„8. Das Ältestenkollegium (ÄK)“, Allgemeines Handbuch: Wie man in der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage dient, 2024
„8. Das Ältestenkollegium (ÄK)“, Allgemeines Handbuch.
8.
Das Ältestenkollegium (ÄK)
8.1
Auftrag und Organisation
Das Melchisedekische Priestertum hilft Gottes Kindern, sich auf die Rückkehr in seine Gegenwart vorzubereiten. Es besitzt „die Schlüssel aller geistigen Segnungen der Kirche“ (Lehre und Bündnisse 107:18).
Die Ämter im Melchisedekischen Priestertum sind: Ältester, Hoher Priester, Patriarch, Siebziger und Apostel. In diesem Kapitel erfahren Sie Näheres über Älteste und Ältestenkollegien.
8.1.1
Der Auftrag
Würdige Männer ab 18 Jahren können das Melchisedekische Priestertum empfangen und zum Amt eines Ältesten ordiniert werden. Ein Mann, der zu diesem Amt ordiniert wird, geht einen heiligen Bund ein, dass er Gott helfen will, sein Werk zu vollbringen (siehe Lehre und Bündnisse 84:33-44).
Jeder Älteste gehört einer organisierten Gruppe von Priestertumsträgern an: dem Ältestenkollegium (ÄK). Die Mitglieder des Ältestenkollegiums tragen gemeinsam dazu bei, Gottes Werk der Errettung und Erhöhung zu vollbringen. Sie dienen anderen, kommen Priestertumspflichten nach, fördern die Einigkeit und lernen und leben die Lehre.
8.1.2
Die Zugehörigkeit zum Ältestenkollegium
Jede Gemeinde hat ein Ältestenkollegium, dem folgende Brüder angehören:
-
sämtliche Ältesten der Gemeinde
-
sämtliche Ältestenanwärter der Gemeinde (siehe 8.4)
-
sämtliche Hohen Priester der Gemeinde mit Ausnahme derer, die gegenwärtig einer Pfahlpräsidentschaft, einer Bischofschaft oder einem Hoherat angehören oder die Patriarch sind – diese Führungsverantwortlichen gehören dem Pfahl-Hohepriesterkollegium an; Näheres zum Pfahl-Hohepriesterkollegium ist unter 6.2.1.1 zu finden.
Ein junger Mann kann die Versammlungen des Ältestenkollegiums besuchen, sobald er 18 ist, auch wenn er noch nicht zum Ältesten ordiniert wurde. Er berät sich bei dieser Entscheidung mit seinen Eltern und mit dem Bischof. Mit 19 Jahren oder wenn er von zuhause auszieht, um beispielsweise ein Studium aufzunehmen oder eine Mission zu erfüllen, sollte er zum Ältesten ordiniert worden sein, sofern er würdig ist (siehe 10.6).
Verheiratete Männer unter 18 sind Ältestenanwärter und gehören ebenfalls dem Ältestenkollegium an.
Näheres über unverheiratete Eltern unter 18 Jahren ist unter 38.1.5 zu finden.
8.1.3
Anpassung an die örtlichen Gegebenheiten
In einigen Gemeinden gibt es eine sehr große Anzahl aktiver Träger des Melchisedekischen Priestertums. In diesen Gemeinden kann die Pfahlpräsidentschaft ein weiteres Ältestenkollegium einrichten (siehe Lehre und Bündnisse 107:89). Jedes Kollegium hat seine eigene Präsidentschaft. Nach Möglichkeit setzt sich jedes Kollegium aus Mitgliedern unterschiedlichen Alters mit unterschiedlicher Lebenserfahrung zusammen.
8.2
Die Mitwirkung an Gottes Werk der Errettung und Erhöhung
Gott lädt alle Menschen ein, zu Christus zu kommen und sich an seinem Werk der Errettung und Erhöhung zu beteiligen, indem sie:
-
das Evangelium Jesu Christi leben
-
für die Bedürftigen sorgen
-
alle Menschen einladen, das Evangelium anzunehmen
-
Familien für die Ewigkeit vereinen
Die Führer des Ältestenkollegiums planen die Versammlungen am Sonntag, Aktivitäten, die Betreuungsarbeit, Dienstprojekte und andere Maßnahmen, die den Brüdern helfen, sich an Gottes Werk der Errettung und Erhöhung zu beteiligen. Die Mitglieder des Ältestenkollegiums und der Frauenhilfsvereinigung arbeiten vereint zusammen, um mitzuhelfen, dieses Werk zu vollbringen.
Um Näheres über Gottes Werk der Errettung und Erhöhung zu erfahren, schlagen Sie bitte in Kapitel 1 nach.
8.2.1
Das Evangelium Jesu Christi leben
Die Führer des Ältestenkollegiums unterstützen die Mitglieder darin, das Evangelium Jesu Christi zu leben. Sie legen Wert darauf, dass man seinen Glauben ausübt, umkehrt, eigenständiger wird und Bündnisse mit Gott eingeht, indem man heilige Handlungen empfängt. Zu diesen zählt auch das Endowment. Siehe 1.2.1.
8.2.1.1
Das Lernen des Evangeliums im eigenen Zuhause
Wenn die Mitglieder das Evangelium im eigenen Zuhause lernen und leben, vertieft sich ihre Bekehrung zum Vater im Himmel und zu Jesus Christus. Die Führer des Ältestenkollegiums ermuntern die Brüder, sich allein und mit der Familie mit den heiligen Schriften und den Worten der lebenden Propheten zu befassen. Der Leitfaden Komm und folge mir nach! und anderes Material können dabei ergänzend hinzugezogen werden.
Der Familienabend stellt eine wichtige Möglichkeit dar, das Evangelium zuhause zu lernen. Er wird normalerweise einmal die Woche am Sonntag, am Montag oder an einem anderen Tag abgehalten. Beim Familienabend kann man beten, sich mit dem Evangelium befassen, Zeugnis geben, singen oder sonst etwas unternehmen, was allen Freude bereitet.
8.2.1.2
Das Lernen des Evangeliums in den Versammlungen des Kollegiums
Das Ältestenkollegium kommt am Sonntag zusammen, um:
-
den Glauben zu stärken
-
die Einigkeit zu fördern
-
die Familie und das Zuhause zu stärken
-
die Bemühungen zu koordinieren, Gott bei seinem Werk der Errettung und Erhöhung in der Gemeinde zu helfen
Die Versammlungen werden am zweiten und am vierten Sonntag des Monats abgehalten. Sie dauern 50 Minuten. Die Präsidentschaft des Ältestenkollegiums plant diese Versammlungen. Ein Mitglied der Präsidentschaft übernimmt die Leitung.
Die Versammlung beginnt mit einem Gebet. Anschließend leitet ein Mitglied der Präsidentschaft die Mitglieder des Kollegiums dabei an, fünf bis zehn Minuten lang über aktuelle Herausforderungen, Bedürfnisse und Gelegenheiten zu beraten. Wenn sich die Kollegiumsmitglieder bei dieser Beratung auf den Erretter konzentrieren, trägt das dazu bei, dass sie ein Zeugnis aufbauen, die heiligen Handlungen des Tempels empfangen, Bündnisse halten und ihre Nachfolge Christi vertiefen. Die ÄK-Präsidentschaft wählt anhand der Bedürfnisse der Kollegiumsmitglieder Themen aus, über die beraten werden soll.
Danach wird einem eingehenden Evangeliumsunterricht und dem Gedankenaustausch genügend Zeit eingeräumt. Schwerpunktmäßig werden Themen aus einer oder mehreren Ansprachen von der letzten Generalkonferenz behandelt. Die ÄK-Präsidentschaft wählt gebeterfüllt Konferenzbotschaften aus, die die Kollegiumsmitglieder besprechen sollen. Sie trifft diese Auswahl anhand der Bedürfnisse der Mitglieder.
Das Singen von Kirchenliedern kann den Unterricht bereichern.
Die Versammlungen enden mit einem Gebet.
Gelegentlich können das Ältestenkollegium und die Frauenhilfsvereinigung am Sonntag zu einem gemeinsamen Unterricht zusammenkommen. Diese Versammlungen werden von der Bischofschaft, der ÄK-Präsidentschaft und der FHV-Präsidentschaft koordiniert.
Näheres dazu ist in dem Abschnitt „Zu Rate sitzen“ zu finden.
8.2.1.3
Aktivitäten
Die ÄK-Präsidentschaft kann Aktivitäten planen. Der Präsident hat die Aufsicht über die Aktivitäten. Er kann einen Ratgeber oder ein anderes Kollegiumsmitglied bitten, bei der Planung und Durchführung die Führung zu übernehmen (siehe 8.3.5). Im Rahmen ihrer Planung bespricht die Präsidentschaft die Aktivitäten mit dem Bischof.
Die Aktivitäten sollen die Kollegiumsmitglieder in ihrem Wunsch bestärken, Bündnisse einzugehen und zu halten, und ihnen Gelegenheiten geben, zusammenzukommen und gemeinsam zu dienen. Die Aktivitäten sollen dazu beitragen, die Aufträge des Ältestenkollegiums zu erfüllen (siehe 8.1 und 8.1.1).
8.2.2
Für die Bedürftigen sorgen
Als Nachfolger Jesu Christi haben die Mitglieder des Ältestenkollegiums die Pflicht, sich Bedürftigen liebevoll zuzuwenden. Einzeln und als Kollegium suchen sie nach Möglichkeiten, anderen aus der Gemeinde und aus der Nachbarschaft zu helfen. Anregungen für gemeinnützigen Dienst sind dort, wo die Initiative vorhanden ist, auf JustServe.org zu finden.
Näheres dazu, wie die Mitglieder des Ältestenkollegiums und der Frauenhilfsvereinigung für die Bedürftigen sorgen, steht in 22.6.2.
8.2.2.1
Die Betreuungsarbeit
Betreuen heißt, sich anderer so anzunehmen, wie der Erretter es tun würde. Die Mitglieder des Ältestenkollegiums erhalten von der Kollegiumspräsidentschaft Betreuungsaufträge. Näheres dazu ist in Kapitel 21 zu finden.
8.2.2.2
Kurzfristige Bedürfnisse
Die betreuenden Brüder bemühen sich, die Bedürfnisse der ihnen Anvertrauten zu erkennen und darauf zu reagieren. Manchmal ist kurzfristig Hilfe nötig, wenn ein Mitglied krank wird, ein Kind bekommt, stirbt, die Arbeit verliert und dergleichen.
Gegebenenfalls bitten die betreuenden Brüder die ÄK-Präsidentschaft um Hilfe. Mit Genehmigung des Bischofs kann die Präsidentschaft einen Beauftragten für Dienst am Nächsten berufen, der die erforderlichen Hilfsmaßnahmen organisiert und koordiniert (siehe 8.3.5).
Das Ältestenkollegium und die Frauenhilfsvereinigung sprechen Maßnahmen zur Befriedigung kurzfristiger Bedürfnisse miteinander ab (siehe 22.3.2). Gegebenenfalls bietet der Bischof Unterstützung aus dem Fastopfer an.
Mancherorts hat der Bischof die Möglichkeit, für bedürftige Mitglieder Lebensmittel und andere Artikel des Grundbedarfs zu bestellen. Meist beauftragt er dann die FHV-Präsidentin damit, mit den Mitgliedern zusammenzukommen und ein Bestellformular auszufüllen. Er kann jedoch auch den Ältestenkollegiumspräsidenten damit beauftragen. Stehen beide nicht zur Verfügung, kann auch eine Ratgeberin bzw. ein Ratgeber diesen Auftrag übernehmen. Der oder die Führungsverantwortliche legt dem Bischof das ausgefüllte Formular zur Genehmigung vor.
Näheres ist in 22.6.2 und im Bereich „Wohlfahrt“ in LCR zu finden.
8.2.2.3
Langfristige Bedürfnisse und Eigenständigkeit
Die ÄK-Präsidentschaft und die FHV-Präsidentschaft verhelfen Mitgliedern mit langfristigen Bedürfnissen zu mehr Eigenständigkeit. Der Bischof koordiniert diese Bemühungen. Beide Präsidentschaften lehren die Grundsätze zeitlicher und geistiger Eigenständigkeit. Siehe Kapitel 22 und die Rubrik „Eigenständigkeit“ in der App Archiv Kirchenliteratur.
Braucht ein Einzelner oder eine Familie Unterstützung, beraten der Ältestenkollegiumspräsident und die FHV-Präsidentin gemeinsam darüber, wie geholfen werden soll (siehe 22.4). Auch dies wird vom Bischof koordiniert.
Der Ältestenkollegiumspräsident, die FHV-Präsidentin oder ein anderer Führungsverantwortlicher hilft dem oder den Betreffenden, einen Plan zur Eigenständigkeitsförderung aufzustellen. Auch die betreuenden Brüder oder Schwestern können dabei mithelfen. Oftmals verfügen andere Mitglieder des Ältestenkollegiums oder der Frauenhilfsvereinigung über nützliche Fähigkeiten oder Erfahrungen. Jeder, der hilft, behandelt alle Informationen vertraulich. Näheres dazu ist in 22.3.3 und 22.8 zu finden.
8.2.2.4
Wenn ein Mitglied der Gemeinde stirbt
Wenn ein Mitglied der Gemeinde stirbt, stehen die ÄK-Präsidentschaft und die FHV-Präsidentschaft den Hinterbliebenen tröstend mit Rat und Tat zur Seite. Unter der Führung des Bischofs können sie bei der Beisetzung helfen.
Wenn es möglich ist, werden verstorbene Mitglieder, die das Endowment empfangen hatten, in Tempelkleidung bestattet oder eingeäschert. Der Leichnam eines Mannes kann von dessen Frau oder einem männlichen Familienangehörigen, der das Endowment empfangen hat, eingekleidet werden. Wenn kein Familienangehöriger zur Verfügung steht oder dieser die Einkleidung lieber nicht vornehmen möchte, bittet der Bischof den Ältestenkollegiumspräsidenten, einen Mann, der das Endowment empfangen hat, damit zu beauftragen, den Leichnam einzukleiden oder die Einkleidung zu beaufsichtigen. Näheres dazu steht in 38.5.10.
Die ÄK-Präsidentschaft, die FHV-Präsidentschaft, die betreuenden Brüder und Schwestern und andere stehen den Hinterbliebenen auch nach der Beisetzung tröstend mit Rat und Tat zur Seite.
8.2.3
Alle Menschen einladen, das Evangelium anzunehmen
Die Träger des Melchisedekischen Priestertums haben die Pflicht, alle Menschen einzuladen, die Segnungen des Evangeliums Jesu Christi anzunehmen (siehe Lehre und Bündnisse 53:3). Aus diesem Grund reden sie über das Evangelium, stärken sie neue Mitglieder und wenden sich den weniger aktiven zu (siehe 23.2 und 23.3).
In den Sitzungen der Präsidentschaft und den Versammlungen des Kollegiums spricht die ÄK-Präsidentschaft darüber, auf welche Weise die Brüder alle Menschen einladen können, die Segnungen des Evangeliums anzunehmen (siehe 23.1.1, 23.1.2 und 23.1.3).
Der Ältestenkollegiumspräsident bestimmt ein Mitglied der Präsidentschaft dazu, die Bemühungen der Gemeinde, das Evangelium zu verbreiten, mit anzuleiten. Gemeinsam mit dem beauftragten Mitglied der FHV-Präsidentschaft koordiniert dieser Bruder diese Bemühungen (siehe 23.6.2).
Er kann auch die Aufgabe eines Gemeindemissionsleiters übernehmen. Hat die Bischofschaft einen Gemeindemissionsleiter berufen, beaufsichtigt das Mitglied der ÄK-Präsidentschaft dessen Arbeit (siehe 23.6.1 und 23.6.3).
Der Gemeindemissionsleiter (das kann ein Mitglied der ÄK-Präsidentschaft sein) leitet die wöchentliche Koordinierungssitzung, in der besprochen wird, wie man alle Menschen einladen kann, die Segnungen des Evangeliums anzunehmen. An der Sitzung nehmen auch die beauftragten Mitglieder der FHV- und der ÄK-Präsidentschaft, die Gemeindemissionare, ein Assistent im Priesterkollegium, eine Angehörige der Präsidentschaft der ältesten JD-Klasse sowie die Vollzeitmissionare teil (siehe 23.4).
8.2.4
Familien für die Ewigkeit vereinen
Die Träger des Melchisedekischen Priestertums unterstützen die Mitglieder dabei, Familien für die Ewigkeit zu vereinen, wozu gehört, dass man:
-
mit Gott Bündnisse schließt, indem man heilige Handlungen empfängt, darunter auch das Endowment
-
Tempelarbeit und familiengeschichtliche Forschung betreibt (siehe 1.2.4)
In den Sitzungen der Präsidentschaft und den Versammlungen des Kollegiums spricht die ÄK-Präsidentschaft darüber, wie die Brüder sich an diesen Bemühungen beteiligen können.
Die Mitglieder der Präsidentschaft planen auch, wie sie den Mitgliedern helfen können, ihr Verständnis von den heiligen Handlungen sowie den Wunsch zu vertiefen, diese zu empfangen und mit Gott im Tempel Bündnisse einzugehen. Sie ermuntern die Brüder, nach Möglichkeit regelmäßig im Tempel Gott zu verehren.
Die Präsidentschaft ermuntert die Kollegiumsmitglieder, sich über ihre Familiengeschichte zu informieren. Sie hilft neuen und wieder aktiv gewordenen Mitgliedern, soeben erst ordinierten Ältesten und neu berufenen Missionaren, Namen von Vorfahren für die heiligen Handlungen des Tempels zu finden und vorzubereiten.
Der Ältestenkollegiumspräsident bestimmt ein Mitglied der Präsidentschaft dazu, sich an der Leitung der Tempelarbeit und der familiengeschichtlichen Forschung in der Gemeinde zu beteiligen. Gemeinsam mit dem beauftragten Mitglied der FHV-Präsidentschaft koordiniert dieser Bruder diese Bemühungen.
Dasselbe Mitglied der ÄK-Präsidentschaft kann in der Gemeinde auch die Aufgabe eines Leiters für Tempel und Familiengeschichte übernehmen. Hat die Bischofschaft einen Leiter für Tempel und Familiengeschichte berufen, beaufsichtigt das Mitglied der ÄK-Präsidentschaft dessen Arbeit (siehe 25.2.2).
Der Leiter für Tempel und Familiengeschichte (das kann ein Mitglied der ÄK-Präsidentschaft sein) leitet die Koordinierungssitzungen zum Thema Tempel und Familiengeschichte (siehe 25.2.7). Diese Sitzungen finden regelmäßig statt. Daran nehmen auch das beauftragte Mitglied der FHV-Präsidentschaft, ein Assistent im Priesterkollegium, eine Angehörige der Präsidentschaft der ältesten JD-Klasse sowie die Berater für Tempel und Familiengeschichte teil.
8.3
Die Führung des Ältestenkollegiums
8.3.1
Die Pfahlpräsidentschaft und der Bischof
Der Ältestenkollegiumspräsident untersteht direkt der Pfahlpräsidentschaft. Er trifft sich regelmäßig mit einem Mitglied der Pfahlpräsidentschaft, um Weisung zu erhalten und über seine Aufgaben zu berichten.
Der Ältestenkollegiumspräsident erhält auch Anleitung vom Bischof, dem präsidierenden Beamten der Gemeinde. Er trifft sich regelmäßig mit ihm. und bespricht mit ihm, was in Gottes Werk der Errettung und Erhöhung unternommen wird, wozu auch die Arbeit der betreuenden Brüder gehört. Außerdem spricht er mit ihm über 1.) den Fortschritt und die Bedürfnisse der Gemeindemitglieder sowie 2.) Versammlungen, Schulungen und Aktivitäten des Ältestenkollegiums.
8.3.2
Der zuständige Hohe Rat
Die Pfahlpräsidentschaft beauftragt für jedes Ältestenkollegium einen Hohen Rat, sie dort zu vertreten. Seine Aufgaben werden in 6.5 näher erläutert.
8.3.3
Die Ältestenkollegiumspräsidentschaft
8.3.3.1
Die Berufung einer ÄK-Präsidentschaft
Nach Rücksprache mit dem Bischof beruft der Pfahlpräsident einen Ältesten oder Hohen Priester als Ältestenkollegiumspräsidenten.
Wenn die Einheit groß genug ist, schlägt der Ältestenkollegiumspräsident dem Pfahlpräsidenten ein oder zwei Älteste oder Hohe Priester als Ratgeber vor. Zuvor hält er Rücksprache mit dem Bischof. Die Pfahlpräsidentschaft überdenkt die Vorschläge, dann spricht ein Mitglied der Pfahlpräsidentschaft oder des Hoherats die Berufungen aus.
Alle Vorschläge zur Berufung von Mitgliedern in die ÄK-Präsidentschaft müssen von der Pfahlpräsidentschaft und vom Hoherat genehmigt werden.
Die Namen der ÄK-Präsidentschaft legt ein Angehöriger der Pfahlpräsidentschaft in einer Abendmahlsversammlung zur Bestätigung vor. Die Pfahlpräsidentschaft kann auch einen Hohen Rat damit beauftragen.
Die Namen der Brüder, die eine andere Berufung im Kollegium erhalten sollen, legt ein Mitglied der ÄK-Präsidentschaft in einer Kollegiumsversammlung zur Bestätigung vor (siehe 8.3.4 und 8.3.5).
Der Pfahlpräsident setzt den Ältestenkollegiumspräsidenten ein und überträgt ihm die Schlüssel dieses Amtes. Näheres über Priestertumsschlüssel ist in 3.4.1 zu finden. Ein Mitglied der Pfahlpräsidentschaft oder des Hoherats setzt die Ratgeber ein.
8.3.3.2
Aufgaben
Der Ältestenkollegiumspräsident hat folgende Aufgaben, bei denen er von seinen Ratgebern unterstützt wird:
-
Er wirkt im Gemeinderat mit. wobei er 1.) mithilft, die Bedürfnisse der Gemeinde anzusprechen und Lösungen zu finden, und 2.) das Ältestenkollegium vertritt (siehe 29.2.5).
-
Er leitet die Bemühungen des Kollegiums, sich an Gottes Werk der Errettung und Erhöhung zu beteiligen (siehe Kapitel 1).
-
Er teilt die betreuenden Brüder ein, beaufsichtigt ihre Arbeit und spricht Betreuungsaufträge mit der FHV-Präsidentschaft ab, mit der er mindestens einmal im Quartal zusammenkommt; außerdem holt er für Betreuungsaufträge die Genehmigung des Bischofs ein und führt mindestens einmal im Quartal Auswertungsgespräche (siehe Kapitel 21).
-
Unter der Führung des Bischofs berät er die erwachsenen Mitglieder der Gemeinde (siehe 31.1 und 31.3). Allerdings berät nur der Bischof die Mitglieder der Gemeinde in Fragen zur Würdigkeit, zu Missbrauch und Misshandlung sowie dazu, ob Hilfe aus dem Fastopfer genehmigt werden kann (siehe Beratungshilfen). Näheres zum Thema Missbrauch und Misshandlung steht in 38.6.2.
-
Gemeinsam mit der FHV-Präsidentschaft beteiligt er sich an der Leitung der Bemühungen der Gemeinde, alle Menschen einzuladen, die Segnungen des Evangeliums anzunehmen (siehe 8.2.3 und 9.2.3), und beaufsichtigt den Gemeindemissionsleiter, sofern einer berufen ist.
-
Gemeinsam mit der FHV-Präsidentschaft beteiligt er sich an der Leitung der Tempelarbeit und der familiengeschichtlichen Forschung der Gemeinde (siehe 8.2.4 und 9.2.4) und beaufsichtigt den Leiter für Tempel und Familiengeschichte, sofern einer berufen ist.
-
Er koordiniert die Bemühungen des Ältestenkollegiums, sowohl die alleinstehenden als auch die verheirateten jungen Erwachsenen unter den Brüdern zu stärken. Ein Ratgeber kann beauftragt werden, mit den jungen Alleinstehenden zusammenzuarbeiten (siehe 14.1.2.2).
-
Er kommt mindestens einmal im Jahr mit jedem Kollegiumsmitglied einzeln zusammen und spricht mit ihm über Priestertumspflichten sowie über dessen Wohlergehen und das seiner Familie.
-
Er klärt die Kollegiumsmitglieder über ihre Priestertumspflichten auf (siehe Lehre und Bündnisse 107:89), wozu auch gehört, wie sie bei der Durchführung von heiligen Handlungen und Segen das Priestertum ausüben.
-
Er macht den Kollegiumsmitgliedern verständlich, welch eine Macht, Führung und Freude und welch ein Schutz und Frieden daher rühren, dass man eine Bündnisbeziehung zum Vater im Himmel und zu Jesus Christus aufbaut.
-
Er beaufsichtigt den Unterricht im Kollegium und trägt zu dessen Verbesserung bei (siehe Kapitel 17).
-
Er plant und leitet die Kollegiumsversammlungen.
-
Er beaufsichtigt die Aktivitäten des Ältestenkollegiums (siehe 8.2.1.3).
-
Er hilft Jungen Männern und Ältestenanwärtern, sich auf das Melchisedekische Priestertum vorzubereiten (siehe 8.4).
-
Er überwacht die Aufzeichnungen, Berichte und Finanzen des Kollegiums (siehe LCR.ChurchofJesusChrist.org), wobei ihm ein Sekretär zur Hand gehen kann (siehe 8.3.4).
Die Pfahlpräsidentschaft und die beauftragten Mitglieder des Hoherats schulen die ÄK-Präsidentschaft in diesen Aufgaben. Dies können sie während der Pfahl-Priestertumsführerschaftsversammlungen, der Sitzungen der Kollegiumspräsidentschaften und bei persönlichen Gesprächen mit den Ältestenkollegiumspräsidenten tun (siehe 29.3.3).
Durch seine Arbeit unterstützt der Ältestenkollegiumspräsident den Bischof dabei, sich auf die Jugendlichen und auf die Aufgaben zu konzentrieren, für die allein der Bischof zuständig ist.
8.3.3.3
Präsidentschaftssitzungen
Die ÄK-Präsidentschaft und der Sekretär kommen regelmäßig zu einer Sitzung zusammen. Der Präsident leitet diese Sitzung. Der dem Kollegium zugewiesene Hohe Rat nimmt in regelmäßigen Abständen daran teil.
Die Tagesordnung kann folgende Punkte einschließen:
-
planen, wie man die Mitglieder des Kollegiums (einschließlich Ältestenanwärter) und ihre Familien stärken kann
-
planen, wie man dazu beitragen kann, Gottes Werk der Errettung und Erhöhung zu vollbringen
-
Missionsarbeit, Tempelarbeit und familiengeschichtliche Forschung koordinieren
-
auf Ratschläge und Aufträge des Bischofs und der Führungsverantwortlichen im Pfahl eingehen
-
auf Aufträge aus Gemeinderatssitzungen eingehen
-
gebeterfüllt über Betreuungsaufträge nachdenken
-
Ergebnisse von Auswertungsgesprächen durchgehen und planen, wie man Stärken ermitteln und dazu beitragen kann, konkreten Bedürfnissen gerecht zu werden (siehe Kapitel 21)
-
überlegen, welche Brüder für Berufungen und Aufträge in Frage kommen
-
Kollegiumsversammlungen und -aktivitäten planen
8.3.4
Der Sekretär
Mit Genehmigung des Bischofs kann ein Mitglied der ÄK-Präsidentschaft jemanden aus dem Kollegium als Sekretär berufen. dessen Namen in einer Kollegiumsversammlung zur Bestätigung vorlegen und ihn einsetzen.
Zu den Aufgaben des Sekretärs kann unter anderem gehören:
-
die Tagesordnung für die Präsidentschaftssitzung und die Kollegiumsversammlungen ausarbeiten
-
bei Sitzungen und Versammlungen Protokoll führen und Aufträge im Blick behalten
-
Termine für Auswertungsgespräche vereinbaren (siehe 21.3)
-
einen Quartalsbericht über die Anwesenheit und die Auswertungsgespräche, die stattgefunden haben, erstellen und einreichen
-
bei der Aufstellung des Jahresbudgets mithelfen und die Ausgaben im Blick behalten
8.3.5
Zusätzliche Berufungen
Die folgenden zusätzlichen Berufungen können nützlich sein. Der Bischof erörtert mit dem Ältestenkollegiumspräsidenten, ob sie nötig sind:
-
Lehrer für das Ältestenkollegium, die am Sonntag in den Kollegiumsversammlungen unterrichten
-
einen Beauftragten für Dienst am Nächsten, der bei der Planung und Durchführung hilft, wenn es darum geht, Menschen in schwierigen Situationen zu helfen (siehe 8.2.2.2); es können auch Assistenten und Komiteemitglieder berufen werden
-
einen Aktivitätenbeauftragten, der bei der Planung und Durchführung von Aktivitäten des Ältestenkollegiums mithilft (siehe 8.2.1.3); es können auch Assistenten und Komiteemitglieder berufen werden
-
Zweitsekretäre, die dem Sekretär des Ältestenkollegiums zur Hand gehen
-
Sekretäre für die Betreuungsarbeit, die Auswertungsgespräche anberaumen und bei der Erstellung der Quartalsberichte mithelfen
Sollten diese oder andere Berufungen benötigt werden, schlägt die ÄK-Präsidentschaft der Bischofschaft Brüder dafür vor. Wenn die Bischofschaft einverstanden ist, spricht ein Mitglied der Kollegiumspräsidentschaft die Berufungen aus, legt die Namen in einer Kollegiumsversammlung zur Bestätigung vor und setzt die Betreffenden ein.
Bei Bedarf kann die ÄK-Präsidentschaft Brüder beauftragen, dem Ältestenkollegium auch anderweitig bei seinen Bemühungen zu helfen. Brüder mit kurzfristigen Aufgaben müssen nicht berufen und eingesetzt werden.
8.4
Wie man Ältestenanwärtern hilft, sich auf das Melchisedekische Priestertum vorzubereiten
Ein Ältestenanwärter ist ein männliches Mitglied der Kirche, das das Melchisedekische Priestertum noch nicht empfangen hat und entweder 1.) mindestens 19 ist oder 2.) noch keine 19, aber verheiratet ist.
Ältestenanwärtern bei der Vorbereitung auf das Melchisedekische Priestertum zu helfen, ist eine der vorrangigsten Aufgaben der Kollegiumspräsidentschaft. Die Präsidentschaft verschafft Ältestenanwärtern Gelegenheiten, zu dienen und ihre Stärken einzusetzen. Den Ältestenanwärtern werden engagierte betreuende Brüder zur Seite gestellt.
Die ÄK-Präsidentschaft und die betreuenden Brüder klären die Ältestenanwärter über Folgendes auf:
-
den Eid und Bund des Priestertums (siehe Lehre und Bündnisse 84:33-44)
-
die Pflichten eines Ältesten, wozu auch gehört, anderen geistlich zu dienen (Lehre und Bündnisse 20:38-45; 42:44; 107:11,12); ein Ältestenanwärter im Amt eines Lehrers oder Priesters kann als betreuender Bruder eingesetzt werden
-
den Zweck der heiligen Handlungen und Segen des Priestertums und wie diese vollzogen werden (siehe Kapitel 18)
-
wie Männer und Frauen zusammenarbeiten, um Gottes Werk zu vollbringen
Näheres zu diesen Punkten ist unter „Melchisedekisches Priestertum“, „Priestertum“ und „Frauen in der Kirche“ zu finden (Themen und Fragen, topics.ChurchofJesusChrist.org).
Diese Unterweisung kann einzeln oder in einem Kurs außerhalb der regulären Sonntagsversammlungen erfolgen.
Sobald der Bischof und der Pfahlpräsident zu dem Schluss kommen, dass ein Ältestenanwärter vorbereitet und dessen würdig ist, kann dieser zum Ältesten im Melchisedekischen Priestertum ordiniert werden.
8.5
Mitglieder mit Behinderungen
Die ÄK-Präsidentschaft gibt auf Mitglieder mit Behinderungen ganz besonders acht. Näheres dazu, wie man diesen Mitgliedern hilft, finden Sie unter Behinderung.KircheJesuChristi.org; siehe auch 38.8.27 in diesem Handbuch.