Ausschluss aus der Kirche


Eine Disziplinarmaßnahme, die nur im Extremfall Anwendung findet. Bei einem Ausschluss wird der Name des Betreffenden aus den Büchern der Kirche gestrichen. Wer ausgeschlossen wurde, kann immer noch zurückkehren und die Mitgliedschaft in der Kirche wiedererlangen. Dazu muss er den Weg der Umkehr und der Taufe durch Untertauchen zur Sündenvergebung gehen.

Weitere Informationen

Siehe Disziplinarrat