Service-Missionar
5. Priestertumsvollmacht und heilige Handlungen


„5. Priestertumsvollmacht und heilige Handlungen“, Maßstäbe für die Missionsarbeit für Jünger Jesu Christi – Service-Missionen, 2021

„5. Priestertumsvollmacht und heilige Handlungen“, Maßstäbe für die Missionsarbeit für Jünger Jesu Christi – Service-Missionen

Bild
Hebe die herabgesunkenen Hände empor, Gemälde von J. Kirk Richards

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Priestertumsvollmacht und heilige Handlungen

5.0

Einleitung

Das Priestertum ist die Vollmacht, die Gott seinen Kindern überträgt, um allen Menschen die Errettung zu bringen. Ein Priestertumsführer, der Priestertumsschlüssel empfängt und ausübt, hat Priestertumsvollmacht und kann anderen Priestertumsvollmacht geben. Da „alle anderen Vollmachten [und] Ämter in der Kirche … Beigaben [zum Melchisedekischen] Priestertum“ sind (Lehre und Bündnisse 107:5), wird alles, was unter Anwendung von Priestertumsschlüsseln getan wird, mit der Vollmacht des Priestertums getan.

Wenn eine Frau als Missionarin eingesetzt wird, handelt sie unter Priestertumsvollmacht, um eine Priestertumsaufgabe zu erfüllen. Jeder, der eine Berufung von jemandem erhält, der Priestertumsschlüssel innehat, wendet bei der Ausführung seiner Aufgaben Priestertumsvollmacht an.

Wenn Sie Träger des Melchisedekischen Priestertums sind, werden Sie die Gelegenheit haben, an heiligen Handlungen des Priestertums und Priestertumssegen teilzunehmen.

Befolgen Sie die nachstehenden allgemeinen Richtlinien, wenn Sie heilige Handlungen des Priestertums vollziehen und Priestertumssegen geben. Dieser Abschnitt ist eine Zusammenfassung aus Kapitel 18 im Allgemeinen Handbuch: Wie man in der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage dient.

Hinweis: Einige heilige Handlungen müssen, wie in den nachfolgenden Abschnitten erläutert, von der präsidierenden Autorität, die die dazu benötigten Schlüssel innehat, bewilligt werden.

5.1

Dienst im Priestertum: Allgemeine Richtlinien für Träger des Melchisedekischen Priestertums

Wer das Melchisedekische Priestertum trägt, muss sich jederzeit darum bemühen, würdig zu sein und sich vom Heiligen Geist leiten zu lassen. Jede heilige Handlung und jeder Segen soll auf würdevolle Weise vollzogen werden. Es ist darauf zu achten, dass den folgenden Anforderungen genügt wird:

  1. Die heilige Handlung oder der Segen wird im Namen Jesu Christi vollzogen.

  2. Die heilige Handlung oder der Segen wird kraft der Vollmacht des Priestertums vollzogen.

  3. Die heilige Handlung oder der Segen wird auf die vorgegebene Weise vollzogen, beispielsweise unter Verwendung bestimmter Worte oder geweihten Öls.

  4. Falls notwendig, muss die heilige Handlung oder der Segen von der präsidierenden Autorität, die die benötigten Schlüssel innehat (üblicherweise der Bischof, Pfahlpräsident oder Missionspräsident), gemäß den Anweisungen in diesem Abschnitt bewilligt werden.

Wenn ein Priestertumssegen gegeben wird, spricht der Betreffende Segensworte („Ich [oder wir] segne[n] dich, dass du …“) und kein Gebet („Vater im Himmel, bitte segne [denjenigen oder diejenigen], dass er [sie] …“).

Wenn mehrere Männer an einer heiligen Handlung oder einem Segen mitwirken, legt jeder von ihnen leicht die rechte Hand auf den Kopf des Betreffenden (oder unter den zu segnenden Säugling) und die linke Hand auf die Schulter des Bruders zu seiner Linken.

Nur wer das erforderliche Priestertum trägt und würdig ist, darf eine heilige Handlung vollziehen oder einen Segen geben. Der Bischof oder der Pfahlpräsident kann – wie der Geist ihn leitet – einem Bruder im Priestertum, der nicht ganz tempelwürdig ist, gestatten, an manchen heiligen Handlungen und Segen teilzunehmen oder sie zu vollziehen (siehe Allgemeines Handbuch: Wie man in der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage dient, 18.3, ChurchofJesusChrist.org).

Es wird davon abgeraten, eine große Zahl von Verwandten, Freunden oder Führungsverantwortlichen zu bitten, an einer heiligen Handlung oder einem Segen teilzunehmen, da es manchen befremdlich erscheinen mag. Eine zu große Gruppe mag zudem die praktische Durchführung der heiligen Handlung erschweren.

5.2

Wie man tauft

Auf Weisung der präsidierenden Autorität darf ein würdiger Priester oder Träger des Melchisedekischen Priestertums die Taufe vollziehen. Dazu verfährt er wie folgt:

  1. Er stellt sich mit dem Täufling ins Wasser.

  2. Er ergreift zweckmäßigerweise und sicherheitshalber mit seiner linken Hand das rechte Handgelenk des Täuflings, welcher seinerseits mit der linken Hand das linke Handgelenk des Priestertumsträgers ergreift.

  3. Er hebt den rechten Arm rechtwinklig.

  4. Er nennt den Täufling beim vollständigen Namen und sagt: „Beauftragt von Jesus Christus, taufe ich dich im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen.“ (Lehre und Bündnisse 20:73.)

  5. Er gestattet dem Täufling, sich mit der rechten Hand die Nase zuzuhalten (weil es so angenehmer ist). Der Priestertumsträger legt seine rechte Hand oben auf den Rücken des Täuflings und taucht ihn mitsamt der Kleidung vollständig unter.

  6. Er hilft dem Täufling wieder aus dem Wasser.

Wie im Allgemeinen Handbuch, Abschnitt 18.7.6 erläutert wird, vergewissern sich zwei Zeugen, dass die Taufe ordnungsgemäß vollzogen wird. Die Taufe muss wiederholt werden, wenn der Wortlaut nicht exakt so wiedergegeben wird, wie in Lehre und Bündnisse 20:73 vorgegeben. Sie muss auch wiederholt werden, wenn der Täufling oder seine Kleidung nicht vollständig untergetaucht waren.

5.3

Wie man konfirmiert

Ein oder mehrere Träger des Melchisedekischen Priestertums können an einer Konfirmierung mitwirken. Sie legen dem Betreffenden leicht die Hände auf den Kopf. Derjenige, der die Konfirmierung vollzieht, geht wie folgt vor:

  1. Er nennt den Betreffenden beim vollen Namen.

  2. Er erklärt, dass er kraft der Vollmacht des Melchisedekischen Priestertums handelt.

  3. Er bestätigt den Betreffenden als Mitglied der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage.

  4. Er spricht die Worte: „Empfange den Heiligen Geist“ (nicht: „Empfange die Gabe des Heiligen Geistes“).

  5. Er gibt einen Segen, wie der Geist es eingibt.

  6. Er schließt im Namen Jesu Christi.

5.4

Wie man Öl weiht

Ehe Olivenöl für die Salbung von Kranken und Bedrängten verwendet werden kann, muss es von einem oder mehreren Trägern des Melchisedekischen Priestertums geweiht werden. Anderes Öl darf nicht verwendet werden. Um das Öl zu weihen, geht der Priestertumsträger wie folgt vor:

  1. Er nimmt das geöffnete Gefäß mit Olivenöl in die Hand.

  2. Er ruft den Vater im Himmel an.

  3. Er erklärt, dass er kraft der Vollmacht des Melchisedekischen Priestertums handelt.

  4. Er weiht das Öl (nicht das Gefäß) und bestimmt es für die Salbung und das Segnen von Kranken und Bedrängten.

  5. Er schließt im Namen Jesu Christi.

5.5

Wie man Kranke und Bedrängte segnet

Jesus verlieh seinen Aposteln Priestertumsvollmacht, damit sie Krankheiten heilen und Dämonen austreiben konnten (siehe Markus 3:15). Die Träger des Melchisedekischen Priestertums haben dieselbe Vollmacht. Machen Sie von dieser Gabe auf angemessene Weise und so oft wie benötigt Gebrauch.

Nur Träger des Melchisedekischen Priestertums dürfen einem Kranken oder Bedrängten einen Segen geben. Der Krankensegen wird normalerweise von zwei oder mehr Priestertumsträgern gemeinsam gegeben, aber notfalls kann auch einer allein sowohl die Salbung als auch die Siegelung des Segens vollziehen.

Wenn kein geweihtes Öl verfügbar ist, kann kraft der Vollmacht des Priestertums ein Segen ohne die Salbung gegeben werden.

Ein würdiger Ehemann oder Vater, der das Melchisedekische Priestertum trägt, segnet kranke Mitglieder seiner Familie normalerweise selbst.

Die Priestertumsträger erteilen den Krankensegen auf Wunsch des Erkrankten oder auf Wunsch von jemandem, der dem Kranken sehr nahesteht, damit der Segen auf deren Glauben beruht. Träger des Melchisedekischen Priestertums, die ein Krankenhaus besuchen, halten nicht nach Gelegenheiten Ausschau, Kranken einen Segen zu geben.

Bittet jemand um mehr als einen Segen für dieselbe Krankheit, braucht der Priestertumsträger ihn nicht immer wieder mit Öl zu salben. Stattdessen gibt er durch Händeauflegen und kraft der Vollmacht des Priestertums einen Segen.

Der Krankensegen besteht aus zwei Teilen, nämlich 1.) der Salbung mit geweihtem Öl und 2.) der Siegelung der Salbung.

Die Salbung mit geweihtem Öl

Die Salbung mit Öl wird von einem Träger des Melchisedekischen Priestertums vorgenommen, und zwar auf folgende Weise:

  1. Er gibt dem zu Segnenden einen Tropfen geweihten Öls auf den Kopf.

  2. Er legt ihm leicht die Hände auf den Kopf und nennt ihn beim vollständigen Namen.

  3. Er erklärt, dass er kraft der Vollmacht des Melchisedekischen Priestertums handelt.

  4. Er erklärt, dass er ihn mit Öl salbt, das zum Salben und Segnen von Kranken und Bedrängten geweiht wurde.

  5. Er schließt im Namen Jesu Christi.

Die Siegelung der Salbung

Üblicherweise legen zwei oder mehr Träger des Melchisedekischen Priestertums dem zu Segnenden leicht die Hände auf den Kopf, um die Salbung zu siegeln. Wenn nötig, kann ein Träger des Melchisedekischen Priestertums den Segen jedoch allein geben. Der Träger des Melchisedekischen Priestertums, der die Salbung siegelt, geht wie folgt vor:

  1. Er nennt den Betreffenden beim vollständigen Namen.

  2. Er erklärt, dass er die Salbung kraft der Vollmacht des Melchisedekischen Priestertums siegelt.

  3. Er fügt Segensworte hinzu, wie der Geist ihn leitet.

  4. Er schließt im Namen Jesu Christi.

5.6

Wie man Segen des Trostes und des Rates spendet

Ein Träger des Melchisedekischen Priestertums kann jemandem, der ihn darum bittet, einen Segen des Trostes und des Rates geben. Bei einem solchen Segen legen ein oder mehrere Priestertumsträger dem Betreffenden leicht die Hände auf den Kopf. Der Priestertumsträger, der den Segen gibt, geht wie folgt vor:

  1. Er nennt den Betreffenden beim vollständigen Namen.

  2. Er erklärt, dass der Segen kraft der Vollmacht des Melchisedekischen Priestertums gegeben wird.

  3. Er fügt Segensworte hinzu, wie der Geist ihn leitet.

  4. Er schließt im Namen Jesu Christi.

Wenn Missionare einem Mitglied einen Segen geben, melden sie dies anschließend direkt dem Bischof des Mitglieds oder dem Ältestenkollegiumspräsidenten oder dem Gemeindemissionsleiter, die dann den Bischof benachrichtigen.

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