Kapitel 23
Mose zählt auf, wer in die Gemeinde aufgenommen werden darf und wer nicht – Er legt Gesetze dar in Bezug auf Hygiene, Knechte, Wucher und Gelübde.
1 Niemand darf die Frau seines Vaters zur Frau nehmen und überhaupt nicht die Bettdecke seines Vaters aufdecken.
2 Keiner, dem die Hoden zerquetscht sind oder das Glied verschnitten ist, darf in die Gemeinde des Herrn aufgenommen werden.
3 Kein Bastard darf in die Gemeinde des Herrn aufgenommen werden; nicht einmal die zehnte Generation der Nachkommen des Betreffenden darf in die Gemeinde des Herrn aufgenommen werden.
4 Kein Ammoniter und kein Moabiter darf in die Gemeinde des Herrn aufgenommen werden; nicht einmal die zehnte Generation der Nachkommen von ihnen darf jemals in die Gemeinde des Herrn aufgenommen werden,
5 und zwar deshalb, weil sie euch auf eurer Wanderung, als ihr aus Ägypten auszogt, nicht mit Brot und Wasser entgegengekommen sind und weil sie Bileam, den Sohn Beors, aus Petor in Mesopotamien gegen dich in Sold genommen haben, damit er dich verfluche.
6 Aber der Herr, dein Gott, wollte Bileam nicht erhören, sondern der Herr, dein Gott, verwandelte dir den Fluch in Segen; denn der Herr, dein Gott, hat dich lieb.
7 Sei niemals, solange du lebst, darauf bedacht, ihnen etwas Gutes oder eine Liebe zu erweisen!
8 Einen Edomiter sollst du nicht verabscheuen, denn er ist dein Bruder. Einen Ägypter sollst du nicht verabscheuen, denn du hast als Gast in seinem Lande gewohnt.
9 Von den Kindern, die ihnen geboren werden, dürfen die zur dritten Generation Gehörenden in die Gemeinde des Herrn aufgenommen werden.
10 Wenn du als Kriegsherr gegen deine Feinde ausziehst, so sollst du dich vor allem Ungehörigen hüten.
11 Ist ein Mann unter dir, der infolge eines nächtlichen Begegnisses unrein geworden ist, so soll er aus dem Lager hinausgehen: Er darf nicht wieder in das Lager hineinkommen;
12 gegen Abend soll er dann eine Waschung an sich vornehmen und darf hierauf bei Sonnenuntergang ins Lager zurückkehren.
13 Auch sollst du außerhalb des Lagers einen bestimmten Platz haben, wohin du austreten kannst;
14 und unter deinen Geräten sollst du einen Spaten haben, mit dem du, wenn du draußen deine Notdurft verrichtest, ein Loch graben und deinen Unrat wieder bedecken sollst.
15 Denn der Herr, dein Gott, zieht inmitten deines Lagers einher, um dich zu erretten und deine Feinde dir preiszugeben; darum soll dein Lager heilig sein, damit er nichts Anstößiges bei dir wahrnimmt und sich nicht von dir abwendet.
16 Einen Knecht, der sich vor seinem Herrn zu dir geflüchtet hat, sollst du seinem Herrn nicht ausliefern:
17 Er soll bei dir, in deiner Mitte, wohnen an dem Ort, den er in einer deiner Ortschaften erwählt, wo es ihm gut dünkt: Du sollst ihm keine Schwierigkeiten machen!
18 Unter den Töchtern der Israeliten soll es keine der Unzucht geweihte Dirne geben, und unter den Söhnen der Israeliten soll es keinen zur Unzucht bestimmten Buhler geben.
19 Du darfst keinen Hurenlohn und kein Hundegeld aus irgendeinem Gelübde in das Haus des Herrn, deines Gottes, bringen; denn ein Gräuel für den Herrn, deinen Gott, sind sie alle beide.
20 Du sollst von deinem Stammesbruder keinen Zins verlangen, weder für geliehenes Geld noch für gelieferte Lebensmittel noch für irgendetwas anderes, das man gegen Zinsen verleihen kann.
21 Von einem Ausländer magst du dir Zinsen zahlen lassen, nicht aber von einem deiner Stammesbrüder, damit der Herr, dein Gott, dich bei allen deinen Unternehmungen segnet in dem Lande, in das du kommst, um es in Besitz zu nehmen.
22 Wenn du dem Herrn, deinem Gott, ein Gelübde leistest, so säume nicht, es zu erfüllen! Denn der Herr, dein Gott, wird es sicherlich von dir fordern, und du würdest dir eine Schuld aufgeladen haben.
23 Wenn du aber das Geloben unterlässt, so ziehst du dir dadurch keine Schuld zu;
24 nur was deine Lippen ausgesprochen haben, musst du auch halten und ausführen, weil du dem Herrn, deinem Gott, freiwillig gelobt hast, was du mit deinem Munde ausgesprochen hast.
25 Wenn du in den Weinberg eines deiner Stammesbrüder kommst, so magst du Trauben nach deinem Begehren essen, bis du satt bist; aber in dein Gefäß darfst du keine tun.
26 Wenn du an das Kornfeld eines deiner Stammesbrüder kommst, so magst du Ähren mit der Hand abpflücken; aber eine Sichel darfst du nicht an das Getreide eines deiner Stammesbrüder legen.“