Die Aufgaben der Mitglieder
Die Führungskräfte des Priestertums und der FHV erklären den Mitgliedern, welche Verantwortung sie für sich selbst, für ihre Familie und für ihre Mitmenschen tragen.
Jeder sorgt für sich und seine Familie
Die Mitglieder der Kirche sind für ihr geistiges und zeitliches Wohlergehen selbst verantwortlich. Da sie mit der Gabe der Entscheidungsfreiheit ausgestattet sind, können sie ihren Weg selbst festlegen, ihre Probleme selbst lösen und danach streben, eigenständig zu werden. Das tun sie mit der Führung des Herrn und mit ihrer eigenen Hände Arbeit.
Elemente der Eigenständigkeit
Eigenständigkeit ist die Fähigkeit, die Entschlossenheit und das Bemühen, sich selbst und seine Familie mit allem Lebensnotwendigen zu versorgen. Wenn die Mitglieder eigenständig werden, sind sie auch besser in der Lage, sich um ihre Mitmenschen zu kümmern.
Wenn Mitglieder der Kirche alles tun, was sie können, um für sich selbst zu sorgen, es aber trotzdem an Notwendigem fehlt, sollen sie zunächst ihre Familie um Hilfe bitten. Wenn das nicht ausreicht, ist die Kirche bereit, zu helfen.
Einige der Bereiche, in denen die Mitglieder eigenständig werden sollen, werden im Folgenden und auf Seite 3 kurz dargestellt.
Bildung und Ausbildung. Bildung bereichert unser Leben, erhebt uns und vermittelt uns Wissen; sie führt zu einem glücklicheren Leben. Die Mitglieder sollen die heiligen Schriften und andere gute Bücher lesen, gut lesen und schreiben lernen, die Grundrechenarten beherrschen und die Fertigkeiten erwerben, die sie für eine passende Arbeitsstelle brauchen.
Gesundheit. Der Herr hat den Mitgliedern geboten, gut auf ihren Verstand und ihren Körper zu achten. Sie sollen das Wort der Weisheit befolgen, sich gesund ernähren, regelmäßig Sport treiben und ausreichend schlafen. Außerdem sollen sie alle Stoffe und Verhaltensweisen meiden, die dem Körper oder dem Verstand schaden und abhängig machen können. Sie sollen auf eine gute Gesundheitspflege und Körperpflege achten und sich um eine ausreichende ärztliche und zahnärztliche Versorgung kümmern. Auch sollen sie sich darum bemühen, ein gutes Verhältnis zu ihrer Familie und zu anderen Menschen zu pflegen.
Berufliche Tätigkeit. Arbeit ist die Grundlage, auf der Eigenständigkeit und zeitliches Wohlergehen beruhen. Die Mitglieder sollen sich einen passenden Beruf aussuchen und sich darin ausbilden lassen oder aus selbständiger Arbeit ihren eigenen Unterhalt und den ihrer Familie bestreiten. Sie sollen sich in ihrem Beruf weiter qualifizieren, fleißig und vertrauenswürdig sein und für ihren Lohn oder ihr Gehalt und die Sozialleistungen, die sie erhalten, ehrliche Arbeit leisten.
Vorratshaltung. Damit die Mitglieder für sich selbst und ihre Familie sorgen können, sollen sie:
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einen Dreimonatsvorrat der Lebensmittel anlegen, die sie für gewöhnlich essen
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Trinkwasser einlagern für den Fall, dass das Leitungswasser verunreinigt oder die Versorgung damit unterbrochen ist
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nach und nach Lebensmittel einlagern, die lange haltbar sind und das Überleben sichern
Siehe Bereitet alles vor, was nötig ist – Vorratshaltung in der Familie, Seite 3 (Artikelnr. 04008 150).
Finanzen. Damit die Mitglieder finanziell unabhängig werden, sollen sie:
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den Zehnten und die übrigen Spenden zahlen
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unnötige Schulden vermeiden
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einen Haushaltsplan aufstellen und sich daran halten
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nach und nach finanzielle Rücklagen aufbauen, indem sie regelmäßig etwas Geld sparen
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den Mitgliedern ihrer Familie die Grundsätze für den richtigen Umgang mit Geld nahebringen
Siehe Bereitet alles vor, was nötig ist – die Familienfinanzen, Seite 3 (Artikelnr. 04007 150).
Geistige Stärke. Eine geistige Gesinnung ist für unser zeitliches und ewiges Wohlergehen unentbehrlich. Die Mitglieder der Kirche sollen Glauben an den himmlischen Vater und Jesus Christus üben, Gottes Gebote befolgen, täglich beten, sich mit den heiligen Schriften und den Lehren der neuzeitlichen Propheten befassen, die Versammlungen der Kirche besuchen und Berufungen und Aufgaben in der Kirche erfüllen.
Die Sorge um unsere Mitmenschen
Während seines irdischen Wirkens nahm sich der Erlöser der Armen, der Kranken und der Bedrängten an, er kümmerte sich um sie, heilte sie und schenkte ihnen Hoffnung. Er wies seine Jünger an, es ihm nachzutun. Ein charakteristisches Kennzeichen eines Jüngers Jesu Christi ist, dass er sich der Bedrängten annimmt (siehe Johannes 13:35).
In unserer Zeit hat der Herr seinem Volk abermals geboten, für die Armen und Bedürftigen zu sorgen. Er sagt: „Siehe, ich sage euch: Ihr müsst die Armen und die Bedürftigen besuchen und ihnen Hilfe zuteilwerden lassen.“ (LuB 44:6.) Die Mitglieder der Kirche sind angehalten, sich voll Mitgefühl um Menschen zu kümmern, die Hilfe brauchen. Sie sollen „sich voll Eifer einer guten Sache widmen“ und ihren Mitmenschen dienen, ohne dazu aufgefordert oder beauftragt worden zu sein (siehe LuB 58:26,27).
Der Herr hat erläutert, wie man auf seine Weise für die Armen und Bedürftigen sorgt. Er wies die Heiligen an, von ihrer Habe mit den Armen zu teilen, „und es soll vor den Bischof … gelegt werden, … [und] soll … in meinem Vorratshaus aufbewahrt werden, sodass den Armen und den Bedürftigen zuteilwerden kann“ (LuB 42:31, 34).
Der Herr erklärte weiter, dass zu diesen Gaben auch die Talente der Mitglieder gehören. Diese Talente sollen „in das Vorratshaus des Herrn eingeworfen werden, … ein jeder soll auf das Wohl seines Nächsten bedacht sein und bei allem, was er tut, das Auge nur auf die Herrlichkeit Gottes richten“ (LuB 82:18,19).
Mit dem Vorratshaus des Herrn ist nicht nur ein Gebäude gemeint, das genutzt wird, um die Armen mit Lebensmitteln zu versorgen. Dazu gehören auch die Zeit, die Talente, die Hilfsbereitschaft und die Sach- und Geldspenden, die dem Bischof von treuen Mitgliedern zur Verfügung gestellt werden, damit für die Armen und Bedürftigen gesorgt werden kann. Somit gibt es das Vorratshaus des Herrn in jeder Gemeinde. Der Bischof ist für das Vorratshaus des Herrn zuständig.
Die Aufgaben des Pfahlpräsidenten
Die Pfahlpräsidentschaft sorgt dafür, dass die Bischöfe mit den Wohlfahrtsgrundsätzen vertraut sind und ihrem gottgegebenen Auftrag nachkommen, die Bedürftigen ausfindig zu machen und für sie zu sorgen. Der Pfahlpräsident berät sich mit den Bischöfen und bespricht mit ihnen die Einnahmen und die Ausgaben aus dem Fastopferfonds.
Die Pfahlpräsidentschaft kann auch beauftragt werden, die Priestertumsführung für eine Wohlfahrtseinrichtung zu übernehmen, beispielsweise für ein Vorratshaus des Bischofs oder eine Arbeitsberatungsstelle.
Der Pfahlpräsident nimmt an den Sitzungen des Koordinierungsrats teil und erhält dort Anleitung zu verschiedenen Angelegenheiten der Kirche, unter anderem zu Wohlfahrtsgrundsätzen und -aufgaben. In diesen Sitzungen wird erörtert, wie man die Eigenständigkeit fördern, für die Bedürftigen sorgen und zum Zahlen des Fastopfers anregen kann.
Der Pfahlpräsident koordiniert außerdem pfahlübergreifende Wohlfahrtsprojekte und Katastropheneinsätze.
Die Aufgaben des Bischofs
Der Bischof hat den gottgegebenen Auftrag, die Bedürftigen ausfindig zu machen und für sie zu sorgen (siehe LuB 84:112). Er leitet die Wohlfahrtsarbeit in der Gemeinde. Sein Ziel ist es, den Mitgliedern zu helfen, sich selbst zu helfen und unabhängig zu werden (im Zweig hat der Zweigpräsident dieselben Wohlfahrtsaufgaben).
Dem Bischof wurde die Gabe des Erkennens und Unterscheidens übertragen, damit er wissen kann, wie er den Bedürftigen am besten helfen kann. Jeder Einzelfall liegt anders, und deshalb braucht man Inspiration. Der Bischof lässt sich vom Heiligen Geist und den allgemeinen Wohlfahrtsgrundsätzen, die in diesem Abschnitt beschrieben werden, leiten und entscheidet, wem er helfen soll, wie viel Unterstützung er geben soll und wie lange er Hilfe leisten soll.
Grundsätzlich hilft der Bischof nur den Mitgliedern, die gegenwärtig innerhalb der Grenzen seiner Gemeinde leben. In seltenen Fällen kann der Bischof, wenn er vom Geist dazu bewogen wird, auch Menschen helfen, die nicht der Kirche angehören.
Der Bischof behandelt vertraulich, was die Mitglieder an Hilfe brauchen. Er gibt an Priestertumsführer, Führungsbeamte der FHV oder andere, die Hilfe leisten, nur das weiter, was sie wissen müssen.
Befürchtet ein Bischof einen Betrug oder einen Missbrauch der Zuwendungen, kann er sich an die Beratungsstelle für Bischöfe (801-240-7887; nur innerhalb der USA und Kanadas) oder das Gebietsbüro wenden. Wenn der Bischof ein Mitglied nicht kennt, setzt er sich mit dem vorherigen Bischof des Betreffenden in Verbindung, ehe er Wohlfahrtshilfe leistet.
Allgemeine Grundsätze für die Wohlfahrtshilfe
Der Bischof lässt sich von den folgenden allgemeinen Wohlfahrtsgrundsätzen leiten, wenn er für die Armen und Bedürftigen sorgt:
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Herausfinden, wer bedürftig ist. Es genügt nicht, erst dann etwas zu unternehmen, wenn jemand um Hilfe bittet. Der Bischof soll die Führungskräfte des Priestertums und der FHV darum bitten, gemeinsam mit den Heimlehrern und Besuchslehrerinnen darauf zu achten, wer von den Mitgliedern Hilfe braucht.
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Die Eigenverantwortung fördern. Der Bischof bespricht mit den Mitgliedern, welche Mittel sie und ihre Familie zur Verfügung stellen können und welche Anstrengungen sie unternehmen können, um ihren Bedarf selbst zu decken.
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Das Leben erhalten, nicht den Lebensstil. Der Bischof kümmert sich nur um das Lebensnotwendige. Er leistet keine Wohlfahrtshilfe, damit ein hoher Lebensstandard beibehalten werden kann.
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Mit Waren helfen, bevor man mit Geld hilft. Nach Möglichkeit versorgt der Bischof die Mitglieder mit Waren, anstatt ihnen Geld zu geben oder ihre Rechnungen zu bezahlen. Wo kein Vorratshaus des Bischofs eingerichtet ist, kann das Fastopfer verwendet werden, um Lebensmittel und notwendige Gebrauchsartikel zu kaufen.
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Den Betreffenden Gelegenheit geben, zu arbeiten. Der Bischof erwartet von dem, der Unterstützung erhält, dass er für das, was er bekommt, mit ganzer Kraft arbeitet, soweit er dazu imstande ist. Der Bischof macht deutlich, wie wichtig Arbeit ist, und gibt sinnvolle Arbeitsaufträge. Der Gemeinderat erstellt eine Liste mit sinnvollen Arbeitsmöglichkeiten und hält sie auf dem neuesten Stand.
Einrichtungen und Hilfen der Kirche für die Betreuung der Armen
Der Gemeinderat
Die Mitglieder des Gemeinderats, vor allem die Führungskräfte der Priestertumskollegien und der FHV, stehen dem Bischof in allen Wohlfahrtsbelangen zur Seite. Diese Führungskräfte werden von den Heimlehrern, den Besuchslehrerinnen und anderen Mitgliedern, die besondere Fertigkeiten besitzen, unterstützt.
Bei Bedarf werden vertrauliche Angelegenheiten in der Sitzung des Priestertumsführungskomitees besprochen. Dazu wird dann auch die FHV-Leitung eingeladen.
Die Priestertumskollegien und die Frauenhilfsvereinigung
Der Bereich Wohlfahrt gehört zu den wichtigsten Aufgaben der Priestertumskollegien und der FHV. In den Präsidentschafts- und Leitungssitzungen soll regelmäßig darüber gesprochen werden. Unter der Leitung des Bischofs helfen die Priestertumskollegien und die FHV den Mitgliedern, Lösungen zu finden, wenn jemand bedürftig ist, und eigenständig zu werden.
Die FHV-Leiterin
Zusätzlich zu ihren in den vorigen Absätzen erläuterten Aufgaben im Bereich Wohlfahrt hilft die FHV-Leiterin dem Bischof üblicherweise, indem sie Mitglieder besucht, die Wohlfahrtshilfe brauchen. Sie hilft ihnen bei der Bedarfsermittlung und macht dem Bischof Vorschläge, wie man sie unterstützen könnte. Der Bischof und die FHV-Leiterin können dabei das Formular „Analyse der Bedürfnisse und der verfügbaren Mittel“ (Artikelnr. 32290 150) verwenden.
Gemeinde-Fachberater für Wohlfahrt
Die Bischofschaft kann einen Fachberater für Arbeit und weitere Fachberater für Wohlfahrtsaufgaben berufen. Diese Fachberater sollen Gemeindemitglieder sein, die anderen Mitgliedern der Gemeinde behilflich sind, etwa bei der Arbeitssuche, bei der Ausbildung und Weiterbildung, in den Bereichen Ernährung und Hygiene, Ständiger Ausbildungsfonds, Vorratshaltung, Gesundheitspflege, Familienfinanzen oder in sonstigen Wohlfahrtsbelangen.
Der Zehnte und das Fastopfer
Der Herr hat das Gesetz des Zehnten und das Gesetz des Fastens, zu dem auch das Fastopfer gehört, gegeben, um sein Volk zu segnen (siehe Jesaja 58:6-12; Maleachi 3:8-12). Das Fastopfer wird ausschließlich für Wohlfahrtshilfe verwendet.
Mit der Unterstützung des Gemeinderats lehrt der Bischof die Mitglieder, wie wichtig es ist, nach diesen Gesetzen zu leben. Er erklärt auch, was der Herr denen verheißen hat, die nach diesen Gesetzen leben. Zu diesen Verheißungen gehört, dass wir uns dem Herrn näher fühlen und mitfühlender sind. Außerdem verheißt uns der Herr, dass wir größere geistige Kraft bekommen, dass es uns zeitlich besser geht und dass unser Wunsch, ihm zu dienen, vertieft wird.
In manchen Gebieten gibt es auch ein Vorratshaus des Bischofs, wo Bedürftige mit Lebensmitteln und Kleidung versorgt werden können. Wo es kein Vorratshaus des Bischofs gibt, werden Mittel aus dem Fastopfer verwendet, um Lebensmittel und Kleidung zu kaufen. Diese Mittel werden auch verwendet, um für Unterkunft, medizinische Behandlung und sonstige lebensnotwendige Hilfe zu sorgen.
Das Allgemeine Wohlfahrtskomitee der Kirche legt den Höchstbetrag fest, den ein Bischof für medizinische Ausgaben eines bedürftigen Mitglieds ohne weitere Genehmigung zahlen darf. Werden Fastopfergelder verwendet, soll die medizinische Behandlung in einer geeigneten medizinischen Einrichtung in der Nähe stattfinden.
Es ist nicht erforderlich, dass die Ausgaben aus dem Fastopfer den Einnahmen entsprechen.
Wohlfahrtshilfe ist für Mitglieder der Kirche vorgesehen und wird im Allgemeinen aus dem Fastopfer bestritten. Die humanitäre Hilfe der Kirche kommt Menschen aller Glaubensrichtungen zugute. Sie wird gewöhnlich aus den Spenden an den Fonds für humanitäre Hilfe finanziert.
Einrichtungen und Hilfen des Pfahles und der Kirche
Der Bischof kann sich, falls diese Einrichtungen und Hilfen zur Verfügung stehen, an Fachberater im Pfahl, die Arbeitsberatung der Kirche, das Vorratshaus des Bischofs, Deseret Industries oder den Familiendienst der Kirche wenden, um bedürftigen Mitgliedern zu helfen.
Öffentliche und sonstige Einrichtungen und Hilfen für die Betreuung der Armen
Die Mitglieder können auch kommunale Einrichtungen und Hilfen sowie staatliche Leistungen in Anspruch nehmen, um das zu erhalten, was sie zum Leben brauchen. Der Bischof soll sich über diese Leistungen und Angebote informieren. Dazu gehören:
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Krankenhäuser, Ärzte und sonstige Anbieter medizinischer Versorgung
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Fortbildungs- und Umschulungsangebote und Arbeitsvermittlung
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Dienstleistungen für Behinderte
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professionelle Berater und Sozialarbeiter
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Suchtberatungsstellen
Aber auch wenn Mitglieder der Kirche solche Angebote in Anspruch nehmen können, soll der Bischof ihnen helfen, von diesen Einrichtungen und Hilfen nicht abhängig zu werden.