diese Bündnisse versteht. Nachdem jemand einen Bund eingegangen ist, helfen sie ihm, ihn einzuhalten (siehe Mosia 18:8-11,23-26).

3.5.2

Verordnungen und heilige Handlungen

Eine Verordnung ist eine mit der Vollmacht des Priestertums vorgenommene heilige Handlung. Heilige Handlungen sind seit eh und je ein Bestandteil des Evangeliums Jesu Christi (siehe Genesis 1:28; Mose 6:64,65).

Bei vielen heiligen Handlungen schließt man Bündnisse mit Gott. Dazu gehören beispielsweise die Taufe, das Abendmahl, das Endowment und die Siegelung einer Ehe. Bei anderen heiligen Handlungen – wie etwa dem Patriarchalischen Segen oder einem Krankensegen – schließt man keine Bündnisse, sondern man erhält Anleitung und Kraft, um Bündnisse zu halten.

Heilige Handlungen haben eine symbolische Bedeutung, die auf den Vater im Himmel und Jesus Christus hinweist. Bei denjenigen heiligen Handlungen, die Bündnisse umfassen, versteht man dank der Symbolik besser, welche Versprechen man eingeht und welche Segnungen man durch seine Glaubenstreue empfängt.

Jede heilige Handlung eröffnet ihrem Empfänger vielfältige geistige Segnungen. Der Herr hat offenbart: „In [den] Verordnungen [des Priestertums wird] die Macht des Göttlichen kundgetan.“ (Lehre und Bündnisse 84:20.) Die heiligen Handlungen zur Errettung und Erhöhung sind für das ewige Leben unerlässlich. Näheres dazu ist in 18.1 zu finden.

Jeder Einzelne empfängt die heiligen Handlungen zur Errettung und Erhöhung zunächst für sich selbst. Später kehrt er, wo es möglich ist, zum Tempel zurück, um diese heiligen Handlungen stellvertretend für Verstorbene durchzuführen. Näheres zur Durchführung heiliger Handlungen für Verstorbene ist in Kapitel 28 zu finden.

Eine Frau empfängt einen Priestertumssegen

3.6

Das Priestertum und der häusliche Bereich

Alle Mitglieder der Kirche, die ihre Bündnisse halten – ob Mann, Frau oder Kind –, werden im eigenen Zuhause mit der Priestertumsmacht Gottes gesegnet, die sie und ihre Familie stärkt (siehe 3.5). Diese Macht hilft den Mitgliedern, Gottes Werk der Errettung und Erhöhung für sich persönlich sowie als Familie zu vollbringen (siehe 2.2).

Ein Mann, der das Melchisedekische Priestertum trägt, kann den Mitgliedern seiner Familie Priestertumssegen geben, wenn sie Führung oder Trost brauchen oder krank sind. Bei Bedarf kann ein Mitglied einen solchen Segen auch von einem Verwandten, einem betreuenden Bruder oder einem der zuständigen Führungsverantwortlichen erhalten. Näheres über Priestertumssegen ist in 18.13 und 18.14 zu finden.