Handbücher und Berufungen
14. Alleinstehende Mitglieder


„14. Alleinstehende Mitglieder“, Auswahl aus dem Allgemeinen Handbuch, 2023

„14. Alleinstehende Mitglieder“, Auswahl aus dem Allgemeinen Handbuch

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Leute unterhalten sich

14.

Alleinstehende Mitglieder

14.0

Einleitung

Männer und Frauen, die noch unverheiratet oder die geschieden oder verwitwet sind, machen einen erheblichen Teil der Gesamtmitgliederzahl der Kirche aus. Es ist für jeden Menschen wichtig, dass er durch das Sühnopfer Jesu Christi Hoffnung schöpft (siehe Ether 12:4). Diese ewigen Wahrheiten können zu solcher Hoffnung führen:

  • Die heiligen Schriften und die neuzeitlichen Propheten bestätigen, dass jeder, der treu die Bündnisse des Evangeliums hält, die Erhöhung erlangen kann.

  • Der genaue Zeitpunkt und die Art und Weise, wie die Segnungen der Erhöhung gewährt werden, sind nicht vollständig offenbart worden, doch werden uns diese Segnungen zugesichert (siehe Mosia 2:41).

  • Auf den Herrn zu warten bedeutet, dass man beständig gehorsam ist und sich geistig weiterentwickelt – hin zu ihm (siehe Jesaja 64:3).

  • Gott bietet allen seinen Kindern das ewige Leben an. Alle, die sich als würdig erweisen, die Gabe der Vergebung zu empfangen, die der Erretter uns so gütig gewährt, und die gemäß seinen Geboten leben, werden das ewige Leben empfangen (siehe Mosia 26:30; Moroni 6:8).

  • Vertrauen in diese Zusicherungen ist im Glauben an Jesus Christus verwurzelt. Durch seine Gnade wird alles, was das Erdenleben betrifft, ins rechte Lot gebracht (siehe Alma 7:11-13).

Gott ist darauf angewiesen, dass alle Mitglieder in ihrer Gemeinde und ihrem Pfahl bei seinem Werk der Errettung und Erhöhung mithelfen (siehe 1 Korinther 12:12-27). Alleinstehende Mitglieder können so, wie der Geist es eingibt, zu Führungs- und Lehrämtern berufen werden.

Für dieses Kapitel gilt:

  • Mit „alleinstehende Mitglieder“ sind alle erwachsenen Mitglieder der Kirche gemeint, die derzeit nicht verheiratet sind.

  • Der Begriff „junge Alleinstehende“ (JAE) bezieht sich auf die 18- bis 30-Jährigen.

  • Mit den „Alleinstehenden“ (AE) sind diejenigen ab 31 Jahren gemeint.

14.1

Alleinstehende Mitglieder in geografischen Einheiten

14.1.1

Die Führung im Pfahl

14.1.1.2

Das Pfahl-JAE-Komitee und das Pfahl-AE-Komitee

Die Pfahlpräsidentschaft ruft ein JAE-Komitee ins Leben.

Die Pfahlpräsidentschaft kann auch ein AE-Komitee ins Leben rufen.

Die Komitees sind bestrebt, die Mitglieder zu unterstützen, indem sie ihre Freundschaft anbieten und Gelegenheiten schaffen, sich am Werk der Errettung und Erhöhung zu beteiligen (siehe 14.2).

14.1.2

Die Führung in der Gemeinde

14.1.2.1

Die Bischofschaft

Die Bischofschaft spielt eine entscheidende Rolle dabei, die alleinstehenden Mitglieder in das Werk der Errettung und Erhöhung einzubeziehen. Gemeinsam mit dem Gemeinderat stellt die Bischofschaft fest, welche sinnvollen Berufungen und Aufträge alleinstehende Mitglieder übernehmen könnten. Die Bischofschaft ist sich der Bedürfnisse Alleinerziehender bewusst und ist bestrebt, auf diese einzugehen.

  • Ein Mitglied der Bischofschaft kommt mindestens einmal im Jahr mit jedem jungen Alleinstehenden zusammen.

  • Die Bischofschaft kann ein Gemeinde-JAE-Komitee ins Leben rufen.

14.1.2.2

Das für die jungen Alleinstehenden zuständige Mitglied der ÄK-Präsidentschaft und das zuständige Mitglied der FHV-Präsidentschaft

Der Ältestenkollegiumspräsident und die FHV-Präsidentin können jeweils ein Mitglied ihrer Präsidentschaft beauftragen, den jungen Alleinstehenden zur Seite zu stehen. Diese Führungsverantwortlichen bringen in Erfahrung, worin die Stärken der jungen Alleinstehenden bestehen, und tragen dazu bei, dass auf deren Bedürfnisse eingegangen wird.

Der Ältestenkollegiumspräsident und die FHV-Präsidentin können im Gemeinderat über diese Arbeit berichten.

14.1.2.3

Die JAE-Gruppenleiter

In einer Gemeinde mit vielen jungen Alleinstehenden kann die Bischofschaft einen jungen Alleinstehenden und eine junge Alleinstehende als JAE-Gruppenleiter berufen. Zu ihren Aufgaben gehören:

  • den jungen Alleinstehenden helfen, sich am Werk der Errettung und Erhöhung zu beteiligen (siehe 14.2)

  • im Pfahl-JAE-Komitee mitwirken

  • das Gemeinde-JAE-Komitee leiten, sofern eines gebildet wurde

  • regelmäßig mit der ÄK-Präsidentschaft und der FHV-Präsidentschaft zusammenkommen, um zu besprechen, worin die Stärken der jungen Alleinstehenden bestehen und wie auf deren Bedürfnisse eingegangen werden kann; auch haben sie einen Blick auf die Betreuung der jungen Alleinstehenden

14.2

Die Mitwirkung an Gottes Werk der Errettung und Erhöhung

14.2.1

Das Evangelium Jesu Christi leben

14.2.1.1

Der Familienabend und das Evangeliumsstudium

Die Führungsverantwortlichen oder die Mitglieder, die daran teilnehmen möchten, können eine oder mehrere Familienabendgruppen für Alleinstehende sowie andere Gruppen für junge Alleinstehende einrichten.

14.2.1.3

Aktivitäten

Unter der Leitung der Führungsverantwortlichen in der Gemeinde oder im Pfahl können die jungen Alleinstehenden speziell auf ihre Gruppe ausgerichtete Aktivitäten planen und daran teilnehmen, etwa:

  • Tempelbesuche

  • Aktivitäten zum Thema Familiengeschichte

  • Aktivitäten zur Verbreitung des Evangeliums

  • gemeinnütziger Dienst

  • Musik- und kulturelle Veranstaltungen

  • Sportveranstaltungen

Unter der Leitung der Führungsverantwortlichen im Pfahl können die Alleinstehenden ähnliche Aktivitäten auf Pfahlebene planen.

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