Handbücher und Berufungen
5. Die Führung auf oberster Ebene und im Gebiet


„5. Die Führung auf oberster Ebene und im Gebiet“, Allgemeines Handbuch: Wie man in der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage dient, 2024

„5. Die Führung auf oberster Ebene und im Gebiet“, Allgemeines Handbuch: Wie man in der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage dient.

Erste Präsidentschaft

5.

Die Führung auf oberster Ebene und im Gebiet

5.0

Einleitung

Jesus Christus ist der „Eckstein“ seiner Kirche (Epheser 2:20). Er hat sämtliche Priestertumsschlüssel inne. Er beruft Apostel und Propheten dazu, in Gottes Werk der Errettung und Erhöhung mitzuhelfen. Er überträgt diesen erwählten Dienern alle Schlüssel, die gegenwärtig das Reich Gottes auf der Erde betreffen (siehe Lehre und Bündnisse 27:12; siehe auch 3.4.1 in diesem Handbuch).

Durch Propheten und Apostel beruft der Herr Männer zum Amt eines Siebzigers, damit diese in seinem Werk in aller Welt mithelfen (siehe Lehre und Bündnisse 107:38). Außerdem erhalten die Präsidierende Bischofschaft, sonstige oberste Beamte der Kirche und weitere Brüder und Schwestern mit Führungsverantwortung wichtige Aufgaben zur Unterstützung dieses Werks.

In diesem Kapitel werden die Aufgaben der Führungsverantwortlichen auf der obersten Ebene der Kirche und derjenigen für die Gebiete dargelegt.

5.1

Die Führungsverantwortlichen der Kirche auf oberster Ebene

Zu den Führungsverantwortlichen der Kirche auf oberster Ebene zählen alle Generalautoritäten und sonstigen obersten Beamten. Die Vollmacht und die Aufgaben, die mit diesen Berufungen einhergehen, sind nicht durch geografische Grenzen beschränkt. Diejenigen, die diese Berufungen innehaben, führen und unterweisen die Mitglieder der Kirche in aller Welt und dienen ihnen geistlich.

In diesem Abschnitt werden die Aufgaben der Generalautoritäten, der obersten Beamten und der Ratsgremien und Komitees, in denen sie tätig sind, zusammengefasst.

5.1.1

Die Generalautoritäten

5.1.1.1

Die Erste Präsidentschaft und das Kollegium der Zwölf Apostel

Der Präsident der Kirche. Schon seit Urzeiten führt der Herr sein Volk durch Propheten (siehe Amos 3:7; Epheser 4:11-13). Der Präsident der Kirche ist ein Prophet, Seher und Offenbarer. Er ist auch der dienstälteste Apostel. Angeleitet vom Herrn präsidiert er über die Kirche und ist der einzige Mensch auf der Erde, der bevollmächtigt ist, alle Priestertumsschlüssel anzuwenden (siehe Matthäus 16:16-19; siehe auch 3.4.1.1 in diesem Handbuch). Er hat die Vollmacht, Offenbarung zu empfangen und den Willen Gottes für die gesamte Kirche zu verkünden (siehe Lehre und Bündnisse 43:2,3; 107:91,92; 128:11).

Die Erste Präsidentschaft. Durch den Präsidenten der Kirche beruft der Herr Ratgeber, die bei der Arbeit mithelfen. Der Präsident und seine Ratgeber sind „drei präsidierende Hohe Priester [und bilden] das Kollegium der Präsidentschaft der Kirche“ (Lehre und Bündnisse 107:22). Dieses Kollegium wird Erste Präsidentschaft genannt. Die Mitglieder der Ersten Präsidentschaft sind Apostel und somit „besondere Zeugen“ des Namens Jesu Christi (Lehre und Bündnisse 107:23). Die Erste Präsidentschaft präsidiert über alle Angelegenheiten der Kirche und leitet sie.

Petrus, Jakobus und Johannes haben diese Rolle in der Urkirche ausgefüllt. Sie waren bei mehreren heiligen Anlässen an der Seite des Erretters und empfingen die Schlüssel des Reiches (siehe Matthäus 16:18,19; 17:1-5; Markus 14:32-42; Lehre und Bündnisse 27:12,13; 81:1,2).

Wenn der Präsident der Kirche stirbt, wird die Erste Präsidentschaft aufgelöst. Die Ratgeber nehmen wieder den Platz im Kollegium der Zwölf Apostel ein, der sich aus ihrem Dienstalter ergibt. Unter der Leitung des dienstältesten Apostels führt das Kollegium der Zwölf Apostel die Kirche. Das Kollegium überlegt dann, wann die Erste Präsidentschaft neu gebildet werden soll. Nach einstimmigem Beschluss wird der dienstälteste Apostel zum neuen Präsidenten der Kirche ordiniert und beruft seine Ratgeber.

Das Kollegium der Zwölf Apostel. In alter Zeit berief Jesus Christus zwölf Apostel, die mithelfen sollten, seine Kirche zu führen (siehe Lukas 6:12,13; Epheser 4:11-13; 1 Nephi 13:40). In unserer Zeit beruft der Herr durch den Präsidenten der Kirche Männer, zu Aposteln ordiniert zu werden und im Kollegium der Zwölf Apostel zu dienen (siehe Lehre und Bündnisse 18:26-28). Dieses Kollegium ist auf Weisung der Ersten Präsidentschaft tätig, um die Kirche in allen Nationen aufzubauen und zu organisieren (siehe Lehre und Bündnisse 107:33). Die zu den Zwölf Aposteln gehörenden Mitglieder verkünden das Evangelium in aller Welt (siehe Matthäus 28:19,20; Lehre und Bündnisse 107:35).

Jeder Apostel hat alle Schlüssel des Reiches inne und wendet diese auf Weisung des Präsidenten der Kirche an (siehe Lehre und Bündnisse 112:30-32). Die Zwölf Apostel sind „besondere Zeugen“ des Namens Jesu Christi (Lehre und Bündnisse 107:23; siehe auch 27:12). Sie bezeugen der ganzen Welt, dass er ein Gott ist und dass er tatsächlich auferstanden ist (siehe Apostelgeschichte 1:8,22; 4:33; Lehre und Bündnisse 76:22-24).

Die Apostel üben ihren Dienst in der Kirche bis an ihr Lebensende in Vollzeit aus (siehe Matthäus 4:18-22).

Der Rat der Ersten Präsidentschaft und des Kollegiums der Zwölf Apostel. Alle Mitglieder der Ersten Präsidentschaft und des Kollegiums der Zwölf Apostel sind Propheten, Seher und Offenbarer. Gemeinsam bilden sie den Rat der Ersten Präsidentschaft und des Kollegiums der Zwölf Apostel. Auf Weisung des Herrn und mit Einstimmigkeit hat dieser Rat die Vollmacht, die Lehre zu verkünden und auszulegen und Richtlinien für die Kirche festzulegen (siehe Lehre und Bündnisse 1:38; 107:27-31).

5.1.1.2

Die Siebziger

Das Amt des Siebzigers im Melchisedekischen Priestertum wird sowohl im Alten als auch im Neuen Testament erwähnt (siehe Exodus 24:1,9,10; Numeri 11:16,17,24,25; Lukas 10:1,17). Heute gibt es Generalautorität-Siebziger und Gebietssiebziger (siehe 5.2.2). Sie handeln unter der Schlüsselvollmacht und auf Weisung des Kollegiums der Zwölf Apostel. Sie helfen den Zwölf Aposteln, die Kirche in allen Nationen aufzubauen und zu organisieren (siehe Lehre und Bündnisse 107:34,35,38).

Die Präsidentschaft der Siebziger. Sieben Mitglieder der Siebziger werden als Präsidenten berufen, über alle Siebziger zu präsidieren. Einer der sieben Präsidenten wird erwählt, über die anderen sechs zu präsidieren. Gemeinsam bilden sie die Präsidentschaft der Siebziger (siehe Apostelgeschichte 6:2-6; Lehre und Bündnisse 107:93-94; 124:138).

Die Generalautorität-Siebziger. Generalautorität-Siebziger werden von der Ersten Präsidentschaft berufen, besondere Zeugen zu sein, die für den Namen Jesu Christi Zeugnis ablegen und das Evangelium in aller Welt lehren (siehe Lehre und Bündnisse 107:25; 124:139).

Die Generalautorität-Siebziger üben ihren Dienst in der Kirche in Vollzeit aus. Sie werden im Allgemeinen in dem Jahr entlassen, in dem sie 70 Jahre alt werden, und werden emeritiert. Sie behalten zwar das Amt eines Siebzigers, führen aber in Versammlungen und Sitzungen nicht mehr den Vorsitz.

Die Siebzigerkollegien. Die Mitglieder der Siebziger, darunter auch die Gebietssiebziger, sind in Kollegien eingeteilt. Die Präsidentschaft der Siebziger präsidiert über diese Kollegien. Die Anzahl der Mitglieder der Siebziger und der Siebzigerkollegien kann sich erhöhen, wenn die Kirche wächst (siehe Lehre und Bündnisse 107:95,96; 124:138,139).

5.1.1.3

Die Präsidierende Bischofschaft

Die Präsidierende Bischofschaft besteht aus dem Präsidierenden Bischof und seinen beiden Ratgebern. Alle Mitglieder der Präsidierenden Bischofschaft sind Generalautoritäten und haben das Bischofsamt inne. Sie werden von der Ersten Präsidentschaft berufen und sind unter ihrer Leitung tätig.

Die Präsidierende Bischofschaft regelt für die gesamte Kirche zeitliche Belange wie Wohlfahrt, Finanzen, Grundstücke und Gebäude sowie humanitäre Bemühungen (siehe Lehre und Bündnisse 107:68). Sie lehrt auch das Evangelium und baut überall in der Welt das Reich Gottes auf.

5.1.2

Die obersten Beamten

Die Erste Präsidentschaft beruft Frauen und Männer, die Präsidentschaften für die folgenden Organisationen der Kirche zu bilden:

  • Frauenhilfsvereinigung

  • Junge Männer

  • Junge Damen

  • Primarvereinigung

  • Sonntagsschule

Diese obersten Beamten sind unter der Leitung der Ersten Präsidentschaft, des Kollegiums der Zwölf Apostel und beauftragter Generalautorität-Siebziger tätig. In der Regel üben sie ihr Amt fünf Jahre lang aus.

Die obersten Beamten haben unter anderem folgende Aufgaben:

  • Sie sprechen über Jesus Christus und sein Evangelium und legen Zeugnis für den Herrn und das Evangelium ab.

  • Sie sind in den obersten Ratsgremien und Komitees der Kirche tätig, wie sie beauftragt werden.

  • Sie erfüllen überall auf der Welt Aufträge, um den Mitgliedern geistlich zu dienen.

  • Sie erteilen Weisung für die Gestaltung des Lehrplans, der Programme und der Hilfsmittel, die für die jeweilige Organisation bestimmt sind.

  • Sie leiten die obersten Ratsgremien ihrer Organisationen an (siehe nächster Absatz).

  • Sie schulen und unterstützen die Gebietsberaterinnen der Organisationen, die unter der Leitung der Gebietspräsidentschaften tätig sind (siehe 5.2.5.1).

In jeder Organisation der Kirche kann es auf oberster Ebene ein Ratsgremium geben, das die Präsidentschaft unterstützt.

5.2

Die Führungsverantwortlichen im Gebiet

Die Kirche ist in geografische Gebiete unterteilt, die die ganze Welt abdecken. In diesem Abschnitt wird zusammengefasst, wie die Kirche in diesen Gebieten geführt wird.

5.2.1

Die Gebietspräsidentschaft

In jedem Gebiet wird ein Generalautorität-Siebziger von der Ersten Präsidentschaft und vom Kollegium der Zwölf Apostel zum Gebietspräsidenten bestimmt. Zwei Ratgeber – diese sind Generalautorität-Siebziger oder Gebietssiebziger – werden beauftragt, dem Präsidenten zur Seite zu stehen.

Die Gebietspräsidentschaft präsidiert über die Pfahl- und Missionspräsidenten im Gebiet und berät sich mit ihnen. Sie unterstützt auch die Tempelpräsidenten und Oberinnen. In Abstimmung mit Mitgliedern des Kollegiums der Zwölf Apostel und der Präsidentschaft der Siebziger, der sie untersteht, entscheidet sie, wie die allgemeinen Richtlinien und Vorgaben der Kirche umzusetzen sind, um den Bedürfnissen im jeweiligen Gebiet gerecht zu werden.

Die Mitglieder der Gebietspräsidentschaft reisen innerhalb des ihnen zugewiesenen Gebiets, um den örtlichen Führungsverantwortlichen, Missionaren und Mitgliedern der Kirche geistlich zu dienen, sie zu unterweisen und anzuspornen. Sie werden vom Kollegium der Zwölf Apostel beauftragt, bei Pfahlkonferenzen und anderen Versammlungen den Vorsitz zu führen.

5.2.2

Die Gebietssiebziger

Die Gebietssiebziger werden von der Ersten Präsidentschaft als besondere Zeugen berufen, die in den ihnen zugewiesenen Gebieten Zeugnis für den Namen Jesu Christi ablegen und das Evangelium lehren (siehe Lehre und Bündnisse 107:25; 124:139). Unter der Leitung der Gebietspräsidentschaft unterstützen sie die Zwölf Apostel dabei, die Kirche in ihrem Gebiet aufzubauen und zu organisieren.

Gebietssiebziger werden nicht in den Vollzeitdienst berufen. In der Regel üben sie ihr Amt fünf Jahre lang aus. Üblicherweise werden sie beauftragt, in dem geografischen Gebiet tätig zu werden, wo sie wohnen (siehe Lehre und Bündnisse 107:38,98). Die Gebietssiebziger werden bei der Generalkonferenz im Amt bestätigt.

Jeder Gebietssiebziger gehört einem Siebzigerkollegium an. Diese Kollegien sind nach geografischen Gesichtspunkten organisiert. Da die Gebietssiebziger Mitglieder dieser Kollegien sind, präsidiert die Präsidentschaft der Siebziger über sie.

Um den örtlichen Führungsverantwortlichen der Kirche bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu helfen, arbeiten die Gebietssiebziger mit ihnen zusammen und beraten sich mit ihnen. Hier einige mögliche Aufträge für Gebietssiebziger:

  • Sie gehören dem Gebietsrat an (siehe 5.2.3).

  • Sie führen bei Koordinierungsratssitzungen den Vorsitz (siehe 5.2.4).

  • Sie führen den Vorsitz bei Pfahlkonferenzen und schulen die Führungsverantwortlichen des Pfahles.

  • Sie gründen Pfähle oder bilden diese um, setzen neue Pfahlpräsidentschaften ein und übertragen dem Pfahlpräsidenten Schlüssel.

  • Sie koordinieren gebietsweite Aufgaben, darunter Aktivitäten (siehe 20.3.3), JustServe.org (wo vorhanden), Katastrophenhilfe und sonstige Aufträge.

  • Sie bereisen Missionen und unterweisen die Führer der Mission sowie die Missionare.

  • Sie können als Ratgeber in der Gebietspräsidentschaft tätig sein.

Gebietssiebziger führen bei allen Versammlungen der Kirche, die sie in ihrem Gebiet besuchen, den Vorsitz, es sei denn, eine Generalautorität ist anwesend. Sie präsidieren jedoch nicht über die tägliche Arbeit der Tempel-, Missions- und Pfahlpräsidenten. Diese sind unter der Leitung der Gebietspräsidentschaft tätig.

5.2.3

Der Gebietsrat

In jedem Gebiet kommt bei Bedarf (in der Regel einmal im Quartal) ein Gebietsrat zusammen, um Gottes Werk der Errettung und Erhöhung im jeweiligen Gebiet zu koordinieren. Der Gebietspräsident führt im Gebietsrat den Vorsitz. Dieser setzt sich aus der Gebietspräsidentschaft und den Gebietssiebzigern zusammen, die im Gebiet tätig sind. Andere können bei Bedarf und auf Einladung der Gebietspräsidentschaft an einigen oder allen Sitzungen des Rates teilnehmen.

5.2.4

Der Koordinierungsrat

Die Gebietspräsidentschaft richtet Koordinierungsräte ein. Zu jedem Rat gehören bestimmte Pfähle und Missionen in einem Gebiet. Die Gebietspräsidentschaft überträgt für jeden Rat einem Gebietssiebziger die Führung.

Die Pfahl- und die Missionspräsidenten nehmen an den Sitzungen des Koordinierungsrats teil. Tempelpräsidenten, deren Tempeldistrikt sich innerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Koordinierungsrats befindet, werden eingeladen, daran teilzunehmen, wenn dies zweckmäßig ist.

Andere können bei Bedarf und auf Einladung des Gebietssiebzigers an einigen oder allen Sitzungen teilnehmen. Bei einer solchen Einladung berücksichtigen die Gebietssiebziger die Entfernung, die familiäre Situation sowie den Reiseaufwand.

Der Zweck der Sitzungen des Koordinierungsrats besteht darin, den Pfahl-, Missions- und Tempelpräsidenten zu helfen, die Schlüssel des Priestertums in Einigkeit anzuwenden. Gemeinsam beraten sie sich, wie man den Mitgliedern bei ihrer Aufgabe helfen kann, sich an Gottes Werk der Errettung und Erhöhung zu beteiligen, und koordinieren diese Bemühungen.

Der Gebietssiebziger beruft kurz nach jeder vierteljährlichen Sitzung des Gebietsrats eine Koordinierungsratssitzung ein (siehe 29.4). Bei Bedarf können zusätzliche Sitzungen abgehalten werden.

5.2.5

Berufungen im Gebiet

Die Gebietspräsidentschaft kann Mitgliedern Berufungen im Gebiet übertragen, in denen sie die Gebietspräsidentschaft bei ihren Aufgaben unterstützen. Diejenigen, die ein solches Amt ausfüllen, werden von einem Mitglied der Gebietspräsidentschaft oder einem damit beauftragten Gebietssiebziger berufen und eingesetzt. Sie werden nicht im Amt bestätigt.

Beispiele für Berufungen im Gebiet sind Gebietsführungssekretär, Gebiets-Buchprüfer, Gebietsdirektor für Kommunikation, Gebietsberater für Tempel und Familiengeschichte oder Gebietsberaterin der Organisationen.

5.2.5.1

Die Gebietsberaterinnen der Organisationen

Außerhalb der Vereinigten Staaten und Kanadas kann die Gebietspräsidentschaft Frauen als Gebietsberaterinnen der Organisationen berufen. Diese können bei der Einarbeitung und Schulung neu berufener Pfahl-FHV-, -JD- und -PV-Präsidentschaften behilflich sein; dabei richten sie sich nach der Weisung der Pfahlpräsidentschaft dieser Führungsverantwortlichen (siehe 6.2.1.6). Ein Mitglied der Pfahlpräsidentschaft oder ein zuständiger Hoher Rat nimmt an dieser Einarbeitung teil.

Die Gebietsberaterinnen sind unter der Leitung ihrer Gebietspräsidentschaft tätig. Außerdem erhalten sie regelmäßig Weisung von den obersten Präsidentschaften der Organisationen. In der Regel üben sie ihr Amt drei Jahre lang aus.