Kapitel 15
Vorschriften, Gebräuche und Opfer werden offenbart, durch die jene, die an einem Ausfluss oder sonstigen Unreinheiten leiden, rein werden.
1 Weiter gebot der Herr dem Mose und Aaron Folgendes:
2 „Teilt den Israeliten folgende Vorschriften mit: Wenn ein Mann einen Ausfluss aus seiner Scham hat, so ist dieser Ausfluss etwas Unreines;
3 und zwar steht es mit seiner Unreinheit infolge seines Ausflusses so: Mag der Ausfluss aus seiner Scham dauernd sein oder nur zeitweise eintreten: In beiden Fällen liegt Unreinheit für ihn vor.
4 Jedes Lager, auf dem der an einem Ausfluss Leidende liegt, wird unrein, und alles, worauf er sitzt, wird unrein.
5 Wer sein Lager berührt, muss seine Kleider waschen und ein Wasserbad nehmen und ist bis zum Abend unrein.
6 Auch wer sich auf das Gerät setzt, auf dem der an einem Ausfluss Leidende gesessen hat, muss seine Kleider waschen und ein Wasserbad nehmen und ist bis zum Abend unrein.
7 Wer den Leib eines an einem Ausfluss Leidenden berührt, muss seine Kleider waschen und ein Wasserbad nehmen und ist bis zum Abend unrein.
8 Wenn ferner der an einem Ausfluss Leidende einen Reinen anspuckt, so muss dieser seine Kleider waschen und ein Wasserbad nehmen und ist bis zum Abend unrein.
9 Alles Reitzeug, auf dem der an dem Ausfluss Leidende beim Reiten sitzt, ist unrein;
10 und wer irgendetwas berührt, was er unter sich gehabt hat, wird bis zum Abend unrein; und wer etwas Derartiges wegträgt, muss seine Kleider waschen und ein Wasserbad nehmen und ist bis zum Abend unrein.
11 Jeder, den der an einem Ausfluss Leidende berührt, ohne sich zuvor die Hände mit Wasser abgespült zu haben, muss seine Kleider waschen und ein Wasserbad nehmen und ist bis zum Abend unrein.
12 Ein irdenes Gefäß, das der an einem Ausfluss Leidende berührt, muss zerschlagen werden; und jedes Holzgerät muss im Wasser abgespült werden.
13 Wenn aber der an einem Ausfluss Leidende von seinem Leiden befreit wird, so soll er von dem Zeitpunkte, wo er rein geworden ist, sieben Tage zählen; dann wasche er seine Kleider und bade seinen Leib in Quell- oder Flusswasser: So ist er rein.
14 Am achten Tage aber nehme er sich zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, trete damit vor den Herrn an den Eingang des Offenbarungszeltes und übergebe sie dem Priester;
15 dieser soll sie dann herrichten, die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer, und der Priester soll ihm so Sühne vor dem Herrn wegen seines Ausflusses erwirken.
16 Wenn ferner ein Mann einen Samenerguss hat, so soll er seinen ganzen Leib im Wasser baden und ist bis zum Abend unrein;
17 und jedes Kleidungsstück und alles Leder, an welches der Samenerguss gekommen ist, muss im Wasser gewaschen werden und ist bis zum Abend unrein.
18 Wenn ferner ein Mann bei einer Frau liegt und ein Samenerguss erfolgt, so müssen beide ein Wasserbad nehmen und sind bis zum Abend unrein.
19 Wenn aber eine Frau einen Ausfluss hat und zwar ihren gewöhnlichen Blutfluss, so soll ihre Unreinheit sieben Tage lang dauern, und jeder, der sie während dieser Zeit berührt, wird bis zum Abend unrein.
20 Alles, worauf sie während ihrer Unreinheit liegt, wird unrein, ebenso alles, worauf sie sitzt,
21 und jeder, der ihr Lager berührt, muss seine Kleider waschen und ein Wasserbad nehmen und ist bis zum Abend unrein.
22 Und jeder, der irgendetwas berührt, worauf sie gesessen hat, muss seine Kleider waschen und ein Wasserbad nehmen und ist bis zum Abend unrein.
23 Auch wenn einer etwas berührt, was sich auf ihrem Lager oder auf dem befindet, worauf sie gesessen hat, ist er bis zum Abend unrein.
24 Und wenn etwa ein Mann ihr beiwohnt und etwas von ihrer Unreinheit an ihn kommt, so ist er sieben Tage lang unrein, und jedes Lager, auf dem er liegt, wird unrein.
25 Wenn aber eine Frau außer der Zeit ihrer regelmäßigen Unreinheit an einem langdauernden Blutfluss leidet oder über die Zeit ihrer regelmäßigen Unreinheit hinaus den Blutfluss hat, so soll für sie während der ganzen Dauer ihres unreinen Ausflusses dasselbe gelten wie während der Zeit ihrer regelmäßigen Unreinheit: Sie ist unrein.
26 Jedes Lager, auf dem sie während der ganzen Dauer ihres Blutflusses liegt, soll für sie gelten wie das Lager zur Zeit ihrer regelmäßigen Unreinheit; und alles, worauf sie sitzt, wird gerade so unrein wie während der Zeit ihrer regelmäßigen Unreinheit;
27 wer also irgendein solches Gerät berührt, wird dadurch unrein: Er muss seine Kleider waschen und ein Wasserbad nehmen und bleibt bis zum Abend unrein.
28 Wenn sie aber von ihrem Blutfluss rein geworden ist, so soll sie noch sieben Tage zählen: Dann soll sie als rein gelten.
29 Am achten Tage aber nehme sie sich zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben und bringe sie zum Priester an den Eingang des Offenbarungszeltes;
30 der Priester soll dann die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer darbringen und ihr so Sühne vor dem Herrn wegen ihres unreinen Ausflusses erwirken.
31 So sollt ihr die Israeliten von ihrer Unreinheit befreien, damit sie nicht infolge ihrer Unreinheit sterben, wenn sie meine Wohnstätte, die sich mitten unter ihnen befindet, verunreinigen.“
32 Diese Vorschriften gelten für den an einem Ausfluss Leidenden sowie für den, der durch Samenerguss verunreinigt wird,
33 ferner für Frauen, die an ihrer regelmäßigen Unreinheit leiden, und für jeden, der einen Ausfluss hat, es sei ein Mann oder eine Frau, sowie für den Mann, der einer unreinen Frau beiwohnt.