Kapitel 23
Die Israeliten werden angewiesen, jede Woche am Sabbat eine heilige Versammlung abzuhalten – Das Volk Israel soll das Paschafest, das Fest der ungesäuerten Brote, das Pfingstfest oder Fest der Erstlingsfrüchte, das Fest des Posaunenschalls, den Versöhnungstag und das Laubhüttenfest feiern.
1 Hierauf gebot der Herr dem Mose Folgendes:
2 „Teile den Israeliten folgende Vorschriften mit: Die Feste des Herrn, die ihr als Festversammlungen ausrufen sollt, meine Feste sind folgende:
3 Sechs Tage hindurch soll gearbeitet werden, aber der siebte Tag ist ein Tag völliger Ruhe mit heiliger Versammlung; da dürft ihr keinerlei Arbeit verrichten: Es ist ein Sabbat zu Ehren des Herrn in allen euren Wohnsitzen.
4 Folgendes sind die Feste des Herrn mit heiligen Versammlungen, die ihr zu dem für sie festgesetzten Zeitpunkt ausrufen sollt:
5 Am vierzehnten Tag des ersten Monats gegen Abend findet die Paschafeier für den Herrn statt,
6 und am fünfzehnten Tage desselben Monats wird das Fest der ungesäuerten Brote zu Ehren des Herrn gefeiert; da sollt ihr sieben Tage lang ungesäuertes Brot essen.
7 Am ersten Tage habt ihr eine heilige Festversammlung zu halten: Da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten
8 und sollt dem Herrn sieben Tage lang ein Feueropfer darbringen. Am siebten Tage soll wieder eine heilige Festversammlung stattfinden: Da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten.“
9 Weiter gebot der Herr dem Mose Folgendes:
10 „Teile den Israeliten folgende Vorschriften mit: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, und ihr die Ernte dort einbringt, so sollt ihr von eurer Ernte die Erstlingsgarbe zum Priester bringen.
11 Dieser soll dann die gespendete Garbe vor dem Herrn schwingen, damit sie euch wohlgefällig mache; am Tage nach dem Sabbat soll der Priester sie schwingen;
12 und ihr sollt an dem Tage, an welchem ihr die Garbe schwingen lasst, dem Herrn ein fehlerloses einjähriges Lamm als Brandopfer darbringen;
13 dazu als Speisopfer für ihn zwei Zehntel Efa Feinmehl, das mit Öl angemengt ist, als ein Feueropfer für den Herrn zum lieblichen Geruch; dazu als Trankopfer für ihn ein Viertel Hin Wein.
14 Brot und geröstete oder zerstoßene Körner dürft ihr bis zu ebendiesem Tage, bis ihr eurem Gott die Opfergabe dargebracht habt, nicht essen: Diese Vorschrift soll ewige Geltung für eure künftigen Generationen in allen euren Wohnsitzen haben.
15 Hierauf sollt ihr euch vom Tage nach dem Sabbat an, von dem Tage an, wo ihr die Schwinggarbe dargebracht habt, sieben Wochen abzählen: Volle Wochen sollen es sein;
16 bis zu dem Tage, der auf den siebten Sabbat folgt, sollt ihr fünfzig Tage abzählen und dann dem Herrn ein Speiseopfer vom neuen Getreide darbringen.
17 Aus euren Wohnsitzen sollt ihr zwei Schwingbrote darbringen, die aus zwei Zehntel Efa Feinmehl hergestellt und mit Sauerteig gebacken sein müssen, als Erstlingsgaben für den Herrn.
18 Weiter sollt ihr zu den Broten sieben fehlerlose einjährige Lämmer und einen jungen Stier und zwei Widder darbringen – die sollen für den Herrn ein Brandopfer sein – samt dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern, als ein Feueropfer zum lieblichen Geruch für den Herrn.
19 Ferner sollt ihr einen Ziegenbock zum Sündopfer und zwei einjährige Lämmer zum Heilsopfer darbringen.
20 Der Priester soll sie dann samt den Erstlingsbroten als Schwingopfer vor dem Herrn schwingen ‒ zugleich mit den beiden Lämmern; sie sollen dem Herrn geheiligt sein und dem Priester gehören.
21 Und ihr sollt an ebendiesem Tage ausrufen lassen: ‚Eine heilige Festversammlung sollt ihr abhalten und keinerlei Werktagsarbeit verrichten!‘ Diese Vorschrift soll ewige Geltung in allen euren Wohnsitzen für eure künftigen Generationen haben!
22 Wenn ihr aber die Ernte eures Landes einbringt, sollst du das Feld nicht bis zum äußersten Rand abernten und auch keine Nachlese nach deiner Ernte vornehmen; nein, dem Armen und dem Fremdling sollst du beides überlassen: Ich bin der Herr, euer Gott.“
23 Weiter gebot der Herr dem Mose Folgendes:
24 „Teile den Israeliten folgende Vorschriften mit: Am ersten Tage des siebten Monats soll bei euch ein Ruhetag sein, ein Gedenktag mit Posaunenschall, eine heilige Festversammlung.
25 Da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten und sollt dem Herrn ein Feueropfer darbringen.“
26 Weiter gebot der Herr dem Mose Folgendes:
27 „Sodann fällt auf den zehnten Tag desselben siebten Monats der Versöhnungstag; da sollt ihr eine Festversammlung am Heiligtum halten und sollt fasten und dem Herrn ein Feueropfer darbringen.
28 Keinerlei Arbeit dürft ihr an ebendiesem Tage verrichten, denn es ist der Versöhnungstag, an dem man euch Sühne vor dem Herrn, eurem Gott, erwirken soll.
29 Denn wer an ebendiesem Tage nicht fastet, der soll von seinem Volk abgeschnitten werden;
30 und wer irgendeine Arbeit an ebendiesem Tage verrichtet, einen solchen Menschen will ich aus der Mitte seines Volkes vertilgen.
31 Keinerlei Arbeit dürft ihr verrichten; diese Vorschrift soll ewige Geltung für eure künftigen Generationen in allen euren Wohnsitzen haben.
32 Ein Tag völliger Ruhe soll es für euch sein, und ihr sollt fasten! Am neunten Tage des Monats, am Abend, von einem Abend bis wieder zum Abend, sollt ihr den euch gebotenen Ruhetag halten!“
33 Weiter gebot der Herr dem Mose Folgendes:
34 „Teile den Israeliten folgende Vorschriften mit: Am fünfzehnten Tage desselben siebten Monats findet das Laubhüttenfest sieben Tage lang zu Ehren des Herrn statt.
35 Am ersten Tage soll eine heilige Festversammlung stattfinden; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten.
36 Sieben Tage hindurch sollt ihr dem Herrn ein Feueropfer darbringen, dann am achten Tage nochmals eine heilige Festversammlung abhalten und dem Herrn ein Feueropfer darbringen. Es ist dies die feierliche Versammlung, an der ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten dürft.
37 Dies sind die Feste des Herrn, zu denen ihr heilige Festversammlungen ausrufen sollt, um dem Herrn Feueropfer darzubringen: Brandopfer und Speisopfer, Schlachtopfer und Trankopfer, wie sie für jeden einzelnen Tag geboten sind,
38 abgesehen von den Sabbaten des Herrn und abgesehen von euren Gaben sowie von all euren Gelübdeopfern und abgesehen von all euren freiwilligen Gaben, die ihr dem Herrn darbringen werdet.
39 Jedoch am fünfzehnten Tage des siebten Monats, wenn ihr den Ertrag des Landes geerntet habt, sollt ihr das Fest des Herrn sieben Tage lang feiern. Am ersten Tage soll Ruhetag sein und ebenso am achten Tage;
40 und ihr sollt euch am ersten Tage schöne Baumfrüchte holen, Palmenwedel und Zweige von dichtbelaubten Bäumen und von Bachweiden und sollt sieben Tage lang vor dem Herrn, eurem Gott, fröhlich sein.
41 Dieses Fest sollt ihr alljährlich sieben Tage lang zu Ehren des Herrn feiern; diese Vorschrift hat ewige Geltung für alle eure künftigen Generationen: Im siebten Monat sollt ihr es feiern.
42 Da sollt ihr sieben Tage lang in Laubhütten wohnen; alle, die zum Volk Israel gehören, sollen in Laubhütten wohnen,
43 damit eure künftigen Generationen erfahren, dass ich die Kinder Israel habe in Hütten wohnen lassen, als ich sie aus Ägypten wegführte, ich, der Herr, euer Gott.“
44 So belehrte Mose die Israeliten über die Festzeiten des Herrn.