Kapitel 27
Die Wohnstätte soll einen Altar für Brandopfer und einen von Säulen umgebenen Vorhof haben – Im Offenbarungszelt soll immer ein Licht leuchten.
1 „Den Brandopferaltar sollst du aus Akazienholz anfertigen, fünf Ellen lang und fünf Ellen breit – viereckig soll der Altar sein – und drei Ellen hoch.
2 Die zu ihm gehörenden Hörner sollst du an seinen vier Ecken anbringen. Sie sollen mit ihm aus einem Stück bestehen, und du sollst ihn mit Kupfer überziehen.
3 Sodann fertige die zugehörigen zur Wegräumung der Fettasche dienenden Töpfe sowie die zugehörigen Schaufeln, Becken, Gabeln und Pfannen an; alle erforderlichen Geräte sollst du aus Kupfer herstellen.
4 Weiter fertige ein Gitterwerk, netzartig, aus Kupfer für den Altar an und setze an das Netzwerk vier kupferne Ringe an seine vier Ecken
5 und bringe es unterhalb der Einfassung des Altars von unten her an, sodass das Netzwerk bis zur halben Höhe des Altars hinaufgeht.
6 Sodann fertige Tragstangen für den Altar an, Stangen aus Akazienholz, und überziehe sie mit Kupfer.
7 Diese seine Stangen sollen dann in die Ringe gesteckt werden, sodass sich die Stangen an den beiden Seiten des Altars befinden, wenn man ihn trägt.
8 Du sollst ihn aus Brettern so herstellen, dass er innen hohl ist. Wie man es dir auf dem Berge gezeigt hat, so soll man ihn anfertigen.
9 Den Vorhof der Wohnstätte aber sollst du so herstellen: auf der Südseite, Behänge für den Vorhof aus gezwirntem Byssus, hundert Ellen lang, für die eine Seite;
10 dazu zwanzig Ständer nebst den zugehörigen zwanzig kupfernen Füßen; die Nägel und Ringbänder der Säulen müssen aus Silber sein.
11 Ebenso auf der nördlichen Längsseite: Behänge von hundert Ellen Länge, dazu zwanzig Ständer nebst den zugehörigen zwanzig kupfernen Füßen; die Nägel und Ringbänder der Säulen müssen aus Silber sein.
12 Ferner auf der westlichen Breitseite des Vorhofs: Behänge von fünfzig Ellen Länge; dazu zehn Ständer nebst den zugehörigen zehn Füßen.
13 Die Breite der östlichen Vorderseite des Vorhofs soll fünfzig Ellen betragen,
14 und zwar fünfzehn Ellen Behänge für die eine Seite mit ihren drei Säulen und deren drei Füßen,
15 und ebenso fünfzehn Ellen Behänge für die andere Seite mit ihren drei Säulen und deren drei Füßen.
16 Am Eingang zum Vorhof aber soll sich ein Vorhang von zwanzig Ellen Breite befinden, aus blauem und rotem Purpur, aus Karmesin und gezwirntem Byssus in Buntwirkerarbeit gefertigt; dazu vier Säulen nebst deren vier Füßen.
17 Alle Säulen rings um den Vorhof sollen mit silbernen Ringbändern versehen sein, auch ihre Nägel aus Silber, ihre Füße aber aus Kupfer.
18 Die Länge des Vorhofs soll hundert Ellen, die Breite je fünfzig und die Höhe fünf Ellen betragen, nämlich Behänge aus gezwirntem Byssus; ihre Füße aber sollen aus Kupfer sein.
19 Alle Gerätschaften der Wohnstätte für den gesamten Dienst an ihr, auch alle ihre Pflöcke und alle Pflöcke des Vorhofs, sollen aus Kupfer sein.
20 Sodann befiehl du den Israeliten, dir ganz reines Öl aus zerstoßenen Oliven für den Leuchter zu bringen, damit beständig Licht brenne.
21 Im Offenbarungszelt, außerhalb des Vorhangs, der sich vor der Lade mit dem Gesetz befindet, soll Aaron mit seinen Söhnen die Lampen zurechtmachen, damit sie vom Abend bis zum Morgen vor dem Herrn brennen. Diese Verordnung soll ewige Geltung für die Israeliten von Generation zu Generation haben!“