Handbücher und Berufungen
36. Die Gründung, Umstrukturierung und Benennung einer Einheit der Kirche


„36. Die Gründung, Umstrukturierung und Benennung einer Einheit der Kirche“, Allgemeines Handbuch: Wie man in der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage dient, 2024

„36. Die Gründung, Umstrukturierung und Benennung einer Einheit der Kirche“, Allgemeines Handbuch.

Ein Mann hält eine Ansprache in der Abendmahlsversammlung

36.

Die Gründung, Umstrukturierung und Benennung einer Einheit der Kirche

36.0

Einleitung

Alle Mitglieder der Kirche gehören einer Einheit an, wobei der Wohnort maßgeblich ist (siehe Mosia 25:17-24). Diese Einheiten muss es geben, damit das Werk der Kirche mit der richtigen Priestertumsvollmacht organisiert und ausgeführt werden kann. Den Führern der Einheiten werden Priestertumsschlüssel übertragen, damit sie die Durchführung heiliger Handlungen des Priestertums genehmigen können. Die Einheiten helfen den Mitgliedern auch, untereinander den Glauben zu stärken – sie beten Gott an, lernen die Lehren Jesu Christi und dienen ihren Mitmenschen.

Zu den Einheiten der Kirche zählen unter anderem Pfähle, Distrikte, Gemeinden und Zweige. Sie werden nur gegründet, umstrukturiert oder aufgelöst, wenn es nötig ist.

Die Führungsverantwortlichen bemühen sich, die geistige Kraft der Mitglieder zu stärken, ehe sie die Gründung einer neuen Einheit oder die Änderung der Grenzen einer Einheit vorschlagen. Eine neue Einheit darf nur dann gegründet werden, wenn die vorhandenen Einheiten stark genug sind.

Innerhalb der Vereinigten Staaten oder Kanadas ist Hilfe unter +1 801 240 1007 zu erreichen. Außerhalb der Vereinigten Staaten oder Kanadas rufen Sie bitte beim Gebietsbüro an.

36.1

Die Gründung oder Umstrukturierung eines Pfahles oder Distrikts

Die Gründung eines Pfahles erfolgt aus einem Distrikt heraus oder durch Teilung eines bestehenden Pfahles. Sie kann von einem Pfahlpräsidenten oder einem Missionspräsidenten vorgeschlagen werden. Dieser vergewissert sich zuerst, dass die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Mindestvoraussetzungen gegeben sind.

Mindestvoraussetzungen für die Gründung eines Pfahles

Anzahl der Mitglieder (aktive und weniger aktive)

2000

Anzahl der aktiven Träger des Melchisedekischen Priestertums, die den vollen Zehnten zahlen und in der Lage sind, eine Führungsposition zu übernehmen

150

Anzahl der teilnehmenden Erwachsenen

500

Anzahl der teilnehmenden Jugendlichen (empfohlen, nicht erforderlich)

100

Anzahl der Gemeinden

5

Ein Distrikt wird aus den Zweigen einer Mission zusammengestellt oder aus einem bestehenden Pfahl heraus gegründet. Für die Gründung eines Distrikts gibt es weder eine Mindestzahl an Mitgliedern noch eine Mindestzahl an Zweigen.

Ein Distrikt muss mindestens sechs Monate lang die Voraussetzungen erfüllen, die für einen Pfahl gelten, ehe ein Missionspräsident den Vorschlag machen kann, daraus einen Pfahl zu machen.

Die Grenzen eines Pfahles oder Distrikts entsprechen den Grenzen der darin zusammengefassten Einheiten. Um die Änderung der Grenzen eines Pfahles oder Distrikts vorzuschlagen oder eine Einheit in einen benachbarten Pfahl oder Distrikt zu verschieben, arbeiten die beteiligten Pfahl- und Missionspräsidenten einen abgestimmten Vorschlag aus.

Der Pfahl- oder Missionspräsident reicht seinen Vorschlag über die „Vorschläge für Änderungen bei Grenzen und Führungsverantwortlichen“ ein. Ist der Zugriff auf das Onlinesystem nicht möglich, können durch Anklicken des Links Formulare heruntergeladen werden.

Bei einem Pfahl werden vorgeschlagene Umstrukturierungen von der Ersten Präsidentschaft und vom Kollegium der Zwölf Apostel genehmigt. Bis zu einer Entscheidung kann es nach Eingang des vollständig ausgefüllten Vorschlags grundsätzlich bis zu acht Wochen dauern.

36.2

Die Gründung oder Umstrukturierung einer Gemeinde oder eines Zweiges in einem Pfahl

Die Gründung einer Gemeinde oder eines Zweiges in einem Pfahl erfolgt aus einer bestehenden Einheit heraus. Sie kann von einem Pfahlpräsidenten vorgeschlagen werden. Dieser vergewissert sich zuerst, dass die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Mindestvoraussetzungen gegeben sind.

Mindestvoraussetzungen für die Gründung einer Gemeinde oder eines Zweiges in einem Pfahl

Gemeinde

Zweig

Anzahl der Mitglieder (aktive und weniger aktive)

Gemeinde

250

Zweig

20

Anzahl der aktiven Träger des Melchisedekischen Priestertums, die den vollen Zehnten zahlen und in der Lage sind, eine Führungsposition zu übernehmen

Gemeinde

20

Zweig

4

Anzahl der teilnehmenden Erwachsenen

Gemeinde

100

Zweig

kein Minimum

Anzahl der teilnehmenden Jugendlichen (empfohlen, nicht erforderlich)

Gemeinde

20

Zweig

kein Minimum

Ein Pfahlpräsident kann vorschlagen, einen Zweig in eine Gemeinde umzuwandeln, wenn dieser die Mindestvoraussetzungen erfüllt und er jemanden ausfindig gemacht hat, der als Bischof in Frage käme.

Die Neuordnung oder Auflösung von Gemeinden und Zweigen kann er vorschlagen, wenn es eindeutig notwendig ist.

Der Pfahlpräsident reicht seinen Vorschlag über die „Vorschläge für Änderungen bei Grenzen und Führungsverantwortlichen“ ein. Ist der Zugriff auf das Onlinesystem nicht möglich, können durch Anklicken des Links Formulare heruntergeladen werden.

Vorgeschlagene Änderungen bei einer Gemeinde oder einem Zweig werden von der Ersten Präsidentschaft genehmigt. Bis zu einer Entscheidung kann es nach Eingang des vollständig ausgefüllten Vorschlags grundsätzlich bis zu sechs Wochen dauern.

36.3

Die Gründung oder Umstrukturierung eines Zweiges in einer Mission

Die Gründung eines Zweiges in einer Mission kann von einem Missionspräsidenten vorgeschlagen werden. Für die Gründung eines Zweiges in einer Mission gibt es keine Mindestzahl an Mitgliedern. In einem neuen Zweig soll es jedoch grundsätzlich mindestens vier Priestertumsträger geben. Mindestens einer von ihnen soll ein aktiver Träger des Melchisedekischen Priestertums sein, der den vollen Zehnten zahlt.

Der Missionspräsident reicht seinen Vorschlag über die „Vorschläge für Änderungen bei Grenzen und Führungsverantwortlichen“ ein. Ist der Zugriff auf das Onlinesystem nicht möglich, können durch Anklicken des Links Formulare heruntergeladen werden.

In den folgenden Fällen kann die Gebietspräsidentschaft abschließend entscheiden, ob sie dem Vorschlag eines Missionspräsidenten zustimmt oder ihn ablehnt:

  • Gründung und Benennung eines Zweiges in einer Mission

  • Auflösung eines Zweiges in einer Mission

  • Änderung der Grenzen eines Zweiges in einer Mission, wenn dies keine Auswirkungen auf die Grenzen eines Pfahles, Distrikts oder einer anderen Mission hat

Die Gebietspräsidentschaft muss genehmigte Vorschläge zur Bearbeitung beim Hauptsitz der Kirche einreichen, ehe ein Zweig gegründet oder in den Systemen der Kirche eine Änderung vorgenommen werden kann.

In den folgenden Fällen kann die Gebietspräsidentschaft den Vorschlag eines Missionspräsidenten unterstützen, aber nicht abschließend darüber entscheiden:

  • Verschiebung eines Zweiges in einen anderen Pfahl oder Distrikt oder eine andere Mission

  • Änderung des Namens eines vorhandenen Zweiges in einer Mission

  • Änderung der Grenzen eines Zweiges in einer Mission, wenn dies Auswirkungen auf die Grenzen eines Pfahles, Distrikts oder einer anderen Mission hat

  • Gründung eines der folgenden Zweige in der Mission oder Änderung bei einem solchen Zweig: Zweig für junge Alleinstehende oder Alleinstehende, für Mitglieder, die eine andere Sprache sprechen als die, die in ihrer Einheit üblich ist, Mitglieder, die sich der Gebärdensprache bedienen, Mitglieder, die an einem Entzugsprogramm teilnehmen, die in einer Pflegeeinrichtung oder im Gefängnis sind, oder Mitglieder, die beim Militär sind

In diesen Fällen prüft die Gebietspräsidentschaft den Vorschlag und reicht ihn, wenn sie ihm zustimmt, zur Genehmigung ein. Bei einem Zweig werden vorgeschlagene Umstrukturierungen von der Ersten Präsidentschaft genehmigt. Bis zu einer Entscheidung kann es nach Eingang des vollständig ausgefüllten Vorschlags grundsätzlich bis zu sechs Wochen dauern.

Eine Familie in der Kirche

36.4

Die Benennung einer Einheit der Kirche

Der Name einer Einheit soll einen Bezug zu den Menschen herstellen, die in dem jeweiligen Gebiet leben. Üblicherweise werden die Namen bestehender Einheiten nicht geändert.

Muss der Name einer Einheit wegen einer Neuordnung der Grenzen geändert werden, reicht der Pfahl- oder Missionspräsident seinen Vorschlag online über die „Vorschläge für Änderungen bei Grenzen und Führungsverantwortlichen“ ein. Ist der Zugriff auf das Onlinesystem nicht möglich, können durch Anklicken des Links Formulare heruntergeladen werden.

Nur die Erste Präsidentschaft kann diese Vorschläge genehmigen.

Die Gebietspräsidentschaft kann Vorschläge für die Gründung und Benennung eines Zweiges in einer Mission genehmigen (siehe 36.3).

36.4.1

Die Benennung eines Pfahles oder Distrikts

Für das erste Wort im Namen eines Pfahles oder Distrikts bestehen folgende Möglichkeiten:

  • die Stadt oder politische Gemeinde, in der der Pfahl oder Distrikt seinen Sitz hat

  • eine andere, den Mitgliedern gut bekannte Stadt oder politische Gemeinde im Pfahl- oder Distriktsgebiet

  • eine geografische Besonderheit innerhalb der Pfahl- oder Distriktsgrenzen

In den Vereinigten Staaten und in Kanada steht an zweiter Stelle der Bundesstaat oder die Provinz, wo der Pfahl oder Distrikt gelegen ist. In anderen Ländern folgt an zweiter Stelle der Name des Landes.

Befindet sich mehr als ein Pfahl oder Distrikt in derselben Stadt, folgt als Nächstes ein Unterscheidungsmerkmal innerhalb der Grenzen der Einheit. Zu den zulässigen Unterscheidungsmerkmalen bei Pfahl- oder Distriktsnamen gehören:

  • die Haupthimmelsrichtungen (Nord, Süd, Ost oder West)

  • die Namen von Stadtvierteln

  • geografische Besonderheiten

Zu den nicht zulässigen Unterscheidungsmerkmalen bei Pfahl- oder Distriktsnamen gehören:

  • andere Himmelsrichtungen (zum Beispiel Südwest)

  • die Namen von Personen

Wiederholt sich der Name der Stadt im Namen des Landes oder Landesteiles, so wird dieser nicht wiederholt. Zum Beispiel:

  • Pfahl Taylor Mountain in Idaho Falls, nicht Pfahl Taylor Mountain in Idaho Falls in Idaho

  • Pfahl Azteca in Mexiko-Stadt, nicht Pfahl Azteca in Mexiko-Stadt in Mexiko

36.4.2

Die Benennung einer Gemeinde oder eines Zweiges

Eine Gemeinde oder ein Zweig wird nach einem Unterscheidungsmerkmal innerhalb der Grenzen der Einheit benannt. Zu den zulässigen Unterscheidungsmerkmalen bei Gemeinde- oder Zweignamen gehören:

  • die Stadt oder die politische Gemeinde

  • das Stadtviertel

  • die Straße

  • ein Park

  • eine Schule

  • eine geografische Besonderheit

Zu den nicht zulässigen Unterscheidungsmerkmalen bei Gemeinde- oder Zweignamen gehören:

  • die Himmelsrichtungen (zum Beispiel Ost oder Nordwest)

  • die Namen von Personen

  • Namen, die eine Aussicht bezeichnen (zum Beispiel Tempelblick, Bergblick oder Flussblick)

  • die Zusammenfügung zweier Namen zu einem neuen

Im Namen einer Gemeinde oder eines Zweiges wird nur ein Unterscheidungsmerkmal verwendet. Wenn es mehr als eine Gemeinde oder einen Zweig mit demselben Namen gibt, kann eine Zahl als Teil des Namens angehängt werden, beispielsweise Gemeinde Preston 1 und Gemeinde Preston 2.

Gemeinden und Zweige erhalten ihren Namen in der jeweiligen Landessprache. Wird in dieser Sprache nicht das lateinische Alphabet verwendet, ist dem Antrag eine Übertragung in lateinische Schriftzeichen beizulegen.

36.5

Die Umsetzung vorgeschlagener Änderungen

36.5.1

Änderungen bei einem Pfahl oder Distrikt

Das Genehmigungsschreiben für die Gründung oder Auflösung eines Pfahles oder Distrikts enthält üblicherweise das Datum, an dem die Änderung in Kraft tritt. Dieses Datum darf nicht bekanntgegeben werden, bevor die zuständige Generalautorität die Einzelheiten mit dem Pfahl- oder Missionspräsidenten besprochen hat. Die tatsächliche Änderung wird erst bei der Pfahl- oder Distriktskonferenz bekanntgegeben.

Der Pfahl- oder Missionspräsident verständigt den Hauptsitz der Kirche oder das Gebietsbüro, nachdem die Änderungen vorgenommen wurden.

36.5.2

Änderungen bei einer Gemeinde oder einem Zweig

Hat ein Pfahl- oder Missionspräsident die Genehmigung für eine Änderung bei einer Gemeinde oder einem Zweig erhalten, bleiben ihm üblicherweise 90 Tage, diese Änderung den Mitgliedern zur Bestätigung vorzulegen. Braucht er mehr als 90 Tage, muss er beim Büro der Ersten Präsidentschaft eine Erlaubnis einholen.

Sobald die Änderungen vorgenommen wurden, setzt der Pfahl- bzw. Missionspräsident den Vorschlag in LCR um. Benötigt man innerhalb der Vereinigten Staaten oder Kanadas Hilfe, ruft man die Nummer 801 240 6243 an oder schickt eine E-Mail an oiservices@ChurchofJesusChrist.org. Benötigt man außerhalb der Vereinigten Staaten und Kanadas Hilfe, wendet man sich ans Gebietsbüro. Eine Aktualisierung der Karten und der Einheiten findet erst statt, wenn die Änderungen am Hauptsitz der Kirche erfasst wurden.

Gesang in der Kirche

36.6

Das Programm für kleine Einheiten

Die Kirche hat das Programm für kleine Einheiten zur Anwendung in bestimmten kleinen Zweigen oder kleinen genehmigten Versammlungen von Mitgliedern ausgearbeitet, die man als Gruppe bezeichnet (in 37.7 ist Näheres zu Gruppen zu finden). Mit Genehmigung der Gebietspräsidentschaft kann das Programm für Gruppen oder Zweige zur Anwendung kommen, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

  • die Kirche steht noch am Anfang ihrer Entwicklung

  • die Mitglieder leben geografisch weit verstreut

  • es gibt nicht viele Mitglieder und die Führerschaft befindet sich noch im Aufbau

  • die Mitglieder haben in sprachlicher Hinsicht besondere Bedürfnisse

  • die Mitglieder sind beim Militär (Gründe für die Einrichtung einer Gruppe von Mitgliedern, die beim Militär sind, stehen in 38.9.4)

  • die Mitglieder nehmen an einem Entzugsprogramm teil oder befinden sich in einer Pflegeeinrichtung oder im Gefängnis

Die Gebietspräsidentschaft und andere Führungsverantwortliche weisen darauf hin, dass Einheiten, die das Programm für kleine Einheiten nutzen, die Anzahl der Organisationen, Versammlungen und Programme nicht zu rasch ausweiten sollen. Führungseigenschaften lassen sich am besten entwickeln, wenn die Angebote und Hilfen der Kirche in einem angemessenen Verhältnis zu den Umständen und Bedürfnissen der Mitglieder stehen.

Zudem weisen die Führungsverantwortlichen Gruppen und Zweigen, die das Programm für kleine Einheiten nutzen, auf folgende Grundsätze hin:

  • Bemühen Sie sich um Inspiration durch den Geist, damit Sie wissen, was zu tun ist und wie sie es tun sollen.

  • Vermitteln Sie die grundlegenden Lehren und Grundsätze des Evangeliums.

  • Helfen Sie den Mitgliedern, 1.) die erforderlichen heiligen Handlungen des Priestertums zu verstehen und zu empfangen und 2.) die mit ihnen verbundenen Bündnisse einzugehen und zu halten.

Diese Einheiten können ihre Versammlungen bei jemandem zuhause oder in gemieteten oder kircheneigenen Räumlichkeiten abhalten (siehe 35.3). Die Missions-, Pfahl- oder Distriktspräsidentschaft kann Informationen dazu zur Verfügung stellen, wie man einen Versammlungsort für die Gruppe oder den Zweig findet und instand hält.

Hat die Gruppe oder der Zweig nur sehr wenige Mitglieder, wird nur die Abendmahlsversammlung und ein Evangeliumsunterricht für alle Mitglieder abgehalten. Für den Evangeliumsunterricht verwenden die Mitglieder die heiligen Schriften und den Leitfaden Komm und folge mir nach! – Für zuhause und für die Kirche. Wurden die heiligen Schriften noch nicht in die Sprache übersetzt, die die Mitglieder sprechen, verwenden die Mitglieder für den Evangeliumsunterricht den Leitfaden Grundbegriffe des Evangeliums. Im Zuge des Wachstums der Kirche werden immer mehr Übersetzungen der heiligen Schriften, von Kirchenliedern und anderen Liedern sowie der Zeitschriften der Kirche verfügbar sein.

Wenn eine Einheit wächst, richten die Führungsverantwortlichen ein Ältestenkollegium und eine Frauenhilfsvereinigung ein (siehe 8.3.3 und 9.3.2). Nimmt die Anzahl der Mitglieder und der potenziellen Führungsverantwortlichen zu, kann der Zweigpräsident die Kollegien des Aaronischen Priestertums und die Organisationen der Jungen Damen, der Primarvereinigung und der Sonntagsschule einrichten (siehe 10.3, 11.3.2, 12.3.2 und 13.2.2).