„Assistenztiere“, Service für Menschen mit einer Behinderung: Führungsverantwortliche, 2020
„Assistenztiere“, Service für Menschen mit einer Behinderung: Führungsverantwortliche
Assistenztiere
Was ist ein Tier zur emotionalen Unterstützung?
Ein Tier zur emotionalen Unterstützung dient jemandem, der psychisch oder emotional behindert ist, als Begleiter. Als Tier zur emotionalen Unterstützung kommt eine Vielzahl von Tieren, darunter auch ein derzeitiges Haustier, in Frage. Solche Tiere sind nicht ausgebildet, Aufgaben zu erledigen, zeichnen sich jedoch durch eine enge und hilfreiche Beziehung zu ihrem Halter aus.
Was ist ein Assistenzhund?
Ein Assistenzhund ist ein ausgebildetes Tier, das Aufgaben ausführt, die in direktem Zusammenhang mit der Behinderung seines Halters stehen. Die Vorbereitung und Ausbildung des Hundes dauert in der Regel 18 bis 24 Monate. Ein Assistenzhund kann als notwendiges medizinisches Hilfsmittel gelten und den Halter an viele Orte begleiten dürfen, an denen Tiere zur emotionalen Unterstützung oder Haustiere nicht zugelassen sind. Der Halter muss nicht schriftlich belegen, dass der Hund ein zertifizierter Assistenzhund ist. Führungsverantwortliche oder Veranstalter der Kirche dürfen jedoch nachfragen, ob ein Hund ein Assistenzhund und wegen einer Behinderung erforderlich ist oder für welche Arbeit oder Aufgabe er ausgebildet wurde. Der Halter sollte die wesentlichen Aufgaben benennen können und damit belegen, dass der Hund nicht nur als Begleiter dient und Schutz oder Trost bietet.
Sind Assistenztiere und andere Haustiere in Einrichtungen der Kirche erlaubt?
Der Bischof und der Pfahlpräsident können festlegen, ob Menschen mit einer Behinderung in einem Gemeindehaus ausgebildete Assistenzhunde mit sich führen dürfen. Andere Arten von Tieren, wie etwa Tiere zur emotionalen Unterstützung, sind in Gemeindehäusern oder bei Veranstaltungen der Kirche generell nicht zugelassen, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben. (In den Vereinigten Staaten ist die Kirche in der Regel nicht gesetzlich verpflichtet, in ihren Gotteshäusern Assistenzhunde oder Tiere zur emotionalen Unterstützung zuzulassen.) Der Bischof oder Pfahlpräsident trifft die Entscheidung für seine Einheit und berücksichtigt dabei die Bedürfnisse von Menschen mit einer Behinderung ebenso wie die aller anderen in der Gemeinde.
Im Tempel sind Assistenzhunde und Tiere zur emotionalen Unterstützung nicht zugelassen. Tempelbesucher mit einer Behinderung werden angehalten, mit Angehörigen oder Freunden in den Tempel zu gehen, die ihnen bei Bedarf helfen können. Tempelarbeiter stehen ebenfalls zur Verfügung, um Mitgliedern im Tempel zur Hand zu gehen. Priestertumsführer können sich bei Fragen an die Tempelabteilung wenden.
Welche Pflichten hat jemand, der auf einem Gelände der Kirche ein Assistenztier mit sich führt?
Der Halter eines zugelassenen Assistenztieres ist für jeglichen Schaden an Personen oder Eigentum verantwortlich, den sein Tier verursacht. Er ist dafür verantwortlich, Hinterlassenschaften des Assistenztieres ordnungsgemäß zu entsorgen. Abgesehen davon müssen Assistenztiere auf dem Gelände der Kirche jederzeit beaufsichtigt und unter Kontrolle gehalten werden. Dies bedeutet, dass das Assistenztier sich nicht weiter als 1,80 Meter von seinem Halter entfernen darf und dass es angeleint, sich in einem Käfig befinden oder dem Halter aufs Wort gehorchen muss. Beaufsichtigt bedeutet auch, dass das Tier nicht an ein feststehendes Objekt angebunden und allein gelassen werden darf.