Notfallvorsorge und -hilfe

Notfallvorsorge und -hilfe

Über die Jahre wurde den Mitgliedern der Kirche oft geraten, für Notzeiten vorzusorgen. Geistige und materielle Vorbereitung kann Furcht vertreiben. Führer der Kirche sollten Mitgliedern dabei helfen, sich einzeln oder als Familie darauf vorzubereiten, in persönlichen oder umfassenden Notzeiten eigenständiger zu sein.

Notfallplan der Familie

Mitgliedern der Kirche wird geraten, einen einfachen Notfallplan vorzubereiten. Dazu könnte auch Folgendes gehören:

  • ein Drei-Monats-Vorrat an den Nahrungsmitteln, die sie gewöhnlich zu sich nehmen
  • Trinkwasser
  • finanzielle Reserven
  • ein Langzeitvorrat an Grundnahrungsmitteln
  • Medikamente und Erste-Hilfe-Material
  • Kleidung und Bettzeug
  • wichtige Dokumente
  • Mittel zur Kommunikation mit der Familie nach einer Katastrophe

Sicherheit bei Aufräumarbeiten und für freiwillige Helfer

Aufräumarbeiten nach Katastrophen

Gemeinden und Pfähle können nach einer Katastrophe Freiwillige organisieren, um in der Umgebung zu helfen. Die freiwilligen Helfer der Kirche sollen sich eher um Aufräumarbeiten kümmern und weniger um Wiederaufbau. Alle Freiwilligen halten sich an die Sicherheitsrichtlinien der Kirche für Aufräumarbeiten nach Katastrophen.

Notfallkommunikation

Im Notfall funktionieren die herkömmlichen Kommunikationsmittel eventuell nicht. Im Gemeinde- oder Pfahlnotfallplan sollte auch die Kommunikation angesprochen werden.

Notfallpläne für die Gemeinde und für den Pfahl

Notfallplan

Gemeinden und Pfähle sollten über einen Notfallplan verfügen. Diese Pläne werden vom Wohlfahrtskomitee der Gemeinde oder des Pfahles unter Leitung des Bischofs oder Pfahlpräsidenten aufgestellt. Sie sollten regelmäßig überprüft und aktualisiert werden.

Gemeindehäuser als Notfallunterkünfte

Nach einer Katastrophe ist es manchmal notwendig, dass ein Gemeindehaus als Notfallunterkunft zur Verfügung steht. Der Pfahlpräsident erteilt nach Beratung mit einem Mitglied der Präsidentschaft der Siebziger oder mit der Gebietspräsidentschaft dafür die Genehmigung. Nachdem die Genehmigung erteilt wurde, kontaktiert der Priestertumsführer den Beauftragten für Grundstücke und Gebäude (BGG).