Abschnitt 102
Protokoll von der Gründung des ersten Hoherates der Kirche am 17. Februar 1834 zu Kirtland, Ohio. Das ursprüngliche Protokoll wurde von den Ältesten Oliver Cowdery und Orson Hyde aufgeschrieben. Der Prophet sah das Protokoll am nächsten Tag durch, und am Tag danach wurde das korrigierte Protokoll vom Hoherat „als Verfahrensgrundlage und Satzung für den Hoherat“ der Kirche einstimmig angenommen. Die Verse 30 bis 32, die den Rat der Zwölf Apostel betreffen, wurden 1835 auf Weisung von Joseph Smith hinzugefügt, als dieser Abschnitt zur Veröffentlichung im Buch Lehre und Bündnisse vorbereitet wurde.
1-8 Ein Hoherat wird bestellt, um größere Schwierigkeiten, die in der Kirche entstehen, zu bereinigen; 9-18 Verfahren für Verhandlungen werden festgelegt; 19-23 Der Präsident des Rates trifft die Entscheidung; 24-34 Das Berufungsverfahren wird dargelegt.
1 Am heutigen Tag versammelte sich auf Offenbarung hin ein allgemeiner Rat von vierundzwanzig Hohen Priestern im Haus von Joseph Smith Jr. und ging daran, den Hoherat der Kirche Christi zu organisieren; dieser soll aus zwölf Hohen Priestern bestehen und einem oder drei Präsidenten, wie der Fall es erfordern mag.
2 Der Hoherat wurde durch Offenbarung zu dem Zweck bestellt, größere Schwierigkeiten zu bereinigen, zu denen es in der Kirche kommen kann, die aber weder von der Gemeinde noch vom Bischofsrat zur Zufriedenheit der Beteiligten bereinigt werden können.
3 Joseph Smith Jr., Sidney Rigdon und Frederick G. Williams wurden mit den Stimmen des Rates als Präsidenten anerkannt; und Joseph Smith Sr., John Smith, Joseph Coe, John Johnson, Martin Harris, John S. Carter, Jared Carter, Oliver Cowdery, Samuel H. Smith, Orson Hyde, Sylvester Smith und Luke Johnson, alles Hohe Priester, wurden von dem Rat einstimmig als ständiger Rat der Kirche ausgewählt.
4 Die vorstehend genannten Ratsmitglieder wurden dann gefragt, ob sie ihre Berufung annehmen und ob sie in diesem Amt gemäß dem Gesetz des Himmels handeln wollten, worauf alle antworteten, sie nähmen ihre Berufung an und würden ihr Amt gemäß der ihnen von Gott zuteilgewordenen Gnade ausüben.
5 Die Anzahl derer, die den Rat bildeten, der bei der Berufung der vorstehend genannten Ratsmitglieder im Namen und für die Kirche abstimmte, war dreiundvierzig wie folgt: neun Hohe Priester, siebzehn Älteste, vier Priester und dreizehn Mitglieder.
6 Beschluss: Der Hoherat ist nur dann ermächtigt zu handeln, wenn sieben von den vorstehend genannten Ratsmitgliedern oder deren ordnungsgemäß bestellten Nachfolgern anwesend sind.
7 Diese sieben sollen ermächtigt sein, andere Hohe Priester zu bestimmen, die sie für würdig und fähig halten, anstelle abwesender Ratsmitglieder zu handeln.
8 Beschluss: Jedes Mal, wenn ein Platz dadurch frei wird, dass eines der vorstehend genannten Ratsmitglieder stirbt, infolge von Übertretung des Amtes enthoben wird oder aus diesem Verwaltungsbereich der Kirche wegzieht, soll er auf Nominierung vonseiten des Präsidenten oder der Präsidenten hin wieder besetzt werden und durch die Stimme eines allgemeinen Rates von Hohen Priestern bestätigt werden, der zu diesem Zweck zusammentritt und im Namen der Kirche handelt.
9 Der Präsident der Kirche, der auch der Präsident des Rates ist, wird durch Offenbarung bestimmt und durch die Stimme der Kirche in seinem Amt bestätigt.
10 Und gemäß der Würde seines Amtes präsidiert er über den Rat der Kirche; und er hat das Recht, sich von zwei weiteren Präsidenten unterstützen zu lassen, die auf die gleiche Weise bestimmt werden, wie er selbst bestimmt wurde.
11 Und falls einer oder beide von denen, die bestimmt wurden, ihm zu helfen, abwesend sind, ist er ermächtigt, ohne Helfer über den Rat zu präsidieren; und falls er selbst abwesend ist, sind die anderen Präsidenten ermächtigt, an seiner Stelle zu präsidieren, entweder gemeinsam oder einer von beiden.
12 Wo immer ein Hoherat der Kirche Christi gemäß dem vorstehenden Muster ordnungsgemäß organisiert ist, soll es die Pflicht der zwölf Ratsmitglieder sein, nummerierte Lose zu ziehen und so festzulegen, wer von den zwölf zuerst sprechen soll, beginnend mit Nummer eins und so der Reihe nach bis Nummer zwölf.
13 Wann immer dieser Rat zusammentritt, um einen Fall zu behandeln, sollen die zwölf Ratsmitglieder abwägen, ob es ein schwieriger Fall ist oder nicht; wenn nicht, so sollen nur zwei Ratsmitglieder, gemäß der Ordnung, die oben beschrieben ist, dazu sprechen.
14 Wird er aber als schwierig betrachtet, so sollen vier bestimmt werden; falls besonders schwierig, sechs; in keinem Fall aber sollen mehr als sechs bestimmt werden zu sprechen.
15 In allen Fällen hat der Angeklagte das Recht auf eine Hälfte des Rates, um Beleidigung und Ungerechtigkeit zu verhindern.
16 Und die Ratsmitglieder, die bestimmt worden sind, vor dem Rat zu sprechen, sollen, nachdem das Beweismaterial geprüft worden ist, den Fall in seinem wahren Licht vor dem Rat vortragen; und ein jeder soll unparteiisch und gerecht sprechen.
17 Die Ratsmitglieder, die die geraden Nummern gezogen haben, nämlich 2, 4, 6, 8, 10 und 12, sind diejenigen, die für den Angeklagten eintreten und Beleidigung und Ungerechtigkeit verhindern.
18 In allen Fällen sollen der Ankläger und der Angeklagte das Recht haben, vor dem Rat für sich selbst zu sprechen, nachdem die Beweise gehört worden sind und die Ratsmitglieder, die bestimmt waren, zu dem Fall zu sprechen, ihre Ausführungen abgeschlossen haben.
19 Nachdem die Beweise gehört worden sind, Ratsmitglieder, Ankläger und Angeklagte gesprochen haben, soll der Präsident gemäß dem Verständnis, das er von dem Fall hat, eine Entscheidung treffen und die zwölf Ratsmitglieder aufrufen, dieselbe durch ihre Stimme zu bestätigen.
20 Sollten aber die übrigen Ratsmitglieder, die nicht gesprochen haben, oder irgendeiner von ihnen, nachdem sie die Beweise und Plädoyers unvoreingenommen angehört haben, in der Entscheidung des Präsidenten einen Irrtum entdecken, so können sie das kundtun, und der Fall soll neu verhandelt werden.
21 Und wenn nach einer sorgfältigen neuen Verhandlung irgendwelches zusätzliches Licht in den Fall gebracht worden ist, soll die Entscheidung demgemäß geändert werden.
22 Falls sich aber kein zusätzliches Licht ergeben hat, soll die erste Entscheidung bestehen bleiben, da die Mehrheit des Rates ermächtigt ist, sie festzulegen.
23 Falls es sich um eine Schwierigkeit hinsichtlich der Lehre oder der Grundsätze handelt und nicht genügend Schriftliches vorliegt, dass dem Rat klarwird, wie der Fall zu beurteilen ist, kann der Präsident den Willen des Herrn durch Offenbarung erfragen und erlangen.
24 Sind die Hohen Priester auswärts, so sind sie ermächtigt, auf die vorgenannte Weise einen Rat zu berufen und zu organisieren, um Schwierigkeiten zu bereinigen, sofern eine oder beide beteiligten Seiten darum ersuchen.
25 Und der besagte Rat von Hohen Priestern ist ermächtigt, einen aus seiner eigenen Reihe zu bestimmen, der für die betreffende Zeit über solch einen Rat präsidiert.
26 Es ist die Pflicht des besagten Rates, unverzüglich eine Abschrift der Verhandlung samt einer vollständigen Darlegung der Beweisgründe, die zu der gefällten Entscheidung geführt haben, an den Hoherat am Sitz der Ersten Präsidentschaft der Kirche zu senden.
27 Sollten die Beteiligten oder einer von ihnen mit der Entscheidung des besagten Rates nicht zufrieden sein, können sie beim Hoherat am Sitz der Ersten Präsidentschaft der Kirche Berufung einlegen und eine neue Verhandlung haben; der Fall soll dann dort verhandelt werden, gemäß dem früher beschriebenen Muster, als ob noch keine solche Entscheidung getroffen worden sei.
28 Dieser Rat von auswärtigen Hohen Priestern ist nur in den schwierigsten Fällen von Angelegenheiten der Kirche einzuberufen; und kein gewöhnlicher oder alltäglicher Fall rechtfertigt die Einberufung eines solchen Rates.
29 Die reisenden oder ansässigen auswärtigen Hohen Priester sind ermächtigt festzustellen, ob es notwendig ist, einen solchen Rat einzuberufen oder nicht.
30 Hinsichtlich ihrer Entscheidungen besteht ein Unterschied zwischen dem auswärtigen Hoherat, oder den auswärtigen reisenden Hohen Priestern, und dem reisenden Hoherat, der aus den zwölf Aposteln besteht.
31 Gegen die Entscheidung des ersteren kann Berufung eingelegt werden, aber gegen die Entscheidung des letzteren nicht.
32 Letztere kann nur von den Generalautoritäten der Kirche in Frage gestellt werden, falls es sich um Übertretung handelt.
33 Entscheid: Der Präsident oder die Präsidenten am Sitz der Ersten Präsidentschaft der Kirche sind ermächtigt, nach Prüfung des Berufungsantrags und des einschlägigen Beweismaterials und der Aussagen zu entscheiden, ob in einem solchen Fall, wo Berufung eingelegt wird, ein Anspruch auf eine neue Verhandlung gerechtfertigt ist.
34 Die zwölf Ratsmitglieder gingen dann daran, durch Lose oder Wahlzettel festzustellen, wer als Erster sprechen sollte, und das Ergebnis war wie folgt, nämlich: 1. Oliver Cowdery, 2. Joseph Coe, 3. Samuel H. Smith, 4. Luke Johnson, 5. John S. Carter, 6. Sylvester Smith, 7. John Johnson, 8. Orson Hyde, 9. Jared Carter, 10. Joseph Smith Sr., 11. John Smith, 12. Martin Harris.Nach dem Gebet wurde die Sitzung geschlossen.
Oliver Cowdery,
Orson Hyde,
Schriftführer