Abschnitt 134
Eine Glaubenserklärung hinsichtlich Regierungen und Gesetzen im Allgemeinen, auf der am 17. August 1835 zu Kirtland, Ohio, abgehaltenen allgemeinen Versammlung der Kirche mit einstimmigem Beschluss angenommen. Viele Heilige waren zusammengekommen, um den vorgeschlagenen Inhalt der ersten Ausgabe des Buches Lehre und Bündnisse zu erörtern. Zu der Zeit wurde dieser Erklärung die folgende Präambel gegeben: „Damit unser Glaube hinsichtlich irdischer Regierungen und Gesetze im Allgemeinen nicht falsch ausgelegt und auch nicht missverstanden werden möge, halten wir es für angebracht, am Schluss dieses Buches unsere Meinung darüber darzulegen.“
1-4 Regierungen sollen die Freiheit des Gewissens und der Gottesverehrung bewahren; 5-8 Alle Menschen sollen ihre Regierung unterstützen und schulden dem Gesetz Achtung und Unterordnung; 9-10 Religionsgesellschaften sollen keine staatliche Macht ausüben; 11-12 Menschen, die sich selbst und ihren Besitz verteidigen, sind gerechtfertigt.
1 Wir glauben, dass Regierungen von Gott zum Nutzen des Menschen eingerichtet worden sind und dass er die Menschen für ihr Verhalten in Bezug auf sie zur Rechenschaft zieht, sei es im Geben von Gesetzen oder in deren Anwendung zum Wohl und zur Sicherheit der Gesellschaft.
2 Wir glauben, dass keine Regierung friedlich bestehen kann, ohne dass solche Gesetze erlassen werden und unangetastet bleiben, die jedem Einzelnen die Wahrnehmung seiner Gewissensfreiheit, das Recht auf Eigentum und freie Verfügung darüber und den Schutz des Lebens gewährleisten.
3 Wir glauben, dass alle Regierungen notwendigerweise staatliche Beamte und Behörden brauchen, um ihre Gesetze durchzusetzen; und dass solche, die das Gesetz unparteiisch und gerecht anwenden, gesucht und gestützt werden sollen – durch die Stimme des Volkes, wenn in einer Republik, oder durch den Willen des Landesherrn.
4 Wir glauben, dass die Religion von Gott eingerichtet worden ist und dass die Menschen ihm, und nur ihm, für die Ausübung derselben verantwortlich sind, sofern ihre religiösen Ansichten sie nicht dazu veranlassen, die Rechte und Freiheiten anderer zu verletzen; aber wir glauben nicht, dass menschliches Gesetz das Recht hat, sich einzumischen und Regeln für die Gottesverehrung vorzuschreiben, um Gewissenszwang auszuüben oder Formen öffentlicher oder privater Gottesverehrung zu diktieren; dass staatliche Behörden das Verbrechen unterbinden sollen, aber niemals das Gewissen überwachen; Missetat bestrafen sollen, aber niemals die Freiheit der Seele unterdrücken.
5 Wir glauben, dass alle Menschen verpflichtet sind, die jeweilige Regierung, unter der sie leben, zu stützen und zu tragen, solange sie durch die Gesetze dieser Regierung in ihren angeborenen und unveräußerlichen Rechten geschützt werden; und dass allen so beschützten Bürgern Aufstand und Auflehnung nicht zustehen und entsprechend bestraft werden sollen; und dass jede Regierung das Recht hat, solche Gesetze anzuwenden, die nach ihrem Urteil am besten geeignet sind, das öffentliche Wohl zu sichern; zugleich aber sollen sie die Gewissensfreiheit heilighalten.
6 Wir glauben, dass jedermann in seiner Stellung geachtet werden soll, Herrschende und Vertreter der Staatsmacht als solche, denn sie sind eingesetzt, um die Unschuldigen zu schützen und die Schuldigen zu bestrafen, und dass alle Menschen den Gesetzen Achtung und Unterordnung schulden, da ohne sie Friede und Eintracht durch Anarchie und Terror verdrängt würden; menschliche Gesetze sind ausdrücklich zu dem Zweck geschaffen, unsere Interessen als Einzelne und als Nationen zu regeln, zwischen einem Menschen und dem anderen; und göttliche Gesetze sind vom Himmel gegeben und schreiben Regeln für geistige Belange vor, für Glauben und Gottesverehrung; für beides ist der Mensch seinem Schöpfer verantwortlich.
7 Wir glauben, dass Herrscher, Staaten und Regierungen das Recht haben und verpflichtet sind, Gesetze anzuwenden, die alle Bürger bei der freien Ausübung ihres religiösen Glaubens schützen; aber wir glauben nicht, dass sie das Recht haben, Bürger dieser Freiheit rechtens zu berauben oder sie in ihren Ansichten zu beschneiden, solange die Gesetze geachtet und in Ehren gehalten werden und diese religiösen Ansichten nicht Aufstand und Verschwörung gutheißen.
8 Wir glauben, dass das Begehen eines Verbrechens gemäß der Art des Verstoßes bestraft werden soll, dass Mord, Hochverrat, Raub, Diebstahl und Landfriedensbruch in jeder Hinsicht gemäß ihrer Strafbarkeit und der Absicht, unter den Menschen Böses zu stiften, bestraft werden sollen, und zwar nach den Gesetzen jener Regierung, wo der Verstoß begangen worden ist; und für den öffentlichen Frieden und die öffentliche Ruhe sollen alle Menschen eintreten und nach Kräften dazu beitragen, dass diejenigen, die gegen gute Gesetze verstoßen, der Bestrafung zugeführt werden.
9 Wir glauben nicht, dass es recht ist, religiöse Einflussnahme und staatliche Regierung zu vermischen, wodurch die eine Religionsgesellschaft begünstigt, die andere aber in ihren geistigen Freiheiten beschnitten würde und ihren Mitgliedern die persönlichen Rechte als Bürger verweigert würden.
10 Wir glauben, dass alle Religionsgesellschaften das Recht haben, mit ihren Mitgliedern wegen ordnungswidrigen Verhaltens gemäß den Regeln und Statuten der betreffenden Gesellschaft zu verfahren, vorausgesetzt, dass solche Verfahren sich auf die Zugehörigkeit zur Gemeinschaft und den Stand in derselben beziehen; wir glauben aber nicht, dass irgendeine Religionsgesellschaft die Vollmacht hat, über jemandes Recht auf Eigentum oder Leben zu verhandeln, ihnen die Güter dieser Welt abzunehmen oder ihren Leib oder ihr Leben in Gefahr zu bringen oder irgendeine körperliche Strafe über sie zu verhängen. Sie können sie nur aus ihrer Gesellschaft ausschließen und ihnen die Gemeinschaft entziehen.
11 Wir glauben, dass man sich zur Wiedergutmachung allen Unrechts und alles Erlittenen auf das bürgerliche Recht berufen soll, wenn es sich um persönliche Übergriffe handelt oder das Recht auf Eigentum und Persönlichkeit verletzt ist, sofern Gesetze vorhanden sind, die diesen Schutz bieten; wir glauben aber auch, dass alle Menschen berechtigt sind, sich selbst, ihre Freunde, ihr Eigentum und die Regierung in einer Notlage gegen ungesetzliche Anschläge und Übergriffe von jedweder Seite zu verteidigen, wo man sich nicht unverzüglich auf die Gesetze berufen und Abhilfe nicht geschaffen werden kann.
12 Wir glauben, dass es recht ist, den Nationen der Erde das Evangelium zu predigen und die Rechtschaffenen zu warnen, sich aus der Verdorbenheit der Welt zu erretten; aber wir glauben nicht, dass es recht ist, sich bei Leibeigenen einzumischen, ihnen das Evangelium zu predigen oder sie zu taufen, wenn dies dem Willen und Wunsch ihrer Herren widerspricht, noch uns mit ihnen einzulassen oder sie auch nur im Geringsten dahingehend zu beeinflussen, dass sie mit ihren Umständen in diesem Leben unzufrieden sind, und dadurch das Leben von Menschen zu gefährden; eine solche Einmischung halten wir für ungesetzlich und ungerecht und betrachten sie als Gefahr für den Frieden einer jeden Regierung, die zulässt, dass menschliche Wesen in Knechtschaft gehalten werden.