Das Priestertum
Das Priestertum ist die Macht und Vollmacht Gottes. Durch das Priestertum verwirklicht Gott sein Werk und seine Herrlichkeit, nämlich „die Unsterblichkeit und das ewige Leben des Menschen zustande zu bringen“ (Mose 1:39). Alle würdigen männlichen Mitglieder der Kirche dürfen das Priestertum tragen. Sobald ein Mann das Priestertum übertragen bekommt, kann er ermächtigt werden, bestimmte Aufgaben im Werk des Herrn zu übernehmen; z. B. das Evangelium zu verkündigen, heilige Handlungen des Priestertums zu vollziehen und entsprechend seiner Berufung im Reich Gottes auf Erden geistlich zu wirken.
„In der Kirche gibt es zwei Priestertümer, nämlich das Melchisedekische und das Aaronische“ (LuB 107:1). Boten vom Himmel haben durch den Propheten Joseph Smith die Vollmacht des Priestertums auf Erden wiederhergestellt.
Das Melchisedekische Priestertum
Das Melchisedekische Priestertum ist das höhere Priestertum. Es wird nach einem bedeutenden Hohen Priester benannt, der zu Lebzeiten Abrahams gelebt hat (siehe LuB 107:2–5). Die Träger dieses Priestertums haben die Macht und Vollmacht, Führungsämter in der Kirche innezuhaben. Auf ihre Weisung wird auch das Evangelium gepredigt. Sie können, je nachdem, wozu sie berufen sind, über eine Mission, einen Distrikt, einen Zweig oder ein Kollegium präsidieren.
Ehe ein Mann zu einem Amt im Melchisedekischen Priestertum ordiniert werden kann, muss ihm das Melchisedekische Priestertum übertragen worden sein. Erst dann kann er zu einem Amt in diesem Priestertum ordiniert werden. Diese Ämter heißen Ältester, Hoher Priester, Patriarch, Siebziger und Apostel. Die Priestertumsführer in der Mission und im Distrikt teilen die Brüder, die in der Mission oder im Distrikt das Melchisedekische Priestertum tragen,in Ältestenkollegien ein. Jedem Ältestenkollegium steht ein Präsident vor.
Er unterweist die Mitglieder des Kollegiums in ihren Pflichten und regt zu einer brüderlichen Gesinnung unter den Kollegiumsmitgliedern an. Alle Brüder im Zweig, die das Melchisedekische Priestertum tragen, gehören dem Ältestenkollegium an.
Älteste und Ältestenkollegiumspräsidentschaft
Die Ältesten lehren, erläutern, taufen und wachen über die Kirche. Ein Ältester darf zusätzlich zur Vollmacht und zu den Aufgaben der Ämter im Aaronischen Priestertum auch den Heiligen Geist spenden, die Kranken segnen und weitere heilige Handlungen vollziehen (siehe „Heilige Handlungen und Priestertumssegen“ in der Anleitung für die Familie). Ein Ältester darf, wenn er von seinem Priestertumsführer dazu ermächtigt ist, über eine Versammlung der Kirche präsidieren, falls kein zuständiger Hoher Priester anwesend ist. (Siehe LuB 20:42–45; 107:11).
Wenn es in einem Zweig würdige Träger des Melchisedekischen Priestertums gibt, kann die Missions- bzw. Distriktspräsidentschaft, wie sie vom Geist geleitet wird, im Zweig ein Ältestenkollegium einrichten und aus den Reihen der Kollegiumsmitglieder einen Kollegiumspräsidenten berufen und einsetzen. Wenn die Anzahl der Ältesten im Zweig zunimmt, kann die Missionspräsidentschaft zwei Ratgeber für den Ältestenkollegiumspräsidenten berufen und einsetzen. Ein Ältestenkollegium kann aus bis zu 96 Kollegiumsmitgliedern bestehen. Das Kollegium gibt den Vätern und allen anderen Kollegiumsmitgliedern Beispiel, Hilfe und Weisung.
Der Ältestenkollegiumspräsident ist an die Weisungen des für ihn zuständigen Missions- oder Distriktspräsidenten gebunden. Er hat sich auf Weisung des Zweigpräsidenten auch am Priestertumsführungskomitee und am Gemeinderat zu beteiligen. Der Kollegiumspräsident präsidiert über die Mitglieder des Kollegiums im Zweig und geht ihnen mit gutem Beispiel voran. Gemeinsam mit dem Zweigpräsidenten organisiert und handhabt er die Heimlehrarbeit und gewährleistet somit, dass die Kirche den Kontakt zu allen Mitgliedern des Zweiges aufrecht erhält.
Der Kollegiumspräsident unterweist die Mitglieder im Evangelium und in ihren Pflichten im Melchisedekischen Priestertum (siehe LuB 107:89). Er lädt sie ein, ihren Dienst – vor allem als Ehemann und Vater – freudevoll und demütig zu versehen. Er lehrt sie, wie man heilige Handlungen vollzieht, und plant Dienstprojekte und Aktivitäten, die den Mitgliedern dienen und im Kollegium eine brüderliche Gesinnung entstehen lassen. Er trägt die Verantwortung für das geistige und zeitliche Wohlergehen der Kollegiumsmitglieder.
Der Ältestenkollegiumspräsident teilt als Heimlehrer Brüder ein, die das Melchisedekische Priestertum tragen oder bereits über 19 Jahre alt sind und das Aaronische Priestertum tragen. Mit Genehmigung des Zweigpräsidenten teilt er auch junge Männer, die Lehrer und Priester im Aaronischen Priestertum sind, als Heimlehrer ein. Die Heimlehrer werden paarweise eingeteilt; dies geschieht in einem Gespräch unter vier Augen. Mit Genehmigung des Zweigpräsidenten kann der Ältestenkollegiumspräsident die Frau eines Mannes, der das Melchisedekische Priestertum trägt, beauftragen, ihren Mann bei denjenigen Heimlehrbesuchen zu begleiten, bei denen der Besuch eines Ehepaares besonders angebracht ist.
Der Kollegiumspräsident vermittelt den Mitgliedern des Kollegiums den Zweck der Heimlehrarbeit (siehe Seite 6,7) und motiviert sie, sie gewissenhaft zu verrichten. Ein Mitglied der Kollegiumspräsidentschaft interviewt die einzelnen Heimlehrer regelmäßig, um einen Bericht über ihre Besuche zu erhalten und etwas über die Bedürfnisse der einzelnen Mitglieder zu erfahren.
Der Ältestenkollegiumspräsident beaufsichtigt die Heimlehrarbeit und informiert den Zweigpräsidenten über die Heimlehrbesuche und die Bedürfnisse der einzelnen Mitglieder und die Anliegen, die bei den Besuchen angesprochen werden.
Der Ältestenkollegiumspräsident lädt die Kollegiumsmitglieder ein, an den Versammlungen und Aktivitäten der Kirche teilzunehmen und anderen Menschen zu dienen. Er hilft den Männern, die noch nicht ordiniert sind, und denen, die über 18 Jahre alt sind und noch das Aaronische Priestertum tragen, sich für das Melchisedekische Priestertum und die heiligen Handlungen im Tempel bereitzumachen. Die Heimlehrer können diese Bemühungen unterstützen, doch häufig wird der Kollegiumspräsident den Mitgliedern seines Kollegiums wohl selbst geistlich dienen müssen.
Hoher Priester, Patriarch, Siebziger und Apostel
Für weitere Informationen über das Amt eines Hohen Priesters, Patriarchen, Siebzigers oder Apostels siehe Grundbegriffe des Evangeliums, Kapitel 14.
Das Heimlehren
Heimlehrer sind Priestertumsträger, die dazu berufen sind, den Priestertumsführern zu helfen, über die Mitglieder des Zweiges zu wachen und sie zu stärken. Mit Ausnahme eines Diakons kann jedes männliche Mitglied, das das Aaronische Priestertum trägt, und jeder Mann, der das Melchisedekische Priestertum trägt, als Heimlehrer dienen.
Die Heimlehrer besuchen die Mitglieder regelmäßig und bringen ihnen Liebe entgegen. Sie unterweisen sie im Evangelium und laden sie ein, zu Christus zu kommen. Die Heimlehrer fordern den Vater auf, zu beten und gut für seine Familie zu sorgen. Sie stehen den Mitgliedern in Zeiten von Krankheit, Todesfällen, Einsamkeit, Arbeitslosigkeit und anderen Notsituationen zur Seite. (Siehe LuB 20:51,53,59).
Die Heimlehrer vertreten bei ihrem Be- such bei den ihnen zugewiesenen Fami- lien den Herrn, den Zweigpräsidenten und den Kollegiumspräsidenten. Sie lernen die Interessen und Bedürfnisse der Familie kennen und bringen jedem aufrichtiges Interesse entgegen. Mit der Inspiration des Geistes sind die Heimlehrer bestrebt, das Evangelium zu lehren und den Glauben der Einzelpersonen und Familien, die sie besuchen, aufzubauen und zu stärken. Jeder Heimlehrer hat nach Möglichkeit einen Heimlehrpartner.
Die Heimlehrer tun Folgendes:
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Sie halten zu jedem Mitglied, das ihnen zugewiesen wurde, engen Kontakt.
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Sie erkennen den Vater (bzw. die Mutter, wenn es keinen Vater gibt) bzw. den Einzelnen, den sie besuchen, als Familienvorstand an und helfen ihm, jeden in seiner Familie auf dem Weg zu Unsterblichkeit und ewigem Leben zu führen.
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Sie helfen den Mitgliedern, Glauben an Jesus Christus zu haben, und bringen zu diesem Zweck eine Botschaft aus der Schrift oder von den lebenden
Propheten, wie sie in der „,Botschaft von der Ersten Präsidentschaft“ im Liahona steht.
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Sie beten mit denen, die sie besuchen, und segnen sie.
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Sie informieren die Familie über Versammlungen, Aktivitäten des Kollegiums und des Zweiges sowie besondere Projekte und tun das Ihre, damit die Familie daran teilnehmen kann.
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Sie erstatten dem Ältestenkollegiumspräsidenten (oder dem Zweigpräsidenten, falls es im Zweig kein Ältestenkollegium gibt) Bericht über den Fortschritt der Mitglieder.
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Sie laden jeden in der Familie ein, alle erforderlichen heiligen Handlungen des Evangeliums zu empfangen und die damit einhergehenden Bündnisse zu halten, und sie helfen jedem Einzelnen dabei.
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Sie laden die Mitglieder ein, Missions- arbeit, Genealogie und Tempelarbeit zu verrichten.
Heilige Handlungen und Segen
Die heiligen Handlungen des Priestertums sind heilig und wurden von Gott kundgetan. Sie werden kraft der Vollmacht des Priestertums vollzogen.
Ein Priestertumssegen wird für Heilung, Trost oder Stärkung gespendet. Die Taufe und das Segnen und Austeilen des Abendmahls sind Beispiele für heilige Handlungen des Priestertums. Manche dieser heiligen Handlungen dürfen von Trägern des Aaronischen Priestertums vollzogen werden, die meisten werden jedoch von Trägern des Melchisedekischen Priestertums vollzogen (siehe „Das Aaronische Priestertum“ in dieser Anleitung sowie in der Anleitung für die Familie). Der Zweigpräsident und der Ältestenkollegiumspräsi- dent lehren die Brüder, wie die heiligen Handlungen zu vollziehen sind. Diese Führungskräfte helfen jedem Vater, sich bereitzumachen und würdig zu sein, um die heiligen Handlungen für die Familie zu vollziehen. Der Bruder, der eine heilige Handlung vollzieht oder einen Segen gibt, muss sich darauf vorbereiten, indem er den Evangeliumsgrundsätzen gemäß lebt und sich um Führung durch den Heiligen Geist bemüht. Er vollzieht jede heilige Handlung und jeden Segen würdevoll. Jede heilige Handlung wird auf folgende Weise vollzogen:
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Im Namen Jesu Christi.
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Kraft der Vollmacht des Priestertums.
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Dem erforderlichen Verfahren entsprechend, beispielsweise unter Verwendung bestimmter Formulierungen oder von geweihtem Öl.
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Gegebenenfalls mit Genehmigung des zuständigen Priestertumsführers, der die entsprechenden Schlüssel innehat. Zu den heiligen Handlungen, für die man von einem Priestertumsführer ermächtigt werden muss, gehören die Namensgebung und Segnung eines Kindes, die Taufe und Konfirmierung, das Übertragen des Priestertums und die Ordinierung zu einem Amt darin, das Segnen und Austeilen des Abendmahls und die Weihung eines Grabes.
Weitere Anweisungen zu bestimmten heiligen Handlungen und Segen finden Sie in der Anleitung für die Familie.
Das Aaronische Priestertum
Das Aaronische Priestertum (AP) ist „eine Beigabe zum größeren oder Melchisedekischen Priestertum“ (LuB 107:14). Es wurde nach Aaron, dem Bruder des Mose, benannt, weil es ihm und seinen Nachkommen übertragen wurde. Ein Träger des Aaronischen Priestertums hat die Vollmacht, bestimmte heilige Handlungen des Priestertums zu vollziehen. Ein Priester kann eine Taufe vollziehen, das Abendmahl segnen sowie andere Priester, Lehrer und Diakone ordinieren. Priester und Lehrer können das Abendmahl vorbereiten. Priester, Lehrer und Diakone können das Abendmahl austeilen. (Siehe LuB 107:13,14, 20.)
Sobald jemandem das Aaronische Priestertum übertragen wird, wird der Betreffende zu einem Amt in diesem Priestertum ordiniert. Die Ämter heißen Diakon, Lehrer und Priester. Wenn der Geist den Zweigpräsidenten dazu bewegt und die Anzahl es zulässt, kann er als Präsident des Aaronischen Priestertums im Zweig die Brüder, die dasselbe Amt tragen, in Kollegien einteilen, nämlich die 12- und 13-Jährigen in Diakonskollegien, die 14- und 15-Jährigen in Lehrerkollegien und die 16- bis 18-Jährigen in Priesterkollegien.
Der Zweigpräsident ist, weil er die Schlüssel der Präsidentschaft des Aaronischen Priestertums innehat, der Präsi- dent des Aaronischen Priestertums im Zweig. Er ist der Präsident des Priesterkollegiums und kann zwei würdige Priester als seine Assistenten im Priesterkollegium berufen. Er kann jeweils einen würdigen Lehrer und einen würdigen Diakon als Präsidenten des Lehrer- bzw. des Diakonskollegiums berufen. Er bzw. ein von ihm dazu beauftragter Ratgeber kann zwei Ratgeber für das Lehrer- und das Diakonskollegium berufen und so die Präsidentschaft dieser Kollegien vervollständigen. Sobald es in einem Kollegium eine genügende Anzahl junger Männer gibt, kann ein Mitglied der Zweigpräsidentschaft in jedem Kollegium einen jungen Mann als Kollegiumssekretär berufen. Der Zweigpräsident setzt seine Assistenten im Priesterkollegium sowie die Präsidenten des Lehrer- und des Diakonskollegiums ein. Ein Mitglied der Zweigpräsidentschaft setzt die Ratgeber in den Kollegiumspräsidentschaften und die Sekretäre ein.
Nach der Eröffnung der Priestertumsversammlung kommen die Träger des Aaronischen Priestertums auf Weisung der Zweigpräsidentschaft getrennt von den Trägern des Melchisedekischen Priestertums zusammen.
Wenn der Zweigpräsident die Kollegien des Aaronischen Priestertums organisiert, beruft er, wie vom Geist geleitet, einen Mann, der das Melchisedekische Priestertum trägt oder das Amt eines Priesters im Aaronischen Priestertum innehat, als Leiter der Jungen Männer und setzt ihn ein. Gemeinsam mit der Zweigpräsidentschaft und den AP-Kollegiumspräsidentschaften hilft der JMLeiter jedem Kollegiumsmitglied, den Glauben an Jesus Christus zu stärken und vermehrt Einsicht in die Grundsätze des wiederhergestellten Evangeliums zu erlangen und sich zu verpflichten, im Einklang mit diesen Grundsätzen zu leben.
Das Aaronische Priestertum soll dazu beitragen, dass jeder, der dazu ordiniert ist, Folgendes tut:
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Er bekehrt sich zum Evangelium Jesu Christi und lebt gemäß dessen Lehren.
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Er dient treu in den Berufungen des Priestertums und erfüllt die Aufgaben, die zum jeweiligen Amt im Priestertum gehören.
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Er dient auf sinnvolle Weise.
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Er bereitet sich darauf vor und lebt so, dass er würdig ist, das Melchisedekische Priestertum und die heiligen Handlungen des Tempels zu empfangen.
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Er bereitet sich darauf vor, ehrenhaft eine Vollzeitmission zu erfüllen.
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Er erlangt möglichst viel Ausbildung und Bildung und bereitet sich darauf vor, ein würdiger Ehemann und Vater zu werden.
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Er erweist den Frauen, Mädchen und Kindern gebührende Achtung.
Gemeinsam mit den Präsidentschaften der AP-Kollegien plant der Zweigpräsi- dent Kollegiumsversammlungen, Dienstprojekte und Aktivitäten, die zum Erreichen dieser Ziele beitragen. Die Aktivitäten sollen ein zuträgliches Umfeld schaffen, in dem die jungen Männer mit anderen, die ähnliche Glaubensvorstellungen und Grundsätze haben, Freundschaft schließen, anderen Menschen dienen und Fertigkeiten entwickeln können.
In Zusammenarbeit mit den erwachsenen Führungskräften des Aaronischen Priestertums und der Jungen Damen (JD) können die AP-Kollegiumspräsidentschaften und die JD-Klassenpräsidentschaften gemeinsame Aktivitäten des Aaronischen Priestertums und der Jungen Damen unter der Aufsicht des Zweigpräsidenten planen. Sie finden am gemeinsamen Aktivitätenabend statt.
Der Diakon
Jeder würdige junge Mann kann, sofern er getauft und konfirmiert worden ist, mit mindestens zwölf Jahren zum Diakon ordiniert werden. Im Allgemeinen ist es Sache der Diakone, das Abendmahl auszuteilen, für das Kirchengebäude und das Grundstück der Kirche zu sorgen, mit für die Bedürftigen zu sorgen und besonderen Aufträgen, wie dem Einsammeln des Fastopfers, nachzukommen.
Ein Diakonskollegium kann aus bis zu zwölf Diakonen bestehen (siehe LuB 107:85).
Der Lehrer
Jeder würdige junge Mann kann, wenn er vierzehn Jahre alt geworden ist, zum Lehrer ordiniert werden. Zusätzlich zur Vollmacht und den Pflichten des Diakons bereitet der Lehrer das Abendmahl vor und dient als Heimlehrer.
Ein Lehrerkollegium kann aus bis zu 24 Lehrern bestehen (siehe LuB 107:86).
Der Priester
Jeder würdige junge Mann kann, sobald er sechzehn Jahre alt geworden ist, zum Priester ordiniert werden. Im Allgemeinen wird ein erwachsener Bekehrter zunächst zum Amt eines Priesters ordiniert und später, wenn er mehr Erfahrung hat, zum Ältesten.
Zusätzlich zu den Pflichten und der Vollmacht eines Diakons und eines Lehrers darf ein Priester taufen, das Abendmahl spenden und Versammlungen leiten, falls kein Träger des Melchisedekischen Priestertums anwesend ist (siehe LuB 20:46–51).
Ein Priesterkollegium kann aus bis zu 48 Priestern bestehen (siehe LuB 107:87,88).