Handbücher und Berufungen
29. Versammlungen und Sitzungen


„29. Versammlungen und Sitzungen“, Auswahl aus dem Allgemeinen Handbuch, 2023

„29. Versammlungen und Sitzungen“, Auswahl aus dem Allgemeinen Handbuch

Bild
Mutter und Tochter in der Abendmahlsversammlung

29.

Versammlungen und Sitzungen

29.0

Einleitung

Die Heiligen der Letzten Tage versammeln sich, um Gott zu verehren, einander zu erbauen und das Evangelium zu lehren und zu lernen (siehe Alma 6:6; Moroni 6:5,6). Der Erretter hat verheißen: „Wo zwei oder drei in meinem Namen versammelt sind, da bin ich mitten unter ihnen.“ (Matthäus 18:20.) Versammlungen können mit dazu beitragen, dass unsere „Herzen in Einigkeit und … Liebe verbunden“ sind (Mosia 18:21).

Das Abhalten einer Versammlung darf jedoch nie an die Stelle dessen treten, dass man so dient und sich anderer so annimmt, wie Jesus Christus es getan hat.

29.1

Versammlungen und Sitzungen planen und leiten

Die Führungsverantwortlichen planen und leiten die Versammlungen und Sitzungen, „wie sie vom Heiligen Geist geführt werden, gemäß den Geboten und Offenbarungen Gottes“ (Lehre und Bündnisse 20:45; siehe auch Moroni 6:9; Lehre und Bündnisse 46:2). Sie suchen nach Möglichkeiten, den Einfluss des Geistes zu fördern.

Die Führungsverantwortlichen achten darauf, dass die Mitglieder und ihre Familien nicht durch die Anzahl und Dauer der Versammlungen belastet werden.

29.2

Versammlungen und Sitzungen auf Gemeindeebene

29.2.1

Die Abendmahlsversammlung

29.2.1.1

Die Abendmahlsversammlung planen

Die Abendmahlsversammlung wird von der Bischofschaft geplant und geleitet. Sie achtet darauf, dass der Schwerpunkt der Versammlung auf dem Abendmahl und darauf liegt, den Glauben an Jesus Christus zu stärken.

Die Abendmahlsversammlung dauert eine Stunde. Der Ablauf kann wie folgt aussehen:

  1. Vorspiel (Richtlinien stehen in 19.3.2).

  2. Willkommensgrüße.

  3. Offizielle Begrüßung präsidierender Autoritäten oder anderer Führungsverantwortlicher, die zu Besuch sind.

  4. Bekanntmachungen. Diese sind auf ein Minimum zu beschränken.

  5. Anfangslied und Anfangsgebet (siehe 19.3.2 und 29.6).

  6. Angelegenheiten der Gemeinde oder des Pfahles, beispielsweise:

    • Bestätigung und Entlassung von Beamten und Lehrkräften (siehe 30.3 und 30.6)

    • Vorlegen der Namen von Brüdern, die zu einem Amt im Aaronischen Priestertum ordiniert werden sollen (siehe 18.10.3)

    • Begrüßung neuer Mitglieder der Gemeinde, einschließlich Neubekehrter

  7. Namensgebung und Kindessegnung (siehe 18.6). Diese wird normalerweise in der Fast- und Zeugnisversammlung vorgenommen (siehe 29.2.2).

  8. Konfirmierung Neubekehrter (siehe 18.8).

  9. Abendmahlslied und Spendung des Abendmahls. Das Abendmahl steht im Mittelpunkt der Versammlung. Diese heilige Handlung bietet den Mitgliedern die Gelegenheit, ihre Gedanken dem Erretter und seinem Opfer für sie zuzuwenden.

    Näheres zur Vorbereitung, zum Segnen und zum Austeilen des Abendmahls ist in 18.9 zu finden.

  10. Botschaften über das Evangelium, Gemeindegesang oder sonstige Musik.

  11. Schlusslied und Schlussgebet.

  12. Orgel- oder Klavierspiel zum Ausklang.

29.2.1.4

Die Auswahl der Redner

Die Bischofschaft wählt die Redner für die Abendmahlsversammlung aus. Meistens beauftragt sie Mitglieder der Gemeinde, auch Jugendliche.

Die Redner geben Zeugnis für Jesus Christus und lehren sein Evangelium anhand der heiligen Schriften (siehe Lehre und Bündnisse 42:12; 52:9).

29.2.2

Die Fast- und Zeugnisversammlung

In einer Fast- und Zeugnisversammlung gibt es keine vorab eingeteilten Redner und keine besonderen Musikdarbietungen. Stattdessen gibt derjenige, der die Leitung hat, kurz Zeugnis. Dann bittet er die Anwesenden, Zeugnis zu geben. Zeugnis zu geben bedeutet, Evangeliumswahrheiten so zu verkünden, wie es vom Heiligen Geist eingegeben wird.

29.2.3

Die Gemeindekonferenz

29.2.4

Die Sitzung der Bischofschaft

Hier einige Beispiele, was besprochen werden kann:

  • das Werk der Errettung und Erhöhung in der Gemeinde koordinieren

  • Einzelne und Familien in der Gemeinde stärken – vor allem Jugendliche und Kinder

  • welche Mitglieder sich darauf vorbereiten könnten, heilige Handlungen zu empfangen, darunter auch Ordinierungen im Priestertum

  • welche Mitglieder zu Ämtern in der Gemeinde berufen werden sollen

29.2.5

Die Sitzung des Gemeinderats

Der Bischof plant und leitet die Sitzungen des Gemeinderats und führt den Vorsitz. Der Rat trifft ohne den Bischof keine wichtigen Entscheidungen.

Die Führer und Führerinnen der Gemeindeorganisationen nehmen in zwei Funktionen an den Sitzungen des Gemeinderats teil:

  1. als Mitglieder des Gemeinderats, die mithelfen, alle Mitglieder der Gemeinde zu unterstützen

  2. als Vertreter ihrer jeweiligen Organisation

In ihren gemeinsamen Sitzungen besprechen die Mitglieder des Gemeinderats Angelegenheiten, bei denen es von Vorteil ist, wenn sich der gesamte Rat vereint darum bemüht. Jedes Ratsmitglied ist aufgefordert, seine Gedanken und Anregungen zu diesen Angelegenheiten mitzuteilen.

Eine Gemeinderatssitzung dauert für gewöhnlich nicht länger als eine Stunde. Sie beginnt mit einem Gebet und kurzen Berichten über Aufträge aus den letzten Sitzungen. Der Bischof räumt den Angelegenheiten Vorrang ein, die am dringendsten besprochen werden müssen, um Einzelnen und Familien zu helfen.

  • Das Evangelium Jesu Christi leben: allen Mitgliedern helfen, Glauben aufzubauen, die errettenden heiligen Handlungen zu empfangen und ihre Bündnisse zu halten

  • Für die Bedürftigen sorgen: Angebote und Fertigkeiten zum Segen des Einzelnen, der Familien und der Allgemeinheit nutzen; den Mitgliedern der Gemeinde helfen, eigenständig zu werden (siehe Kapitel 22)

  • Alle Menschen einladen, das Evangelium anzunehmen: den Fortschritt derer besprechen, die das Evangelium kennenlernen, sowie den der neuen und zurückkehrenden Mitglieder; darüber sprechen, wie die Mitglieder anderen vom Evangelium erzählen können (siehe Kapitel 23)

  • Familien für die Ewigkeit vereinen: den Fortschritt der Mitglieder besprechen, die sich darauf vorbereiten, heilige Handlungen des Tempels zu empfangen; planen, wie man mehr Mitgliedern helfen kann, für einen Tempelschein würdig zu sein; darüber sprechen, wie die Mitglieder sich an Tempelarbeit und familiengeschichtlicher Forschung beteiligen können (siehe Kapitel 25)

Die Ratsmitglieder müssen über alle vertraulichen und persönlichen Informationen Stillschweigen bewahren (siehe 4.4.6).

29.2.6

Die Sitzung des Gemeinde-Jugendrats

Vor jeder Zusammenkunft gehen der Bischof und derjenige, der die Sitzung leitet, die zu besprechenden Punkte durch.

  • das Werk der Errettung und Erhöhung

  • was die Jugendlichen in der Gemeinde brauchen und wie darauf eingegangen werden kann

  • Bemühungen, sich um Jugendliche zu kümmern, die weniger aktiv oder als Mitglieder noch neu sind

  • Aktivitäten, darunter auch Gelegenheiten, Bedürftigen zu helfen; der Großteil der Planung erfolgt in den Sitzungen der Kollegiums- bzw. Klassenpräsidentschaft (siehe Kapitel 20)

  • Betreuung (siehe Kapitel 21)

  • Einweisung neu berufener Kollegiums- und Klassenpräsidentschaften

29.2.8

Der Ablauf der Sonntagsversammlungen

Die Gemeinden halten sich für die Versammlungen am Sonntag an einen der folgenden, auf zwei Stunden ausgerichteten Ablaufpläne.

Plan 1

60 Minuten

Abendmahlsversammlung

10 Minuten

Übergang zu den Klassen und Versammlungen

50 Minuten

Jeden Sonntag: Primarvereinigung, einschließlich Kindergarten

Erster und dritter Sonntag im Monat: Sonntagsschule

Zweiter und vierter Sonntag: Versammlungen der Priestertumskollegien, der Frauenhilfsvereinigung und der Jungen Damen

Fünfter Sonntag: Versammlungen für Jugendliche und Erwachsene. Die Bischofschaft legt das Thema fest und beauftragt Lehrer.

Plan 2

50 Minuten

Jeden Sonntag: Primarvereinigung, einschließlich Kindergarten

Erster und dritter Sonntag im Monat: Sonntagsschule

Zweiter und vierter Sonntag: Versammlungen der Priestertumskollegien, der Frauenhilfsvereinigung und der Jungen Damen

Fünfter Sonntag: Versammlungen für Jugendliche und Erwachsene. Die Bischofschaft legt das Thema fest und beauftragt Lehrer.

10 Minuten

Übergang zur Abendmahlsversammlung

60 Minuten

Abendmahlsversammlung

29.3

Versammlungen und Sitzungen auf Pfahlebene

29.3.1

Die Pfahlkonferenz

29.3.2

Die Allgemeine Pfahl-Priestertumsversammlung

29.3.3

Die Pfahl-Priestertumsführerschaftsversammlung

29.3.4

Pfahl-Führerschaftsversammlungen

29.3.5

Die Versammlung des Pfahl-Hohepriesterkollegiums

29.3.6

Die Sitzung der Pfahlpräsidentschaft

29.3.7

Die Sitzung des Hoherats

29.3.8

Die Sitzung des Pfahlrats

29.3.9

Die Sitzung des Pfahlführungskomitees für die Erwachsenen

29.3.10

Die Sitzung des Pfahlführungskomitees für die Jugend

29.3.11

Die Sitzung des Pfahl-Bischofsrats

29.5

Beisetzungen und Trauergottesdienste

29.5.1

Allgemeine Grundsätze

Ein wichtiger Zweck von Trauergottesdiensten in der Kirche besteht darin, für den Erlösungsplan Zeugnis zu geben, insbesondere für das Sühnopfer und die Auferstehung des Erretters. Jeder Trauergottesdienst soll ein würdevolles, geistiges Erlebnis sein.

Die Führer der Kirche nehmen bitte keine Rituale anderer Religionen oder Gruppen in einen Trauergottesdienst der Kirche auf.

29.5.2

Der Familie Hilfe anbieten

Als Jünger Jesu Christi trauern die Führungsverantwortlichen und die Mitglieder der Kirche „mit den Trauernden [und trösten diejenigen,] die des Trostes bedürfen“ (Mosia 18:9). Wenn ein Mitglied stirbt, besucht der Bischof die Familie, um Trost zu spenden.

Der Bischof bietet Hilfe von den Mitgliedern der Gemeinde an, darunter dem Ältestenkollegium und der FHV.

29.5.4

Trauergottesdienst (falls üblich)

Ein vom Bischof geleiteter Trauergottesdienst, sei es in einem Gebäude der Kirche oder anderswo, ist eine Versammlung der Kirche und ein Gottesdienst. Es soll ein geistiger Anlass sein.

Trauergottesdienste sollen pünktlich beginnen. Aus Rücksicht auf die Teilnehmer dauern sie im Allgemeinen nicht länger als 1,5 Stunden.

Ein Trauergottesdienst wird normalerweise nicht am Sonntag abgehalten.

29.6

Gebete in Versammlungen der Kirche

Die Gebete in den Versammlungen der Kirche sollen kurz, einfach und vom Geist geleitet sein. Jedes getaufte Mitglied der Kirche darf ein Anfangs- oder ein Schlussgebet sprechen. Kinder, die nicht getauft sind, dürfen in der Primarvereinigung beten.

29.7

Versammlungen per Streaming übertragen und virtuelle Versammlungen abhalten

Der Bischof kann im Ausnahmefall einen Livestream der Abendmahlsversammlung sowie von Trauergottesdiensten und Hochzeiten genehmigen, die im Gemeindehaus stattfinden.

Ein Livestream einer Abendmahlsversammlung darf nicht die Spendung des Abendmahls einschließen.

Bei manchen Versammlungen kann der Bischof oder Pfahlpräsident Mitgliedern, die nicht kommen können, die virtuelle Teilnahme gestatten. Zu diesen Zusammenkünften zählen:

  • Führerschaftsversammlungen wie Präsidentschafts- oder Ratssitzungen

  • Versammlungen der Priestertumskollegien, der FHV und der Jungen Damen

  • Sonntagsschulunterricht

  • PV-Unterricht und -Singzeit

29.8

Fotos und Filmaufnahmen von Versammlungen

Um die Heiligkeit der Versammlungen der Kirche zu bewahren, darf niemand von einer Abendmahlsversammlung oder einer Pfahlkonferenz Fotos oder Filmaufnahmen machen.

Näheres zu aufgezeichneten Streams von Versammlungen steht in 29.7.

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