Handbücher und Berufungen
37. Spezielle Pfähle, Gemeinden und Zweige


„37. Spezielle Pfähle, Gemeinden und Zweige“, Auswahl aus dem Allgemeinen Handbuch, 2023

„37. Spezielle Pfähle, Gemeinden und Zweige“, Auswahl aus dem Allgemeinen Handbuch

Bild
Eine Mahlzeit im Freien

37.

Spezielle Pfähle, Gemeinden und Zweige

37.0

Einleitung

Um den Mitgliedern gute Dienste zu leisten, kann ein Pfahlpräsident die Gründung eines speziellen Pfahles, einer speziellen Gemeinde oder eines speziellen Zweiges vorschlagen, wie in diesem Kapitel erläutert wird.

37.1

Fremdsprachige Gemeinden und Zweige

Ein Pfahlpräsident kann die Gründung einer fremdsprachigen Gemeinde oder eines fremdsprachigen Zweiges für Mitglieder des Pfahles vorschlagen, die 1.) der jeweiligen Landessprache nicht mächtig sind oder 2.) Gebärdensprache verwenden.

37.7

Gruppen in einem Pfahl, einer Mission oder einem Gebiet

Eine Gruppe ist eine genehmigte kleine Ansammlung von Mitgliedern, die von einem Bischof, Zweigpräsidenten oder Missionspräsidenten betreut wird. Ein Pfahl- oder Missionspräsident kann die Gründung einer Gruppe unter folgenden Umständen empfehlen:

  • wenn die potenziellen Mitglieder der Gruppe die Gemeinde oder den Zweig nur schlecht erreichen können

  • wenn eine geringe Anzahl Mitglieder eine andere Sprache spricht als die in der Gemeinde oder im Zweig übliche

  • wenn Mitglieder beim Militär in einer Gruppe am besten versorgt wären

Eine Gruppe muss aus mindestens zwei Mitgliedern bestehen. Eines davon muss ein würdiger Priester im Aaronischen Priestertum oder ein würdiger Träger des Melchisedekischen Priestertums sein.

In einem Pfahl beauftragt der Pfahlpräsident einen Bischof oder Zweigpräsidenten mit der Einrichtung und Betreuung einer Gruppe. In einer Mission beauftragt der Missionspräsident einen Zweigpräsidenten damit.

Der Pfahlpräsident, Missionspräsident, Bischof oder Zweigpräsident beruft einen Gruppenleiter und setzt ihn ein. Der Gruppenleiter organisiert und leitet Gruppenversammlungen, in denen auch das Abendmahl gespendet wird.

Ein Gruppenleiter hat keine Priestertumsschlüssel inne und ist nicht befugt:

  • den Zehnten und Opfergaben entgegenzunehmen

  • Mitglieder bei schwerwiegenden Sünden zu beraten

  • informelle oder formelle Beschränkungen der Mitgliedschaft aufzuerlegen

  • sonstige Aufgaben wahrzunehmen, für die Priestertumsschlüssel erforderlich sind

Üblicherweise verwenden Gruppen das Programm für kleine Einheiten.

Die Mitgliedsscheine der Gruppenmitglieder werden in der Gemeinde oder dem Zweig geführt, von der oder dem die Gruppe betreut wird.

Vom Hauptsitz der Kirche wird einer Gruppe keine Einheit-Nummer zugewiesen.

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